Erbschaftsteuer hinterzogen? Steuerstrafverfahren nach dem Erbfall – wie Sie Vermögen, Familie und Zukunft schützen

Ein Erbfall ist emotional belastend. Gleichzeitig müssen Angehörige oft in kurzer Zeit weitreichende Entscheidungen treffen: Konto- und Depotfragen, Immobilien, Unternehmensanteile, Schenkungen der Vergangenheit, Nachlassverbindlichkeiten und nicht zuletzt die Erbschaftsteuer. Genau in dieser Phase passieren die folgenschwersten Fehler. Denn wenn das Finanzamt den Verdacht hat, dass Vermögenswerte im Nachlass nicht vollständig angegeben, Werte zu niedrig angesetzt oder Vorab-Schenkungen verschwiegen wurden, droht ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Erbschaftsteuer. Dann steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Raum – mit Risiken wie Durchsuchungen, Konten- und Depotprüfungen, Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall empfindlichen Strafen sowie massiven familiären Konflikten.

In dieser Lage zählt eine frühzeitige, strategische Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in Steuerstrafverfahren nach Erbfällen, insbesondere bei Vorwürfen rund um Erbschaftsteuer, Schenkungen, Auslandsvermögen und komplexe Nachlassstrukturen. Sein Vorgehen ist diskret, strukturiert und darauf ausgerichtet, Verfahren frühzeitig zu stabilisieren und – wo immer möglich – eine Einstellung oder deutliche Entschärfung zu erreichen, bevor es zu Strafbefehl, Anklage oder einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Warum Erbschaftsteuerfälle besonders schnell strafrechtlich relevant werden

Bei der Erbschaftsteuer geht es häufig um hohe Werte. Immobilien, Depots, Unternehmensbeteiligungen, Bargeldbestände, Schmuck, Kunst oder Auslandsvermögen führen schnell zu erheblichen Steuerbeträgen. Gleichzeitig ist die Beweislage oft komplex: Nachlassverzeichnisse sind unvollständig, Banken und Versicherer liefern Unterlagen zeitversetzt, Erbengemeinschaften streiten, und frühere Schenkungen sind nicht mehr präsent. Genau diese Unübersichtlichkeit führt dazu, dass Fehler entstehen – und Fehler wirken aus Sicht des Finanzamts schnell wie Verschleierung.

Hinzu kommt, dass das Finanzamt nicht nur auf das schaut, was in der Erbschaftsteuererklärung steht. Es gibt zahlreiche Informationsquellen: Kontrollmitteilungen, Bankdaten, Grundbuchinformationen, Notarunterlagen, Nachlassgerichte, Meldungen von Versicherern oder auch internationale Datenaustauschsysteme bei Auslandsvermögen. Wenn ein Vermögenswert „irgendwo“ auftaucht, der in der Erklärung fehlt, entsteht rasch der Verdacht, er sei bewusst verschwiegen worden.

Typische Auslöser: So beginnt ein Steuerstrafverfahren wegen Erbschaftsteuer

Viele Verfahren starten mit einer Nachfrage des Finanzamts. Es werden Unterlagen angefordert, Werte hinterfragt oder Schenkungen der letzten Jahre geprüft. Häufig geht es um Immobilienbewertungen, unklare Kontobewegungen kurz vor dem Tod, Abhebungen, Schließfächer oder Auslandsbezüge. Wenn der Eindruck entsteht, dass Angaben unvollständig oder widersprüchlich sind, schaltet das Finanzamt die Straf- und Bußgeldstelle ein. Ab diesem Moment läuft ein Steuerstrafverfahren.

Besonders häufig eskalieren Fälle, wenn Erben „nur grob“ schätzen, was vorhanden war, oder wenn einzelne Nachlassgegenstände bewusst zurückgehalten werden, um Streit zu vermeiden oder weil man sie als „privat“ betrachtet. Auch in Erbengemeinschaften ist das Risiko hoch: Wenn ein Miterbe eigene Kenntnisse hat und andere nicht informiert, kann später der Vorwurf entstehen, es sei gemeinschaftlich oder zumindest billigend unvollständig erklärt worden.

Was wird als Hinterziehung der Erbschaftsteuer typischerweise vorgeworfen?

Im Kern lautet der Vorwurf häufig: Vermögenswerte wurden nicht angegeben oder zu niedrig bewertet, sodass Erbschaftsteuer verkürzt wurde. Typische Konstellationen sind:

Es werden Konten, Depots oder Schließfächer nicht angegeben. Auslandsvermögen wird verschwiegen. Unternehmensanteile werden zu niedrig bewertet. Immobilienwerte werden unangemessen niedrig angesetzt oder Modernisierungen verschwiegen. Vorab-Schenkungen in den letzten Jahren werden nicht angegeben, obwohl sie für Freibeträge und die Steuerberechnung relevant sind. Auch die falsche Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten kann problematisch sein, wenn sie die Steuerlast unzulässig mindert.

Wichtig ist: Nicht jeder Fehler ist automatisch Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung erfordert in der Regel Vorsatz. Dennoch ist die Grenze gefährlich, weil das Finanzamt bei hohen Beträgen schnell unterstellt, dass man „das doch wissen musste“. Genau hier entscheidet die Verteidigung darüber, ob ein steuerlicher Fehler strafrechtlich eskaliert oder kontrolliert korrigiert werden kann.

Welche Folgen drohen bei einem Erbschaftsteuer-Strafverfahren?

Die strafrechtlichen Folgen hängen vor allem von der Höhe der angeblich hinterzogenen Steuer ab. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Zusätzlich drohen Nachzahlungen, Zinsen und häufig Säumniszuschläge. Gerade bei hohen Nachlasswerten können diese Nebenfolgen erheblich sein und Familienvermögen empfindlich treffen.

Hinzu kommen praktische Risiken: Konten- und Depotbewegungen können überprüft werden, Erbengemeinschaften geraten unter Druck, und es können Maßnahmen zur Sicherung von Vermögen erfolgen. Besonders belastend ist außerdem der familiäre Aspekt. Steuerstrafverfahren nach Erbfällen führen nicht selten zu Konflikten zwischen Erben, weil plötzlich die Frage im Raum steht, wer was wusste, wer was getan hat und wer welche Angaben verantwortet.

Ablauf eines Steuerstrafverfahrens: Was Betroffene erwartet

Im Steuerstrafverfahren werden Erklärungen, Nachlassunterlagen, Bankdaten und Bewertungsgrundlagen geprüft. Häufig werden Erben vernommen oder schriftlich angehört. In komplexen Fällen wird die Steuerfahndung eingeschaltet. Dann steigt die Ermittlungsintensität, und es kann zu Durchsuchungen oder Beschlagnahmen kommen, insbesondere wenn Auslandsvermögen oder größere Bargeldbewegungen vermutet werden.

Gerade in dieser Phase ist es gefährlich, vorschnell Stellung zu nehmen. Ohne Akteneinsicht ist nicht klar, welche Informationen dem Finanzamt bereits vorliegen, welche Beträge angenommen werden und ob bestimmte Vermögenswerte schon identifiziert sind. Eine professionelle Verteidigung beginnt deshalb regelmäßig mit Akteneinsicht und einer strukturierten Aufarbeitung.

Erfolgreiche Verteidigung: Worauf es bei Erbschaftsteuer wirklich ankommt

Eine wirksame Verteidigung in Erbschaftsteuer-Verfahren konzentriert sich auf drei zentrale Punkte: Vollständigkeit, Bewertung und Vorsatz.

Zunächst muss geklärt werden, ob die angeblich fehlenden Angaben tatsächlich fehlen oder ob sie bereits – vielleicht unklar – enthalten sind. Viele Vorwürfe entstehen durch Missverständnisse, unvollständige Nachlassverzeichnisse oder fehlende Unterlagen. Häufig lassen sich Lücken schließen, wenn Bankunterlagen, Versicherungsmitteilungen, Grundbuchdaten oder Schenkungsverträge geordnet nachgereicht werden.

Der zweite Kernpunkt ist die Bewertung. Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen, Kunst oder Schmuck kommt es häufig zu Streit über den Wert. Finanzämter arbeiten teilweise mit pauschalen Ansätzen oder vereinfachten Bewertungsmethoden. Eine sachgerechte, nachvollziehbare Bewertung kann die Steuerlast erheblich verändern – und damit auch den strafrechtlichen Druck.

Der dritte Punkt ist der Vorsatz. Steuerhinterziehung setzt vorsätzliches Handeln voraus. Viele Fehler nach Erbfällen entstehen jedoch aus Überforderung, Unkenntnis, Zeitdruck oder Streit in der Erbengemeinschaft. Wenn die Verteidigung plausibel darlegt, dass keine Täuschungsabsicht vorlag und dass die Fehler nachvollziehbar entstanden sind, verbessern sich die Chancen auf eine Einstellung oder eine deutlich mildere Lösung erheblich.

Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt in solchen Verfahren einen klaren Ansatz: Akteneinsicht, strukturierte Nachlassaufarbeitung, Prüfung der Bewertungsgrundlagen und eine strategische Kommunikation mit Finanzamt und Staatsanwaltschaft. Ziel ist, den Vorwurf frühzeitig zu entkräften und das Verfahren – wo immer möglich – zur Einstellung zu bringen oder die Folgen so zu begrenzen, dass Familie und Vermögen geschützt bleiben.

Selbstanzeige oder Berichtigung: Wann kann das noch helfen?

Viele Betroffene fragen sich, ob eine Selbstanzeige möglich ist, wenn Vermögenswerte im Nachhinein „auftauchen“. Grundsätzlich kann eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken, aber nur, wenn sie rechtzeitig, vollständig und korrekt erfolgt und keine Sperrgründe vorliegen. Bei Erbschaftsteuer ist das besonders anspruchsvoll, weil oft mehrere Personen, mehrere Vermögensarten und verschiedene Zeiträume (insbesondere Schenkungen) betroffen sind. Eine unvollständige Selbstanzeige kann riskant sein.

Deshalb gilt: Selbstanzeige oder Berichtigung sollte nur nach professioneller Prüfung und mit klarer Strategie erfolgen.

Warum Sie jetzt sofort professionell handeln sollten

Wenn Sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, eine Anhörung kommt oder ein Strafverfahren im Raum steht, sollten Sie nicht abwarten und nicht „einfach erklären“. Unüberlegte Aussagen, hektische Nachreichungen oder unkoordinierte Berichtigungen können den Vorwurf verschärfen. Wer frühzeitig einen spezialisierten Verteidiger einschaltet, gewinnt Kontrolle, vermeidet Fehler und erhöht die Chancen auf eine diskrete Lösung erheblich.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner bei Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Erbschaftsteuer. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihr Familienvermögen zu schützen.