Wenn die Steuerfahndung in den frühen Morgenstunden mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss erscheint, stellt dies für Betroffene eine tiefgreifende Zäsur dar. Derartige Maßnahmen erfolgen regelmäßig im Rahmen steuerstrafrechtlicher Ermittlungen und markieren oft den Übergang von einer zunächst nur verdachtsbasierten Einschätzung der Finanzbehörden hin zu einem formellen Strafverfahren. Die Durchsuchung – häufig begleitet von der Beschlagnahme umfangreicher Unterlagen und IT-Systeme – ist nicht nur operativ einschneidend, sondern kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.
Im Folgenden wird dargestellt, in welchen Konstellationen die Steuerfahndung tätig wird, welche Konsequenzen sich aus einer Durchsuchung ergeben können und mit welchen Mitteln eine sachgerechte, strategisch durchdachte Verteidigung erfolgen sollte. Besonderes Augenmerk gilt dabei der forensischen Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, der in einer Vielzahl solcher Verfahren die Einstellung erreichen konnte.
Anlässe und typische Fallkonstellationen
Die Durchsuchung durch die Steuerfahndung setzt in der Regel einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) voraus. Dieser Verdacht kann sich aus ganz unterschiedlichen Sachverhalten ergeben. Besonders häufig erfolgen Durchsuchungsmaßnahmen im Anschluss an eine anonyme Anzeige, eine Betriebsprüfung mit Auffälligkeiten oder auf Grundlage von Erkenntnissen aus anderen Verfahren.
Typische Ausgangssituationen sind etwa nicht erklärte Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, die Verwendung doppelter Buchführungssysteme oder die gewerbsmäßige Nutzung von Kryptowährungen ohne steuerliche Offenlegung. Auch Geschäftsführer, Steuerberater und sonstige Berater geraten mitunter ins Visier der Steuerfahndung, insbesondere wenn ihnen eine Mitwirkung an unrichtigen Angaben oder eine Verletzung steuerlicher Mitwirkungspflichten zur Last gelegt wird. Schließlich sind auch umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen Unternehmensgruppen, etwa im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex- oder Goldfinger-Modellen, ein häufiger Anlass für großflächige Durchsuchungen.
Rechtliche und tatsächliche Folgen
Die Durchsuchung stellt regelmäßig den Einstieg in ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren dar. Dieses kann – je nach Ausmaß und Komplexität des zugrundeliegenden Sachverhalts – erhebliche Konsequenzen mit sich bringen. Neben strafrechtlichen Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe kann auch eine Einziehung von Vermögenswerten angeordnet werden. Gerade bei Geschäftsführern, Freiberuflern und Angehörigen wirtschaftsnaher Berufe drohen darüber hinaus erhebliche berufliche Nachteile. Auch zivilrechtliche Folgekonflikte mit Gesellschaftern, Gläubigern oder Behörden sind keine Seltenheit.
Von besonderem Gewicht ist in vielen Fällen die Reputationsgefahr. Ein öffentlich bekannt gewordenes Ermittlungsverfahren – sei es durch Presseberichterstattung oder durch innerbetriebliche Verunsicherung – kann auch dann erheblichen Schaden anrichten, wenn sich der Tatverdacht im Nachhinein nicht bestätigt.
Strategien der Verteidigung
In der Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung kommt es maßgeblich darauf an, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Die Durchsuchung ist in diesem Zusammenhang nicht das Ende, sondern der Beginn einer Auseinandersetzung, in der juristische Präzision, steuerrechtliche Kenntnis und strategische Weitsicht gefragt sind.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Seine Verteidigungsstrategie zielt regelmäßig darauf ab, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Tatsächlich enden überdurchschnittlich viele der von ihm geführten Verfahren mit einer Einstellung – sei es mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Auflage nach § 153a StPO.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der frühzeitigen Akteneinsicht. Erst die vollständige Kenntnis der Ermittlungsgrundlagen ermöglicht eine sachgerechte rechtliche Bewertung und den Aufbau einer tragfähigen Verteidigung. In vielen Fällen gelingt es, durch aktive Mitwirkung – etwa durch die Vorlage ergänzender Unterlagen oder die steuerliche Nachdeklaration bislang nicht erklärter Einkünfte – eine Deeskalation des Verfahrens zu erreichen.
Auch der Umgang mit beschlagnahmten Unterlagen und IT-Daten erfordert sorgfältige rechtliche Prüfung. Unzulässige Durchsuchungsmaßnahmen, rechtswidrige Beschlagnahmen oder Eingriffe in das Mandatsgeheimnis können nicht nur zur Rückgabe von Beweismitteln führen, sondern das gesamte Verfahren beeinflussen.
In geeigneten Fällen kann auch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige in Erwägung gezogen werden, sofern deren Voraussetzungen noch erfüllt sind. Hier ist besonderes steuerstrafrechtliches Fachwissen gefragt, um mögliche Risiken zu erkennen und zu vermeiden.
Fazit
Die Durchsuchung durch die Steuerfahndung ist ein gravierender Einschnitt, der rasches, aber überlegtes Handeln erfordert. Nur eine fundierte und auf das Steuerstrafrecht spezialisierte Verteidigung kann gewährleisten, dass die Weichen von Beginn an richtig gestellt werden. Die Erfahrung zeigt: Je früher ein spezialisierter Verteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren ohne öffentlichkeitswirksames Gerichtsverfahren zu einem sachgerechten Ende zu bringen.
Rechtsanwalt Andreas Junge verbindet strafprozessuale Expertise mit tiefgehender Kenntnis des Steuerrechts. In zahlreichen Verfahren konnte er erreichen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt und eine Anklage vermieden wurde. Wer in einem solchen Verfahren auf eine erfahrene und spezialisierte Verteidigung setzt, schafft die besten Voraussetzungen dafür, aus einer belastenden Situation rechtssicher und mit klarem Ergebnis herauszugehen.