Das „Nebenjob“-Angebot bei eBay, die Kontosperre – und dann § 261 StGB: Strafverfahren wegen fahrlässiger Geldwäsche und wie man sich jetzt richtig verteidigt

Ein vermeintlich harmloses Jobangebot bei eBay oder eBay Kleinanzeigen, ein schneller Austausch per Chat, ein „einfacher Nebenverdienst von zu Hause“ – und plötzlich ist das Konto gesperrt, die Bank stellt Fragen oder es liegt eine Vorladung im Briefkasten. Genau so starten viele Fälle, in denen Betroffene wegen fahrlässiger bzw. leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 StGB in den Fokus geraten. Die bittere Realität: Man muss die Vortat nicht selbst begangen haben. Es reicht aus, wenn Geld aus einer Straftat stammt und man bei der Annahme, Weiterleitung oder Verwendung die Umstände in einer Weise ignoriert hat, die Ermittler als grob sorgfaltswidrig bewerten.

Gerade diese Verfahren sind für Mandanten extrem belastend, weil sie oft mit Kontosperren, Einziehungsrisiken und dem Vorwurf verbunden sind, man habe „für Kriminelle gearbeitet“. In Wahrheit sind viele Betroffene eher Opfer einer Betrugsmasche, werden aber strafrechtlich als Beteiligte behandelt. In solchen Situationen ist eine frühe und konsequente Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt in Geldwäsche- und Wirtschaftsstrafverfahren diskret, strukturiert und mit Blick auf das Entscheidende: Akteneinsicht, Beweisprüfung, Zurechnung klären und die wirtschaftlichen Folgen möglichst klein halten – idealerweise bis zur Einstellung des Verfahrens, wenn die Akte es hergibt.

Wie aus einem eBay-Jobangebot die typische „Finanzagent“-Falle wird

Viele Anzeigen sind professionell formuliert, wirken seriös und sprechen gezielt Menschen an, die kurzfristig Geld brauchen. Angeboten werden Tätigkeiten wie „Zahlungsabwickler“, „Payment Agent“, „Treuhandservice“, „Kundenbetreuung mit Zahlungsweiterleitung“ oder „Nebenjob im Homeoffice“. Der Ablauf ist fast immer ähnlich: Auf dem eigenen Konto gehen Überweisungen ein, man soll das Geld schnell weiterleiten, abheben und über andere Wege transferieren oder in Kryptowährungen tauschen. Als Begründung wird ein „internationales Unternehmen“, ein „Zahlungsproblem“, ein „neues Zahlungssystem“ oder ein angeblicher „Kundenservice“ genannt.

In Wirklichkeit handelt es sich oft um Gelder aus Betrug, Phishing oder anderen Delikten. Die Täter bleiben im Hintergrund, während der „Jobber“ mit seinem Konto sichtbar ist. Genau deshalb geraten Betroffene in Ermittlungen – nicht, weil sie „professionell“ handeln, sondern weil ihre Kontodaten im Zentrum der Spur stehen.

Was „fahrlässige Geldwäsche“ nach § 261 StGB in der Praxis bedeutet

Geldwäsche ist in § 261 StGB geregelt. Strafbar ist der Umgang mit Vermögenswerten aus einer rechtswidrigen Vortat, insbesondere wenn dadurch die Herkunft verschleiert oder der Zugriff von Behörden erschwert wird. Neben vorsätzlichem Handeln kennt das Gesetz auch Konstellationen, in denen jemand die kriminelle Herkunft nicht erkennt, obwohl sich Warnzeichen aufdrängen. In Ermittlungsverfahren wird das oft als „leichtfertig“ oder „fahrlässig“ beschrieben, auch wenn die juristische Bewertung sehr genau am Einzelfall hängt.

Entscheidend ist dabei nicht, ob man „es wirklich wusste“, sondern ob man nach den Umständen hätte stutzig werden müssen. Genau hier wird gestritten – und genau hier liegt in vielen Verfahren der wichtigste Ansatzpunkt der Verteidigung.

Welche Warnsignale Ermittler später als „offensichtlich“ bewerten

In vielen Akten tauchen immer wieder dieselben Punkte auf, die im Nachhinein als Warnzeichen gelten. Dazu gehören sehr schnelle Weiterleitungen unter Zeitdruck, ungewöhnliche Beträge, wechselnde Absender, der Auftrag „sofort abheben“, die Bitte, Geld an fremde Personen weiterzuleiten, und Erklärungen, die zwar gut klingen, aber inhaltlich nicht überprüfbar sind. Auch wenn „Provision“ versprochen wird, ohne dass echte Arbeit dahintersteht, oder wenn man aufgefordert wird, Bankgründe zu verschleiern, ist das in Ermittlungsakten meist ein zentrales Thema.

Wichtig ist aber genauso: Dass solche Punkte in der Akte stehen, heißt noch nicht, dass eine Verurteilung sicher ist. Ob der Vorwurf trägt, hängt davon ab, was konkret nachweisbar ist, wie die Kommunikation verlief, welche Rolle man tatsächlich hatte und ob sich die Zurechnung sauber belegen lässt.

Welche Folgen ein Geldwäsche-Ermittlungsverfahren nach eBay-Jobangeboten haben kann

Viele Betroffene merken zuerst die wirtschaftliche Seite: Das Konto ist gesperrt, Karten funktionieren nicht, Lastschriften platzen, der Arbeitgeber kann nicht überweisen oder Miete und Versicherungen gehen nicht mehr raus. Dazu kommt schnell der strafrechtliche Druck durch Anhörungen und Vorladungen. In Geldwäscheverfahren spielt außerdem häufig die Einziehung eine große Rolle. Das bedeutet, dass Beträge abgeschöpft werden können, die als „Taterträge“ bewertet werden – selbst wenn man das Geld nur kurz „durchgeleitet“ hat. Genau deshalb kann ein solcher Fall finanziell extrem gefährlich werden.

Hinzu kommen Reputations- und Berufsfolgen, vor allem wenn man im Finanzbereich arbeitet oder auf Zuverlässigkeit angewiesen ist. Viele Mandanten wollen deshalb vor allem eines: eine schnelle, tragfähige Lösung, die den Alltag wieder normalisiert.

Wie eine starke Verteidigung bei „Finanzagent“-Vorwürfen wirklich ansetzt

In diesen Verfahren entscheidet nicht die beste Erklärung am Telefon, sondern die Akte. Eine professionelle Verteidigung beginnt daher mit Akteneinsicht und der präzisen Analyse: Welche Vortat wird behauptet, welche Zahlungskette liegt vor, welche Beweise gibt es für Wissen oder grobe Sorgfaltsverstöße, und ist die Zuordnung der Handlungen überhaupt eindeutig?

Ein zentraler Punkt ist die Frage, wer tatsächlich was getan hat. Nicht jedes Konto wird nur von einer Person genutzt, nicht jede Nachricht belegt eine strafbare Beteiligung, und nicht jede Kontobewegung beweist, dass man den Hintergrund kannte oder erkennen musste. Gerade bei digitalen Jobangeboten ist die Kommunikation oft bruchstückhaft, und Ermittler ziehen aus wenigen Fragmenten weitreichende Schlüsse. Eine gute Verteidigung ordnet den Ablauf, prüft die Beweiskette, arbeitet Widersprüche heraus und verhindert, dass aus Vermutungen ein „fertiges Täterbild“ wird.

Ebenso wichtig ist die wirtschaftliche Seite. Gerade die Einziehungsfrage und der Umgang mit Kontosperren müssen strategisch behandelt werden, weil hier oft die größten Schäden entstehen. Ziel ist es, die strafrechtlichen Risiken zu begrenzen und die finanziellen Folgen so klein wie möglich zu halten.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge für solche Verfahren ein besonders passender Ansprechpartner ist

Geldwäscheverfahren nach Online-Jobangeboten sind eine Mischung aus Strafrecht, Zahlungswegen und wirtschaftlichem Druck. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Diese Kombination ist in solchen Fällen besonders wertvoll, weil es auf strukturierte Aktenarbeit, saubere Analyse von Kontobewegungen und eine taktisch kluge Verfahrensführung ankommt. Der Fokus liegt darauf, Vorwürfe früh zu sortieren, den Fall kontrolliert zu steuern und – wo es möglich ist – eine Verfahrenslösung zu erreichen, die Mandanten entlastet und den Schaden begrenzt.

Was Betroffene jetzt am meisten schützt, wenn bereits ein Verfahren läuft

Wenn bereits ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger/leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 StGB läuft, ist schnelle Ruhe der wichtigste Schritt. Unüberlegte Stellungnahmen, hektische Erklärungen oder Chat-Nachrichten „zur Klarstellung“ richten in der Praxis oft mehr Schaden an als sie nützen. Entscheidend ist, zunächst zu wissen, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich in der Hand haben, und dann kontrolliert zu reagieren.

Gerade weil Betroffene in diesen Fällen häufig gleichzeitig unter finanziellen Druck geraten, ist eine Verteidigung sinnvoll, die Strafverfahren und wirtschaftliche Folgen gemeinsam denkt. So wird aus einem vermeintlichen „Nebenjob“ nicht dauerhaft ein Problem, das Konto, Alltag und Zukunft blockiert.