Wenn die Therapieabrechnung zur Ermittlungsakte wird: Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen und wie man sich richtig verteidigt

01.02.2026

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen ist für Betroffene oft ein Schock. Häufig beginnt alles mit einer Auffälligkeit in einer Plausibilitätsprüfung, mit Rückfragen der Kassenärztlichen Vereinigung oder mit einer Prüfung durch Kostenträger. Manchmal steht am Anfang auch ein Hinweis aus dem Umfeld, etwa nach einem Konflikt in der Praxis oder einer Trennung von Mitarbeitenden. Aus einer zunächst verwaltungsrechtlichen Prüfung wird dann schnell ein strafrechtlicher Vorwurf: Es sollen Leistungen abgerechnet worden sein, die so nicht erbracht, nicht abrechnungsfähig oder nicht ausreichend dokumentiert gewesen seien. In der Folge drohen nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch erhebliche berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen.

Gerade in dieser Situation entscheidet die frühe Weichenstellung über den Verlauf. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In komplexen Abrechnungs- und Wirtschaftsstrafverfahren setzt er auf eine ruhige, strukturierte Verteidigung: Akteneinsicht, Prüfung der Abrechnungslogik, kritische Analyse der Beweise und das Ziel, Vorwürfe zu begrenzen und Verfahren – wo möglich – diskret zu beenden.

Was „Abrechnungsbetrug“ strafrechtlich bedeutet und welche Normen wichtig sind

Der Begriff Abrechnungsbetrug ist kein eigener Straftatbestand. Strafrechtlich wird typischerweise Betrug nach § 263 StGB geprüft. Der Vorwurf lautet vereinfacht, dass durch eine Abrechnung gegenüber Kostenträgern ein Vermögensvorteil erlangt wurde, der nicht zustehe, weil abrechnungsrelevante Voraussetzungen nicht vorlagen. Je nach Umfang kann auch ein besonders schwerer Fall nach § 263 Abs. 3 StGB diskutiert werden, insbesondere wenn Ermittler ein systematisches Vorgehen oder hohe Schadenssummen annehmen.

In vielen Verfahren spielt zudem die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB eine große Rolle. Selbst wenn die Strafe am Ende moderat ist, kann die Abschöpfung angeblicher „Taterträge“ wirtschaftlich sehr belastend werden, weil häufig über längere Zeiträume und viele Fälle gerechnet wird.

Wie Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen typischerweise beginnen

Oft ist der Ausgangspunkt eine Auffälligkeit in Zeitprofilen oder Fallzahlen. Wenn sich aus Sicht von Prüfern ungewöhnlich viele Sitzungen, bestimmte Abrechnungsziffern oder unplausible Abfolgen ergeben, entstehen Rückfragen. Werden diese nicht überzeugend geklärt, kann der Vorgang in ein strafrechtliches Verfahren übergehen.

Kommt es zu Ermittlungen, stehen häufig Dokumentation, Terminverwaltung, Praxissoftware, Kalenderdaten und Kommunikationsverläufe im Fokus. Nicht selten werden Unterlagen beschlagnahmt oder digitale Systeme ausgewertet. Betroffene erleben das als massiven Eingriff in den Praxisalltag. Genau deshalb ist es wichtig, früh geordnet zu handeln und nicht unkontrolliert zu kommunizieren.

Typische Konstellationen: Was bei Psychologen besonders häufig geprüft wird

In der Praxis geht es häufig um den Vorwurf, Sitzungen seien abgerechnet worden, obwohl sie nicht stattgefunden hätten oder nicht in der abgerechneten Form durchgeführt worden seien. Streitpunkte sind dann Terminlisten, Ausfallvermerke, Nachträge in der Dokumentation und die Frage, ob die Abrechnung tatsächlich den Behandlungsabläufen entspricht.

Ein weiterer Schwerpunkt sind Abrechnungen, bei denen formale Voraussetzungen streitig sind. Dazu gehören etwa die Frage, ob bestimmte Leistungen in der konkreten Konstellation abrechnungsfähig waren, ob Genehmigungen oder bestimmte Dokumentationsanforderungen vorlagen oder ob die Leistungsausgestaltung den Abrechnungsregeln entsprach. Was für Betroffene wie ein „Regelproblem“ wirkt, wird strafrechtlich schnell als Täuschung interpretiert, obwohl es in der Praxis oft um Auslegung und Systemlogik geht.

Besonders heikel sind Konstellationen, in denen Mitarbeitende organisatorisch eingebunden sind, etwa bei Terminierung, Dokumentenpflege oder Abrechnungsübermittlung. Dann wird häufig geprüft, wer für welche Schritte verantwortlich war und ob eine persönliche Zurechnung überhaupt sicher möglich ist. Gerade hier entstehen häufig Verteidigungsansätze, weil Ermittlungen die Verantwortlichkeiten in Praxen oft zu pauschal betrachten.

Welche Folgen ein Abrechnungsbetrugsverfahren haben kann

Strafrechtlich drohen Geldstrafen und je nach Vorwurfslage auch Freiheitsstrafen. Für Psychologen und Praxisinhaber sind aber oft die Nebenfolgen besonders belastend. Dazu gehören Rückforderungen, Honorarkürzungen, Regressverfahren und wirtschaftlicher Druck durch pauschale Schadensberechnungen. Hinzu kommt die Gefahr, dass ein Verfahren die berufliche Reputation beschädigt und bestehende Kooperationen oder Beschäftigungsverhältnisse belastet.

Auch die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB kann zu erheblichen Summen führen, wenn Ermittler über längere Zeiträume hochrechnen. Gerade deshalb ist die Frage der Schadensberechnung in der Verteidigung meist ein zentraler Punkt.

Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist

In Abrechnungsbetrugsverfahren ist die Aktenlage der Dreh- und Angelpunkt. Eine wirksame Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der präzisen Prüfung, welche Fälle konkret beanstandet werden, wie die Ermittler rechnen und welche Beweismittel tatsächlich vorliegen. Häufig zeigt sich, dass die Darstellung selektiv ist oder dass aus Dokumentationslücken vorschnell strafrechtliche Schlüsse gezogen werden.

Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Vorsatzfrage. Betrug nach § 263 StGB ist ein Vorsatzdelikt. Nicht jede unklare Abrechnung und nicht jede dokumentarische Schwäche ist automatisch strafbar. In vielen Fällen geht es darum, ob sich wirklich ein bewusster Täuschungswille beweisen lässt oder ob plausiblere Erklärungen näherliegen, etwa organisatorische Mängel, Abrechnungsirrtümer oder Missverständnisse über Regeln.

Ein zweiter Kernpunkt ist die Schadensberechnung. Pauschale Hochrechnungen sind in der Praxis häufig angreifbar. Es ist zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden, ob alternative Abrechnungen möglich gewesen wären und ob der behauptete Vermögensschaden überhaupt in der angesetzten Höhe existiert. Je besser hier strukturiert gearbeitet wird, desto größer sind die Chancen, den Vorwurf deutlich zu begrenzen.

Je nach Aktenlage kann es außerdem möglich sein, auf eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung hinzuwirken. Ziel ist, Eskalation zu vermeiden, den Praxisbetrieb zu schützen und eine tragfähige Lösung zu erreichen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner ist

Abrechnungsbetrug im Gesundheitsbereich ist aktenintensiv und wirtschaftlich geprägt. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er bringt die strafprozessuale Erfahrung mit, die in solchen Verfahren entscheidend ist, und zugleich die Routine, komplexe Zahlenwerke, Abrechnungen und Berechnungslogiken präzise zu prüfen. Gerade wenn es um Einziehung, Schadenssummen und umfangreiche Akten geht, ist diese Kombination ein klarer Vorteil.

Er verteidigt diskret, sachlich und zielorientiert – mit dem Fokus, Vorwürfe früh zu ordnen, Beweise kritisch zu prüfen und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Wie man nach dem ersten Schreiben wieder Kontrolle gewinnt

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen ist ernst, aber nicht jeder Verdacht trägt strafrechtlich. Viele Verfahren hängen an Kontext, Beweisdetails und der Frage, was tatsächlich nachweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann den Verlauf häufig entscheidend beeinflussen.

Gerade weil es um Praxis, Ruf und wirtschaftliche Existenz gehen kann, lohnt sich eine Verteidigung, die ruhig bleibt und konsequent arbeitet.