Wenn der Kontakt nach der Trennung zum Strafverfahren wird: Stalking des Ex-Partners nach § 238 StGB und was Betroffene jetzt tun sollten
25.02.2026
Ein Strafverfahren wegen Stalkings des Expartners beginnt häufig dort, wo Beziehungen enden und Emotionen hochkochen. Was aus eigener Sicht „Klärung“, „Kontaktversuch“ oder „ein letztes Gespräch“ sein soll, wird auf der anderen Seite als Bedrohung, Kontrolle oder Nachstellung erlebt – und kann strafrechtlich als Stalking nach § 238 StGB verfolgt werden. Viele Beschuldigte sind überrascht, wie schnell es ernst wird: Eine Anzeige, eine polizeiliche Vorladung, ein Kontaktverbot oder sogar eine Wohnungsdurchsuchung können folgen. Gleichzeitig steht oft viel auf dem Spiel: Ruf, Job, Sorgerecht, Umgangsregelungen und die gesamte private Zukunft.
Gerade in Trennungskonstellationen sind Stalking-Verfahren besonders sensibel, weil häufig Messenger, Social Media, Anrufe, Standortdaten und Zeugen aus dem Umfeld eine Rolle spielen. Entscheidend ist deshalb ein kühler Kopf und eine Verteidigung, die sofort Struktur in den Fall bringt – bevor unbedachte Reaktionen die Lage verschärfen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In Stalking- und Gewaltschutzverfahren verteidigt er diskret, konsequent und aktenorientiert – mit dem Ziel, Vorwürfe einzugrenzen, die Beweislage sauber zu prüfen und das Verfahren, wenn möglich, frühzeitig zu beenden.
Was Stalking des Ex-Partners strafrechtlich bedeutet und warum § 238 StGB schnell erfüllt sein kann
Stalking wird in § 238 StGB als Nachstellung geregelt. Vereinfacht geht es darum, dass jemand eine andere Person wiederholt aufsucht, kontaktiert oder ihr nachstellt und dadurch deren Leben spürbar beeinträchtigt. In der Praxis reicht es nicht, dass es „unangenehm“ ist – entscheidend sind Wiederholung, Intensität und die Auswirkungen auf den Alltag der betroffenen Person.
In Trennungssituationen entstehen Vorwürfe oft durch eine Kette von Handlungen: viele Nachrichten, Anrufe, Kontakt über Dritte, Auftauchen an Wohn- oder Arbeitsort, Kommentare in Social Media oder das Überwachen von Aktivitäten. Ein einzelner Kontakt kann bereits problematisch sein, aber strafrechtlich geht es meist um ein Muster, das als beharrlich wahrgenommen wird.
Wie ein Ermittlungsverfahren wegen Stalking nach einer Trennung typischerweise beginnt
Viele Verfahren starten mit einer Anzeige und der Schilderung einzelner Vorfälle. Häufig werden dann Chats, Anruflisten, Screenshots, E-Mails, Social-Media-Aktivitäten und Standortinformationen ausgewertet. Auch Zeugen aus dem Umfeld werden angehört, etwa Freunde, Nachbarn, Kolleginnen oder neue Partner.
In manchen Fällen kommen parallel zivilrechtliche Maßnahmen hinzu, etwa nach dem Gewaltschutzgesetz, oder es wird ein Kontaktverbot ausgesprochen. Für Beschuldigte ist das oft der Moment, in dem sie aus dem Impuls heraus „alles richtigstellen“ wollen. Genau das ist riskant: Wer ohne Aktenkenntnis reagiert, verschärft die Beweislage häufig, weil jede neue Nachricht und jeder Kontaktversuch als weiterer Baustein im Vorwurf landen kann.
Typische Konstellationen beim Stalking des Ex-Partners, die besonders häufig zu Anzeigen führen
Viele Fälle drehen sich um digitale Kommunikation. Wiederholte WhatsApp-Nachrichten, Instagram-DMs, E-Mails, Anrufe oder neue Accounts nach Blockierung werden häufig als beharrliche Nachstellung gewertet. Auch das „nur kurz vorbeifahren“ oder das Auftauchen an Orten, an denen man den Expartner erwartet, spielt in Ermittlungsakten eine große Rolle – selbst wenn es aus Sicht des Beschuldigten Zufälle oder „Normales“ waren.
Ebenfalls häufig sind Kontaktaufnahmen über Dritte. Wenn Freunde, Familie oder Kolleginnen eingeschaltet werden, um „zu vermitteln“ oder „eine Antwort zu bekommen“, kann das strafrechtlich schnell als Druckaufbau bewertet werden. In Fällen mit gemeinsamen Kindern kommt ein weiterer sensibler Bereich hinzu, weil Umgangsfragen und Kommunikation ohnehin stattfinden müssen – und Streit darüber schnell in Stalking-Vorwürfe hineinrutschen kann.
Welche Folgen drohen und warum Stalking-Verfahren existenziell werden können
Ein Strafverfahren wegen Stalking nach § 238 StGB ist für Beschuldigte nicht nur unangenehm, sondern oft existenziell. Es drohen Geldstrafen und je nach Fallkonstellation auch Freiheitsstrafen. In der Praxis sind jedoch häufig die Nebenfolgen besonders belastend: Kontaktverbote, Probleme am Arbeitsplatz, Konflikte im Sorgerecht oder Umgang, und ein erheblicher Reputationsschaden.
Hinzu kommt: Stalking-Verfahren sind oft emotional aufgeladen. Das führt dazu, dass Beteiligte unbedacht handeln – und genau das verschlechtert die Lage. Wer die Sache kontrolliert und juristisch steuert, schützt sich deutlich besser.
Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist
In Stalking-Verfahren entscheidet sich vieles an den Details. Eine professionelle Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der Frage, was wirklich dokumentiert ist: Welche Nachrichten liegen vor, welche Zeiträume, welche Kontaktversuche, welche Belege für „beharrlich“ und welche Auswirkungen werden behauptet? Häufig ist die Akte anfangs einseitig, weil sie aus Screenshots und Auszügen besteht. Genau deshalb ist es wichtig, den Kontext zu kennen und Widersprüche oder Lücken sauber herauszuarbeiten.
Ein weiterer Kernpunkt ist die rechtliche Einordnung. Nicht jede Kontaktaufnahme erfüllt automatisch § 238 StGB. Es kommt darauf an, ob ein strafrechtlich relevantes Muster vorliegt, ob die Handlungen tatsächlich geeignet waren, den Alltag erheblich zu beeinträchtigen, und ob die Beweislage diese Bewertung trägt.
Ebenfalls entscheidend ist das Verhalten nach Beginn des Verfahrens. Jede neue Kontaktaufnahme kann den Vorwurf verstärken. Eine klare, kontrollierte Linie und professionelle Kommunikation sind in vielen Fällen der Unterschied zwischen Eskalation und einer Lösung, die das Verfahren begrenzt.
Je nach Aktenlage kann es möglich sein, das Verfahren zu beenden, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Ziel ist eine Lösung, die Mandanten real entlastet und die persönlichen Folgen minimiert.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner ist
Stalking-Verfahren nach Trennungen erfordern Strafverteidigung, die diskret arbeitet und die psychologische Dynamik kennt, ohne den juristischen Blick zu verlieren. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und Fachanwalt für Strafrecht. Er steht für eine aktenorientierte, konsequente Verteidigung, die den Fall früh strukturiert, die Beweislage prüft und eine Strategie entwickelt, die Mandanten wieder handlungsfähig macht.
Wie Beschuldigte nach einer Anzeige wegen Stalkings des Ex-Partners wieder Kontrolle gewinnen
Ein Strafverfahren wegen Stalking des Expartners ist ernst, aber nicht jeder Vorwurf hält einer sauberen Prüfung stand. Viele Fälle hängen an Kontext, Beweisdetails und der Frage, ob die Voraussetzungen des § 238 StGB tatsächlich erfüllt sind. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann den Verlauf des Verfahrens häufig entscheidend beeinflussen.
Gerade nach einer Trennung ist der Impuls groß, „noch einmal zu erklären“. Strafrechtlich ist jedoch oft das Gegenteil richtig: Ruhe, Struktur und eine Verteidigung, die die Sache sachlich steuert – damit aus einer emotionalen Situation kein langfristiges strafrechtliches Problem wird.