Wenn aus „freien Mitarbeitern“ ein Strafverfahren wird: Scheinselbstständigkeit, § 266a StGB und was Unternehmen jetzt wissen müssen

08.03.2026

Ein Strafverfahren wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen trifft Unternehmen oft mitten im laufenden Geschäft. Was über Jahre als flexibles, pragmatisches Modell funktioniert hat, wird plötzlich von Zoll, Rentenversicherung oder Staatsanwaltschaft völlig anders bewertet. Aus einem „Freelancer“, „Subunternehmer“ oder „freien Mitarbeiter“ soll dann rückwirkend ein Arbeitnehmer geworden sein – mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge und häufig auch Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß abgeführt worden sein sollen. Strafrechtlich steht dann regelmäßig § 266a StGB im Raum, daneben oft auch § 370 AO.

Gerade für Geschäftsführer, Inhaber und Personalverantwortliche ist das hochgefährlich. Denn solche Verfahren bleiben selten auf eine reine Nachforderung beschränkt. Sie entwickeln schnell eigene Dynamik: Durchsuchungen, umfangreiche Unterlagenanforderungen, Vernehmungen von Auftragnehmern und Mitarbeitenden sowie hohe rechnerische Forderungen sind keine Ausnahme. Gleichzeitig ist die Lage in vielen Branchen alles andere als schwarz-weiß. Genau deshalb entscheidet die frühe Verteidigungsstrategie oft darüber, ob sich ein Verdacht verfestigt oder ob er rechtlich und tatsächlich eingegrenzt werden kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verteidigt er in Verfahren rund um Scheinselbstständigkeit, Sozialabgaben und lohnbezogene Steuervorwürfe mit klarer Linie, diskret und strukturiert. Gerade in Verfahren, in denen wirtschaftliche Abläufe, Vertragsgestaltung und strafrechtliche Risiken ineinandergreifen, ist diese Verbindung von strafrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Erfahrung ein wesentlicher Vorteil.

Warum Scheinselbstständigkeit für Unternehmen so schnell strafrechtlich wird

Der zentrale rechtliche Punkt ist die Frage, ob eine Person tatsächlich selbstständig tätig war oder ob in Wahrheit eine abhängige Beschäftigung vorlag. Genau dafür gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle. Dort wird verbindlich geprüft, ob eine Tätigkeit selbstständig oder sozialversicherungspflichtig ist. Schon dieser Umstand zeigt: Entscheidend ist nicht, wie ein Vertrag überschrieben ist, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird.

Wenn Behörden oder Gerichte später zu dem Ergebnis kommen, dass eine abhängige Beschäftigung vorlag, steht sofort die Frage im Raum, ob Beiträge zur Sozialversicherung hätten abgeführt werden müssen. Genau hier setzt § 266a StGB an. Strafbar ist das Vorenthalten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen. Kommt hinzu, dass Lohnsteuer nicht korrekt einbehalten oder angemeldet wurde, rückt zusätzlich § 370 AO in den Fokus. Aus einem arbeits- oder sozialrechtlichen Statusproblem wird dann ein ernstes Strafverfahren.

Wie ein Ermittlungsverfahren wegen Scheinselbstständigkeit typischerweise beginnt

Viele Verfahren beginnen nicht mit einer Hausdurchsuchung, sondern mit einer Prüfung. Häufig stößt die Deutsche Rentenversicherung auf Auffälligkeiten, manchmal der Zoll im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Der Zoll weist selbst darauf hin, dass der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse gesetzlich zugewiesen sind. Gerade wenn mehrere freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder Honorarkräfte in ähnlicher Weise eingesetzt werden, entsteht schnell der Verdacht eines Systems.

Im nächsten Schritt werden dann Verträge, Rechnungen, E-Mails, Projektbeschreibungen, Einsatzpläne, Zugangsdaten, Organigramme und Zahlungsflüsse ausgewertet. Parallel werden Auftragnehmer befragt. Nicht selten ergibt sich aus diesen Aussagen erst das Bild, das später strafrechtlich verwertet wird. Genau hier liegt ein Kernproblem: Was im Unternehmen als effiziente Zusammenarbeit gedacht war, wird in der Ermittlungsakte schnell als Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation beschrieben.

Die typischen Konstellationen, die Unternehmen in den Fokus bringen

Besonders häufig geraten Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn ein vermeintlich Selbstständiger in Wahrheit wie ein Mitarbeiter eingesetzt wird. Das beginnt bei festen Arbeitszeiten, verbindlichen Anwesenheiten und einer engen Einbindung in Teams. Es setzt sich fort, wenn Arbeitsmittel gestellt werden, wenn es feste Ansprechpartner und Berichtslinien gibt oder wenn der Auftragnehmer wirtschaftlich fast ausschließlich von einem einzigen Auftraggeber abhängt. Solche Faktoren werden in Status- und Strafverfahren regelmäßig als Indizien gegen echte Selbstständigkeit gewertet.

Ebenso kritisch sind Konstellationen, in denen „Freelancer“ über lange Zeiträume ohne echte unternehmerische Freiheit tätig werden. Wenn Preise nicht selbst verhandelt werden, keine eigene Marktpräsenz besteht und die Tätigkeit praktisch wie ein Arbeitsplatz organisiert ist, wird der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit schnell greifbar. In der Praxis betrifft das besonders häufig IT-Projekte, Bau und Handwerk, Pflege, Logistik, Medien, Außendienst und beratungsnahe Berufe – also genau die Bereiche, in denen flexible Einsatzmodelle besonders verbreitet sind.

Welche Folgen drohen und warum sie oft unterschätzt werden

Für Unternehmen ist das eigentliche Problem selten nur die strafrechtliche Überschrift. Es geht fast immer zugleich um hohe Beitragsnachforderungen, häufig über längere Zeiträume, zuzüglich Säumniszuschlägen. Wenn zusätzlich Lohnsteuer nachberechnet wird, entstehen schnell Summen, die die Liquidität spürbar belasten. Strafrechtlich stehen dann nicht nur Geldstrafen, sondern bei schwerwiegenden Vorwürfen auch Freiheitsstrafen im Raum.

Noch gefährlicher ist, dass solche Verfahren praktisch nie isoliert bleiben. Wenn einmal ein Modell beanstandet wird, prüfen Ermittlungsbehörden oft weitere Verträge, weitere Personen und weitere Jahre. Damit wächst aus einem Einzelfall schnell ein Großverfahren. Für Geschäftsführer kommt hinzu, dass persönliche Verantwortlichkeit und Unternehmensinteresse auseinanderfallen können. Genau deshalb ist es so wichtig, früh klar zu trennen, wer wofür zuständig war und welche Informationen tatsächlich vorlagen.

Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist

In Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit gewinnt nicht der, der am meisten erklärt, sondern der, der die tatsächliche Zusammenarbeit sauber rekonstruiert. Eine wirksame Verteidigung beginnt fast immer mit der Akteneinsicht. Erst dann wird sichtbar, welche Personen betroffen sind, wie die Ermittlungsbehörden die Tätigkeit rechtlich einordnen und auf welcher rechnerischen Grundlage Beiträge und Steuern nachgefordert werden.

Der wichtigste Punkt ist regelmäßig die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung. Gerade in modernen Projektstrukturen ist diese Grenze oft komplizierter, als sie im Nachhinein dargestellt wird. Hinzu kommt die Vorsatzfrage. Weder § 266a StGB noch § 370 AO dürfen automatisch angewendet werden, nur weil eine Statusbewertung im Nachhinein ungünstig ausfällt. Strafrechtlich muss sauber geprüft werden, ob Verantwortliche tatsächlich wussten oder billigend in Kauf nahmen, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Genau an dieser Stelle lassen sich viele Verfahren entscheidend beeinflussen.

Ebenso zentral ist die Prüfung der Berechnungen. In der Praxis werden Beiträge oft schematisch hochgerechnet. Eine präzise Verteidigung kontrolliert daher Zeiträume, Vergütungsbestandteile, Zuordnungen und die Frage, ob überhaupt alle angesetzten Personen in gleicher Weise behandelt werden dürfen. Gerade bei mehreren Auftragnehmern oder wechselnden Vertragsmodellen liegt hier oft erhebliches Potenzial, die wirtschaftliche Dimension des Verfahrens spürbar zu reduzieren.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge für solche Verfahren ein starker Ansprechpartner ist

Strafverfahren wegen Scheinselbstständigkeit sind typische Schnittstellenverfahren: Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Unternehmenspraxis greifen ineinander. Genau hier braucht es keine pauschalen Erklärungen, sondern eine Verteidigung, die Verträge, betriebliche Realität und strafrechtliche Bewertung präzise zusammenführt. Rechtsanwalt Andreas Junge steht für genau diese Art von Verteidigung: sachlich, diskret, strategisch und mit dem klaren Blick auf das wirtschaftlich und persönlich beste Ergebnis.

Für Mandanten bedeutet das vor allem eines: Das Verfahren wird nicht nur „begleitet“, sondern aktiv geführt. Ziel ist es, Vorwürfe früh einzugrenzen, unnötige Eskalationen zu vermeiden und – wo die Aktenlage es trägt – eine Einstellung oder jedenfalls eine deutlich günstigere Lösung zu erreichen.

Wie Unternehmen nach den ersten Ermittlungszeichen wieder Kontrolle gewinnen

Ein Strafverfahren wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen ist ernst, aber nicht jeder Verdacht führt zwangsläufig zu einer Verurteilung. Viele Verfahren hängen an Details der tatsächlichen Zusammenarbeit, an der rechtlichen Bewertung und an der Frage, ob Vorsatz überhaupt nachweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann die Richtung des Verfahrens häufig entscheidend beeinflussen.