Strafverfahren wegen Unterschlagung durch Arbeitnehmer – wenn Vertrauensverhältnisse strafrechtlich geprüft werden

27.06.2026

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in besonderem Maße von Vertrauen geprägt. Arbeitnehmer erhalten Zugriff auf Waren, Geld, Betriebsmittel oder sensible Daten und tragen Verantwortung im täglichen Geschäftsbetrieb. Genau dieses Vertrauen kann jedoch zum Ausgangspunkt strafrechtlicher Ermittlungen werden, wenn der Vorwurf der Unterschlagung (§ 246 StGB) im Raum steht.

Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet ein solches Strafverfahren häufig einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen arbeitsrechtliche Maßnahmen wie fristlose Kündigung, Schadensersatzforderungen und nachhaltige Auswirkungen auf die berufliche Zukunft. Nicht selten steht dabei die gesamte wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.

Ein entsprechender Vorwurf trifft viele Betroffene völlig unvorbereitet. Handlungen, die aus ihrer Sicht möglicherweise nachvollziehbar oder sogar unproblematisch erschienen, werden im Nachhinein strafrechtlich bewertet. Gerade deshalb ist es entscheidend, die rechtlichen Hintergründe zu verstehen und frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Der Tatbestand der Unterschlagung erfasst Fälle, in denen jemand eine fremde bewegliche Sache, die sich bereits in seinem Besitz befindet, sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Anders als beim Diebstahl steht die Sache dem Täter bereits zur Verfügung, etwa im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit.

Gerade im Arbeitsverhältnis entstehen hier zahlreiche Konstellationen, die strafrechtlich relevant werden können. Arbeitnehmer haben häufig Zugriff auf Kassen, Warenbestände oder betriebliche Geräte. Wird dieser Zugriff in einer Weise genutzt, die über die dienstliche Verwendung hinausgeht, kann dies schnell den Vorwurf der Unterschlagung begründen.

In der Praxis zeigen sich typische Fallgestaltungen, die immer wieder zu Strafverfahren führen. Häufig geht es um die Entnahme von Bargeld aus der Kasse, die Verwendung von Firmeneigentum für private Zwecke oder das Zurückhalten von Waren. Auch die Nutzung von Firmenfahrzeugen oder technischen Geräten außerhalb des erlaubten Rahmens kann problematisch sein.

Ein weiteres häufiges Szenario sind Fälle, in denen Arbeitnehmer Gegenstände zunächst berechtigt erhalten, diese aber später nicht zurückgeben oder zweckwidrig verwenden. Gerade hier liegt der Kern der Unterschlagung: Die ursprüngliche Berechtigung wandelt sich in eine strafrechtlich relevante Zueignung.

Nicht selten entstehen solche Vorwürfe auch aus Missverständnissen oder unklaren Absprachen. In vielen Betrieben existieren keine eindeutigen Regelungen zur Nutzung von Betriebsmitteln, was im Nachhinein zu unterschiedlichen Bewertungen führen kann.

Strafverfahren wegen Unterschlagung beginnen häufig mit internen Feststellungen im Unternehmen. Auffälligkeiten in der Kasse, fehlende Waren oder Unstimmigkeiten in der Buchführung führen dazu, dass der Arbeitgeber Nachforschungen anstellt. In vielen Fällen wird anschließend Strafanzeige erstattet.

Für die betroffenen Arbeitnehmer erfolgt der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden meist in Form einer Vorladung oder eines Anhörungsbogens. Parallel dazu werden häufig arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet, insbesondere fristlose Kündigungen.

Der Ablauf eines solchen Strafverfahrens ist für die Betroffenen regelmäßig belastend. Die Ermittlungsbehörden prüfen, ob und in welchem Umfang Gegenstände oder Geld entnommen wurden und ob eine Zueignungsabsicht vorlag. Dabei spielen Zeugenaussagen, interne Unterlagen und gegebenenfalls Videoaufzeichnungen eine wichtige Rolle.

Gerade in dieser Phase besteht ein erhebliches Risiko, dass unüberlegte Aussagen die eigene Situation verschlechtern. Viele Betroffene versuchen, sich spontan zu erklären oder ihr Verhalten zu relativieren, ohne die rechtlichen Konsequenzen zu überblicken.

Die strafrechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Unterschlagung können erheblich sein. Neben Geldstrafen drohen auch Freiheitsstrafen, insbesondere bei höheren Schadenssummen oder wiederholtem Verhalten. Hinzu kommt ein Eintrag im Führungszeugnis, der die berufliche Zukunft nachhaltig beeinträchtigen kann.

Besonders gravierend sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen. In den meisten Fällen führt bereits der Verdacht einer Unterschlagung zu einer fristlosen Kündigung. Darüber hinaus können Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers hinzukommen.

So schwerwiegend die Vorwürfe sind, zeigt die Praxis, dass viele Fälle differenziert betrachtet werden müssen. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob tatsächlich eine Zueignungsabsicht vorlag. Nicht jede Nutzung eines Gegenstandes außerhalb des ursprünglichen Zwecks ist automatisch strafbar.

Auch die Umstände des Einzelfalls spielen eine entscheidende Rolle. Gab es klare Regelungen im Betrieb? Wurde das Verhalten geduldet oder zumindest nicht ausdrücklich untersagt? Welche Vorstellung hatte der Arbeitnehmer selbst von der Situation?

Gerade diese Fragen sind für die rechtliche Bewertung entscheidend und bieten wichtige Ansatzpunkte für eine Verteidigung.

Eine effektive Verteidigung erfordert daher eine umfassende Analyse des gesamten Sachverhalts. Es müssen die tatsächlichen Abläufe im Betrieb, die internen Regelungen und die konkrete Handlung des Betroffenen genau geprüft werden.

Ziel ist es, den Vorwurf rechtlich einzuordnen, mögliche Missverständnisse aufzuklären und die strafrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung in Strafverfahren mit arbeitsrechtlichem Bezug. Er kennt die typischen Konfliktsituationen im Arbeitsverhältnis ebenso wie die Vorgehensweise von Ermittlungsbehörden.

Seine Verteidigung ist darauf ausgerichtet, die individuelle Situation des Mandanten präzise zu analysieren und eine klare, strategische Vorgehensweise zu entwickeln. Dabei stehen Diskretion, Erfahrung und eine konsequente Interessenvertretung im Mittelpunkt.

Für betroffene Arbeitnehmer ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln. Bereits erste Hinweise oder Vorwürfe sollten ernst genommen werden. Unüberlegte Stellungnahmen gegenüber Arbeitgeber oder Behörden können den weiteren Verlauf erheblich erschweren.

Denn gerade in diesem Bereich gilt: Es geht nicht nur um ein Strafverfahren – sondern um die berufliche Existenz. Der richtige Umgang mit der Situation entscheidet maßgeblich über den Ausgang des Verfahrens und die persönliche Zukunft.