Strafverfahren wegen Gewalt gegen die Lebenspartnerin: Folgen, Aussage gegen Aussage und wirksame Verteidigung
11.08.2026
Ein Strafverfahren wegen Gewalt gegen die Lebenspartnerin kann innerhalb kürzester Zeit erhebliche persönliche, familiäre und berufliche Folgen haben. Häufig beginnt das Verfahren nach einem eskalierten Beziehungsstreit mit einem Polizeieinsatz. Ein Partner muss die gemeinsame Wohnung verlassen, es folgen eine Strafanzeige, eine polizeiliche Vorladung und möglicherweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot.
Für den Beschuldigten entsteht schnell der Eindruck, bereits aufgrund des Vorwurfs als Täter festzustehen. Das ist strafprozessual nicht der Fall. Auch bei einem Vorwurf häuslicher Gewalt muss die Staatsanwaltschaft die konkrete Tat nachweisen. Gerade bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Partnerschaft ist die Beweislage häufig kompliziert.
Wer wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung gegenüber seiner Lebenspartnerin beschuldigt wird, sollte deshalb keine spontane Aussage machen. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend dafür sein, widersprüchliche Angaben aufzuarbeiten, objektive Beweismittel zu sichern und gegebenenfalls bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen.
Welche Straftaten können bei häuslicher Gewalt vorgeworfen werden?
Einen eigenständigen Straftatbestand „häusliche Gewalt“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Je nach behauptetem Geschehen kommen unterschiedliche Delikte in Betracht. Besonders häufig wird wegen Körperverletzung nach § 223 StGB ermittelt. Daneben können gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, Nötigung nach § 240 StGB, Bedrohung nach § 241 StGB, Freiheitsberaubung nach § 239 StGB oder Nachstellung nach § 238 StGB eine Rolle spielen.
Bereits eine einfache Körperverletzung kann vorliegen, wenn die Partnerin geschlagen, gestoßen oder auf andere Weise körperlich misshandelt beziehungsweise an der Gesundheit geschädigt worden sein soll. Bei gefährlicheren Begehungsweisen oder dem Einsatz bestimmter Gegenstände kann sich der strafrechtliche Vorwurf erheblich verschärfen.
Für die Verteidigung kommt es deshalb entscheidend darauf an, was tatsächlich geschehen ist. Die pauschale Bezeichnung eines Vorfalls als „häusliche Gewalt“ ersetzt nicht die Prüfung der Voraussetzungen der einzelnen Straftatbestände.
Streit in der Partnerschaft bedeutet nicht automatisch Körperverletzung
Viele Verfahren entstehen aus hoch emotionalen Situationen. Es wird gestritten, beide Beteiligten schreien, Gegenstände werden bewegt oder einer versucht, die Wohnung zu verlassen. Später unterscheiden sich die Darstellungen darüber, wer wen geschlagen, geschubst oder festgehalten haben soll.
Gerade hier darf die strafrechtliche Bewertung nicht allein auf den ersten Eindruck gestützt werden.
Die Verteidigung muss den Ablauf möglichst genau rekonstruieren. Wo befanden sich die Beteiligten? Wer begann die körperliche Auseinandersetzung? Gibt es Verletzungen auf beiden Seiten? Welche Nachbarn oder andere Personen haben etwas gehört oder gesehen? Gibt es Nachrichten unmittelbar vor oder nach dem Vorfall?
Auch Notwehr kann eine Rolle spielen. Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, handelt unter den Voraussetzungen des § 32 StGB nicht rechtswidrig.
Aussage gegen Aussage bei Gewalt in der Partnerschaft
Viele Vorwürfe häuslicher Gewalt ereignen sich innerhalb einer Wohnung und ohne unabhängige Zeugen. Bestreitet der Beschuldigte die Tat und stützt sich der Vorwurf wesentlich auf die Angaben der Lebenspartnerin, kann eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entstehen.
Eine solche Situation führt nicht automatisch zu einer Einstellung oder einem Freispruch. Auch die Aussage einer einzigen Belastungszeugin kann grundsätzlich Grundlage einer Verurteilung sein.
Der Bundesgerichtshof stellt an die Beweiswürdigung in solchen Fällen jedoch besondere Anforderungen. Beruht die Überzeugung von der Schuld eines bestreitenden oder schweigenden Angeklagten maßgeblich auf der Aussage eines einzigen Belastungszeugen, muss diese besonders sorgfältig gewürdigt werden. Alle Umstände, die für oder gegen die Zuverlässigkeit der Aussage sprechen, sind in einer Gesamtschau zu berücksichtigen.
Gerade deshalb kann die genaue Analyse der Aussageentwicklung einen zentralen Bestandteil der Verteidigung bilden.
BGH hebt Verurteilung bei Beziehungstat auf
Wie bedeutsam eine sorgfältige Beweiswürdigung gerade bei Vorwürfen innerhalb einer Partnerschaft ist, zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2024.
Das zugrunde liegende Verfahren betraf eine von erheblichen Konflikten und Eifersucht geprägte Liebesbeziehung. Das Landgericht hatte den Angeklagten unter anderem wegen mehrerer Körperverletzungen, Vergewaltigungen und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer zurück, weil die Beweiswürdigung den besonderen Anforderungen der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nicht genügte.
Die Entscheidung zeigt: Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen innerhalb einer Beziehung darf eine Verurteilung nicht auf einer unzureichend geprüften Aussage beruhen.
Für die Verteidigung bedeutet dies, dass frühere Aussagen, spätere Ergänzungen, mögliche Widersprüche und objektive Beweismittel genau miteinander verglichen werden müssen.
Verletzungen beweisen nicht automatisch den behaupteten Ablauf
Fotos von Verletzungen oder ärztliche Befunde können wichtige Beweismittel sein. Sie beweisen jedoch nicht zwangsläufig, wie eine Verletzung entstanden ist und wer sie verursacht hat.
Eine Schwellung, ein Hämatom oder eine Schürfwunde kann mit einer bestimmten Schilderung vereinbar sein. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass gerade der behauptete Geschehensablauf bewiesen ist.
Für die Verteidigung muss deshalb geprüft werden, wann die Verletzungen dokumentiert wurden, welche Ursache medizinisch überhaupt festgestellt werden kann und ob die Angaben zum Tatablauf mit Art und Lage der Verletzungen übereinstimmen.
Auch Verletzungen des Beschuldigten können für die Rekonstruktion einer gegenseitigen Auseinandersetzung oder einer möglichen Notwehrsituation relevant sein.
WhatsApp-Nachrichten und andere digitale Beweise sichern
Bei Strafverfahren wegen Gewalt innerhalb einer Partnerschaft sind digitale Beweismittel häufig besonders wichtig.
WhatsApp-Nachrichten, SMS, E-Mails, Sprachnachrichten, Fotos und Anruflisten können Hinweise darauf geben, wie sich die Beziehung unmittelbar vor und nach dem behaupteten Vorfall darstellte.
Ein vollständiger Chatverlauf kann beispielsweise zeigen, worüber gestritten wurde, ob ein weiteres Treffen vereinbart wurde oder ob einzelne Angaben zeitlich überhaupt möglich sind.
Dabei gilt zugleich: Eine freundliche Kommunikation nach einem behaupteten Übergriff widerlegt eine Tat nicht automatisch. Verhalten in persönlichen Beziehungen kann sehr unterschiedlich sein. Entscheidend ist stets die Gesamtschau aller Beweise.
Beschuldigte sollten deshalb keine Nachrichten löschen, verändern oder nachträglich bearbeiten. Entlastende Kommunikation sollte vielmehr gesichert und anschließend mit dem Strafverteidiger ausgewertet werden.
Gewaltschutzgesetz und Kontaktverbot unbedingt beachten
Neben dem Strafverfahren können Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz hinzukommen. Nach § 1 GewSchG kann das Familiengericht auf Antrag Schutzmaßnahmen anordnen, wenn eine Person vorsätzlich Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person widerrechtlich verletzt hat.
Dazu können insbesondere Kontakt- und Näherungsverbote gehören.
Ein Beschuldigter sollte eine solche gerichtliche Anordnung unbedingt beachten, selbst wenn er den ursprünglichen Vorwurf vollständig bestreitet. Eigenmächtige Kontaktaufnahmen können die Verteidigung erheblich erschweren und gegebenenfalls neue rechtliche Probleme schaffen.
Auch der Versuch, die Partnerin zu einer Rücknahme der Anzeige oder zu einer bestimmten Aussage zu bewegen, sollte unterbleiben.
Vorladung wegen häuslicher Gewalt: Zunächst schweigen
Nach einem Polizeieinsatz möchten viele Beschuldigte sofort erklären, „wie es wirklich war“. Genau davon ist regelmäßig abzuraten.
Zu diesem Zeitpunkt kennt der Beschuldigte die Ermittlungsakte nicht. Er weiß häufig nicht, was seine Lebenspartnerin ausgesagt hat, welche Verletzungen dokumentiert wurden oder welche Aussagen Nachbarn gegenüber der Polizei gemacht haben.
Eine spontane Aussage kann den Handlungsspielraum der Verteidigung erheblich einschränken.
Das Schweigerecht ist kein Schuldeingeständnis. Rechtsanwalt Andreas Junge kann zunächst Akteneinsicht beantragen und die vollständige Beweislage prüfen. Erst anschließend sollte entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Verteidigungsstrategien bei einem Strafverfahren wegen Gewalt gegen die Partnerin
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit einer detaillierten Rekonstruktion des angeblichen Tatgeschehens.
Zunächst müssen die Aussagen der Lebenspartnerin geprüft werden. Dabei kommt es insbesondere darauf an, wie der Vorgang erstmals geschildert wurde und ob sich die Angaben im weiteren Verfahren verändert haben.
Anschließend sind objektive Beweismittel einzubeziehen. Dazu gehören ärztliche Unterlagen, Verletzungsfotos, Notrufprotokolle, Nachrichten, Anruflisten, Zeugenaussagen und gegebenenfalls Aufzeichnungen aus dem Umfeld des Tatortes.
Ebenso muss geprüft werden, ob ein einseitiger Angriff oder eine wechselseitige körperliche Auseinandersetzung vorlag. Hat der Beschuldigte selbst Verletzungen erlitten, kann dies für die Beweiswürdigung und eine mögliche Notwehrlage erhebliche Bedeutung haben.
Eine professionelle Verteidigung besteht dabei nicht darin, die Lebenspartnerin pauschal einer Falschbeschuldigung zu bezichtigen. Entscheidend ist vielmehr, konkrete Widersprüche und entlastende Tatsachen herauszuarbeiten und die Beweisbarkeit jedes einzelnen Vorwurfs zu überprüfen.
Einstellung des Strafverfahrens als wichtiges Ziel
Nicht jede Anzeige wegen Gewalt gegen die Lebenspartnerin führt zu einer Anklage.
Kann der Tatvorwurf nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden, können widersprüchliche Aussagen oder objektive Beweismittel gegen eine Anklage sprechen. In solchen Fällen kann eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO erreicht werden.
Gerade deshalb ist es häufig sinnvoll, nach Akteneinsicht eine ausführliche Verteidigerstellungnahme abzugeben. Darin können Widersprüche, entlastende Nachrichten, eine mögliche Notwehrlage und andere Beweismittel strukturiert dargestellt werden.
Das Ziel sollte möglichst früh darin bestehen, eine belastende öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Fachanwalt für Strafrecht bei Vorwürfen häuslicher Gewalt
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt Beschuldigte in Ermittlungsverfahren und entwickelt seine Verteidigungsstrategie auf Grundlage der vollständigen Ermittlungsakte und der konkreten Beweislage.
Gerade bei Vorwürfen wegen Gewalt innerhalb einer Beziehung ist Erfahrung im Umgang mit widersprüchlichen Zeugenaussagen und emotional geprägten Sachverhalten besonders wichtig. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft Aussagen, Verletzungsdokumentationen, digitale Kommunikation und sämtliche objektiven Beweismittel und arbeitet gezielt die Gesichtspunkte heraus, die gegen einen hinreichenden Tatverdacht sprechen.
In den von Rechtsanwalt Andreas Junge bislang betreuten vergleichbaren Verfahren konnte jeweils eine Einstellung erreicht werden. Diese erfolgreiche Verteidigungspraxis zeigt, welche Bedeutung eine frühzeitige und konsequent auf die konkrete Beweislage ausgerichtete Strafverteidigung haben kann.
Bei Anzeige wegen Gewalt gegen die Lebenspartnerin frühzeitig Fachanwalt beauftragen
Wer wegen Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung oder häuslicher Gewalt gegenüber seiner Lebenspartnerin eine polizeiliche Vorladung, einen Durchsuchungsbeschluss oder ein Kontaktverbot erhält, sollte nicht abwarten und keine unvorbereitete Aussage machen.
Je früher Rechtsanwalt Andreas Junge beauftragt wird, desto früher kann Akteneinsicht genommen, die Aussage der Belastungszeugin überprüft und entlastendes Beweismaterial gesichert werden.
Ein Strafverfahren wegen Gewalt gegen die Lebenspartnerin kann erhebliche Auswirkungen auf Familie, Beruf und persönliche Reputation haben. Die Strafrechtskanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt deshalb das Ziel, den Tatvorwurf bereits im Ermittlungsverfahren umfassend zu prüfen und – soweit die Beweis- und Rechtslage dies ermöglicht – eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.