Strafverfahren wegen Beschäftigung von Scheinselbstständigen im Sicherheitsgewerbe – ein unterschätztes Risiko für Unternehmer
24.05.2026
Das Sicherheitsgewerbe ist eine Branche mit besonderen Herausforderungen. Ob Objektschutz, Veranstaltungssicherheit oder Personenschutz – Unternehmen müssen flexibel reagieren, kurzfristig Personal einsetzen und häufig mit wechselnden Auftragssituationen umgehen. Gerade diese Flexibilität führt jedoch dazu, dass viele Betriebe auf Subunternehmer oder vermeintlich selbstständige Kräfte zurückgreifen.
Was in der Praxis als wirtschaftlich sinnvoll erscheint, kann jedoch schnell zu einem erheblichen rechtlichen Problem werden. Denn wenn aus Sicht der Behörden tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, droht ein Strafverfahren wegen Scheinselbstständigkeit – häufig in Verbindung mit dem Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).
Für die betroffenen Unternehmer hat dies weitreichende Konsequenzen. Neben finanziellen Belastungen steht nicht selten die gesamte wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt bundesweit Unternehmen im Sicherheitsgewerbe und kennt die typischen Risiken und Angriffspunkte solcher Verfahren.
Die Besonderheiten im Sicherheitsgewerbe
Das Sicherheitsgewerbe ist geprägt von kurzfristigen Einsätzen, wechselnden Einsatzorten und einer hohen Personalfluktuation. Veranstaltungen, Baustellen oder Objekte erfordern häufig eine flexible Planung.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, greifen viele Unternehmen auf freie Mitarbeiter oder Subunternehmer zurück. Diese werden häufig als „selbstständig“ behandelt und entsprechend abgerechnet.
Gerade hier liegt jedoch das zentrale Risiko:
Nicht die Bezeichnung im Vertrag ist entscheidend, sondern die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse.
Wenn die Tätigkeit faktisch wie ein normales Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist, gehen Behörden von Scheinselbstständigkeit aus.
Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbstständig tätig ist, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist.
Typische Kriterien sind:
Eine feste Einbindung in Arbeitsabläufe, Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit sowie das Fehlen unternehmerischer Freiheit.
Im Sicherheitsgewerbe ist diese Abgrenzung besonders schwierig. Sicherheitskräfte arbeiten häufig nach festen Einsatzplänen, tragen Dienstkleidung und treten gegenüber Dritten im Namen des Unternehmens auf.
Diese Faktoren können aus Sicht der Behörden ein starkes Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sein.
Wie entstehen solche Strafverfahren?
Viele Verfahren beginnen mit Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung oder den Zoll, insbesondere durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Im Rahmen solcher Prüfungen werden Arbeitsverhältnisse genau analysiert. Verträge, Einsatzpläne, Abrechnungen und tatsächliche Abläufe werden miteinander verglichen.
Wenn sich dabei Hinweise auf Scheinselbstständigkeit ergeben, wird der Fall häufig an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Für die betroffenen Unternehmer erfolgt dieser Übergang oft überraschend. Aus einer scheinbar routinemäßigen Prüfung wird plötzlich ein strafrechtliches Verfahren.
Der Vorwurf nach § 266a StGB
Im Zentrum solcher Verfahren steht häufig der Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.
Wenn eine Person tatsächlich als Arbeitnehmer einzustufen ist, müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Erfolgt dies nicht, liegt aus Sicht der Behörden eine Straftat vor.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer bewusst gehandelt hat. Bereits fahrlässige Fehleinschätzungen können erhebliche Konsequenzen haben.
Gerade im Sicherheitsgewerbe, in dem viele Beschäftigungsformen nebeneinander existieren, ist diese Abgrenzung besonders problematisch.
Der Ablauf eines Strafverfahrens
Nach Einleitung eines Verfahrens beginnen umfangreiche Ermittlungen.
Behörden werten Unterlagen aus, befragen Mitarbeiter und analysieren die tatsächlichen Arbeitsabläufe. Ziel ist es, ein möglichst genaues Bild der Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten.
In vielen Fällen kommt es zu Durchsuchungen von Geschäftsräumen und Privatwohnungen, bei denen Unterlagen und elektronische Daten sichergestellt werden.
Für die betroffenen Unternehmer ist dies eine besonders belastende Situation, die oft auch den laufenden Betrieb erheblich beeinträchtigt.
Die erheblichen finanziellen Konsequenzen
Die finanziellen Folgen eines solchen Verfahrens sind häufig existenzbedrohend.
Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen insbesondere Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Diese können sich über mehrere Jahre erstrecken und erreichen oft erhebliche Summen.
Hinzu kommen Säumniszuschläge und Zinsen, die die Belastung weiter erhöhen.
Auch steuerliche Konsequenzen können eine Rolle spielen, da sich die Einordnung der Beschäftigungsverhältnisse auf verschiedene Bereiche auswirkt.
Persönliche Haftung und strafrechtliche Risiken
Ein besonders kritischer Punkt ist die persönliche Haftung der Verantwortlichen.
Geschäftsführer und Inhaber haften in vielen Fällen persönlich für nicht abgeführte Beiträge. Gleichzeitig drohen strafrechtliche Konsequenzen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können.
Auch ein Eintrag im Führungszeugnis kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben.
Warum viele Fälle nicht eindeutig sind
So streng die gesetzlichen Regelungen sind, zeigt die Praxis, dass viele Fälle nicht eindeutig sind.
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist oft schwierig. Gerade im Sicherheitsgewerbe gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen die rechtliche Bewertung nicht klar ist.
Unterschiedliche Einsatzformen, wechselnde Auftragssituationen und individuelle Vertragsgestaltungen führen dazu, dass jeder Fall gesondert betrachtet werden muss.
Diese Unsicherheiten bieten wichtige Ansatzpunkte für eine Verteidigung.
Die Bedeutung einer strategischen Verteidigung
Eine effektive Verteidigung setzt frühzeitig an und erfordert eine detaillierte Analyse der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse.
Dabei wird geprüft, wie die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet war und welche rechtliche Einordnung zutrifft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Beweislage. Es wird untersucht, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich haltbar sind.
Gerade bei komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen ist ein strukturiertes und erfahrenes Vorgehen entscheidend.
Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge – erfahrene Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmen im Sicherheitsgewerbe.
Er kennt die typischen Vorgehensweisen von Zoll, Rentenversicherung und Staatsanwaltschaft ebenso wie die Schwachstellen in Ermittlungsverfahren.
Seine Verteidigung ist darauf ausgerichtet, die tatsächlichen Umstände präzise herauszuarbeiten und eine klare, strategische Vorgehensweise zu entwickeln.
Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für den Mandanten zu erreichen und die wirtschaftlichen sowie persönlichen Folgen zu minimieren.
Frühzeitig handeln – entscheidend für den Ausgang
Wer als Unternehmer im Sicherheitsgewerbe mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert wird, sollte die Situation ernst nehmen und frühzeitig handeln.
Bereits eine Prüfung oder erste Hinweise auf Unstimmigkeiten sind ein deutliches Warnsignal.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ermöglicht es, Fehler zu vermeiden und die Situation aktiv zu gestalten.
Denn gerade in diesem Bereich gilt:
Was als flexible Beschäftigung gedacht ist, kann schnell zu einem strafrechtlichen Risiko werden – der richtige Umgang entscheidet über den Ausgang des Verfahrens.