Steuerstrafverfahren gegen Influencer: Steuerhinterziehung, Finanzamt und wirksame Verteidigung
09.08.2026
nfluencer, Content Creator, YouTuber und Streamer geraten zunehmend in den Fokus der Steuerfahndung. Wer mit Instagram, TikTok, YouTube, Twitch oder anderen Plattformen erhebliche Einnahmen erzielt, muss damit rechnen, dass Finanzbehörden Werbeeinnahmen, Affiliate-Provisionen, Plattformvergütungen, Sachzuwendungen und internationale Zahlungen genau überprüfen.
Dass es sich dabei längst nicht mehr um vereinzelte Prüfungen handelt, zeigt die aktuelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität wertet nach Angaben der Finanzverwaltung ein Datenpaket mehrerer großer Social-Media-Plattformen mit rund 6.000 Datensätzen aus, die Hinweise auf möglicherweise nicht versteuerte Einnahmen aus Werbung, Abonnements und anderen Aktivitäten enthalten.
Ein Steuerstrafverfahren gegen Influencer wegen Steuerhinterziehung sollte deshalb keinesfalls unterschätzt werden. Gleichzeitig ist eine steuerliche Unregelmäßigkeit noch kein Beweis für eine Straftat. Gerade bei komplexen digitalen Geschäftsmodellen bestehen zahlreiche Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung.
Wann droht Influencern ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung?
Im Mittelpunkt steht regelmäßig § 370 AO. Steuerhinterziehung begeht insbesondere, wer gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt. Der Grundtatbestand sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen drohen deutlich höhere Freiheitsstrafen.
Bei Influencern können Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer betroffen sein. Bei Gesellschaften kommen außerdem Körperschaftsteuer und weitere steuerliche Pflichten hinzu.
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen weist ausdrücklich darauf hin, dass Einnahmen aus Werbekooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder Zuwendungen von Followern steuerpflichtig sein können. Auch Merchandise, Sponsorings und Preisgelder können steuerlich relevant sein.
Instagram, TikTok und YouTube: Was interessiert die Steuerfahndung?
Ein Steuerstrafverfahren kann entstehen, wenn die in den Steuererklärungen angegebenen Einnahmen nicht zu den öffentlich sichtbaren geschäftlichen Aktivitäten eines Influencers passen.
Wer regelmäßig bezahlte Kooperationen veröffentlicht, Produkte bewirbt, Rabattcodes verwendet oder auf Affiliate-Shops verlinkt, hinterlässt zahlreiche nachvollziehbare Spuren. Hinzu kommen Kontobewegungen, PayPal-Zahlungen, Plattformabrechnungen, Agenturverträge, Rechnungen und elektronische Kommunikation.
Gerade erfolgreiche Influencer verfügen häufig über sehr unterschiedliche Einnahmequellen. Zahlungen kommen möglicherweise von deutschen und ausländischen Unternehmen, Agenturen oder Plattformbetreibern. Werden einzelne Einnahmen bei der Buchhaltung übersehen oder steuerlich falsch behandelt, können schnell erhebliche Differenzen entstehen.
Für ein Strafverfahren reicht die Feststellung einer solchen Differenz jedoch nicht aus. Es muss zusätzlich geprüft werden, ob überhaupt eine Steuerverkürzung vorliegt und ob diese vorsätzlich verursacht wurde.
Müssen Influencer Geschenke und kostenlose Produkte versteuern?
Besonders häufig entstehen Probleme bei kostenlosen Produkten und sonstigen Sachzuwendungen.
Ein Unternehmen stellt beispielsweise eine Luxusuhr, Kleidung, Kosmetik, ein Smartphone, einen Hotelaufenthalt oder eine Reise zur Verfügung und erwartet dafür eine Präsentation auf Instagram oder TikTok. Steuerlich kann darin eine Betriebseinnahme liegen.
Der Bundesfinanzhof definiert Betriebseinnahmen grundsätzlich als Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit.
Das bedeutet aber gerade nicht, dass jede Produktzusendung automatisch in der von der Steuerfahndung angenommenen Höhe steuerpflichtig sein muss. Es ist zu prüfen, ob das Produkt behalten werden durfte, zurückgegeben werden musste, ausschließlich für eine Produktion überlassen wurde oder überhaupt eine Gegenleistung vereinbart war.
Auch die Bewertung einer Sachzuwendung kann streitig sein. Gerade hier sollte die Berechnung der Finanzverwaltung nicht ungeprüft übernommen werden.
Nicht jeder Steuerfehler eines Influencers ist Steuerhinterziehung
Dieser Unterschied ist für die Verteidigung von zentraler Bedeutung.
Steuerhinterziehung nach § 370 AO setzt Vorsatz voraus. Eine fehlerhafte Steuererklärung allein beweist noch keine vorsätzliche Steuerhinterziehung.
Bei Influencern können Fehler beispielsweise entstehen, weil Einnahmen aus verschiedenen Plattformen unterschiedlich abgerechnet werden, ausländische Unternehmen Zahlungen leisten, Sachzuwendungen steuerlich falsch bewertet werden oder Unterlagen nicht vollständig beim Steuerberater ankommen.
Das Gesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen vorsätzlicher Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung. Eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Für die Strafverteidigung stellt sich deshalb immer die entscheidende Frage: Was wusste der Influencer tatsächlich?
Der Vorsatz ist ein wichtiger Ansatzpunkt der Verteidigung
Gerade bei komplizierten Einnahmestrukturen darf aus einer steuerlichen Nachforderung nicht automatisch auf einen Hinterziehungsvorsatz geschlossen werden.
Hat der Influencer beispielsweise einen Steuerberater eingeschaltet und diesem Verträge, Kontoauszüge und Abrechnungen zur Verfügung gestellt, muss genau untersucht werden, weshalb bestimmte Einnahmen dennoch nicht erklärt wurden.
Auch die Aufgabenverteilung zwischen Influencer, Management, Agentur, Buchhaltung und Steuerberater kann erheblich sein.
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt erneut, wie genau bei Steuerhinterziehungsverfahren tatsächliche Abläufe, Buchungen und die Verantwortlichkeit einzelner Beteiligter festgestellt werden müssen. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2025 setzte sich der BGH unter anderem mit fehlerhaften Buchungen, der Tätigkeit eines Steuerberaters und der Verantwortung der Beteiligten auseinander.
Gerade diese individuelle Zurechnung gehört zu den entscheidenden Verteidigungsfragen.
Steuerfahndung wertet Plattformdaten systematisch aus
Influencer sollten nicht darauf vertrauen, dass Einnahmen über digitale Plattformen für die Finanzverwaltung nicht nachvollziehbar sind.
Die Entwicklung geht vielmehr in die entgegengesetzte Richtung. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen hat ein spezielles Influencer-Team eingerichtet und wertet Tausende Datensätze großer Plattformen aus. Ziel sind insbesondere Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass professionelle Influencer Gewinne aus Werbung, Abonnements oder anderen Einnahmequellen nicht versteuert haben.
Die Finanzverwaltung informiert inzwischen zugleich ausdrücklich über die steuerliche Behandlung von Influencer-Einnahmen. Damit wird es für die Ermittlungsbehörden zunehmend leichter, bei erheblichen nicht erklärten Einnahmen einen Anfangsverdacht zu begründen.
Umso wichtiger ist es, bei ersten Anzeichen eines Steuerstrafverfahrens richtig zu reagieren.
Hausdurchsuchung bei Influencern: Keine spontane Aussage
Ein Steuerstrafverfahren kann mit einer Hausdurchsuchung beginnen. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft können Smartphones, Computer, Festplatten, Buchhaltungsunterlagen und andere Beweismittel sicherstellen.
Gerade Smartphones enthalten häufig praktisch die gesamte geschäftliche Kommunikation mit Agenturen und Werbepartnern.
Wer von einer Durchsuchung überrascht wird, sollte keine spontanen Angaben zur Sache machen. Erklärungen wie „Das waren nur Geschenke“, „davon wusste mein Steuerberater“ oder „das Geld kam aus dem Ausland“ können später eine völlig andere Bedeutung erhalten als beabsichtigt.
Das Schweigerecht ist ein wichtiges Verteidigungsrecht. Zunächst sollte Akteneinsicht genommen werden. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Vorwürfe tatsächlich erhoben werden und ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren gegen Influencer
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit einer detaillierten Prüfung der Ermittlungsakte und der steuerlichen Berechnungen.
Zunächst muss geklärt werden, welche Einnahmen die Steuerfahndung beanstandet. Anschließend ist jede Zahlung und jede Sachzuwendung steuerlich zu überprüfen. Nicht jeder Geldeingang ist automatisch steuerpflichtiger Gewinn und nicht jede kostenlose Produktüberlassung muss so bewertet werden, wie es die Ermittlungsbehörden zunächst annehmen.
Ebenso wichtig sind Betriebsausgaben. Agenturprovisionen, Produktionskosten, technische Ausstattung, Reisekosten und andere betrieblich veranlasste Aufwendungen können Einfluss auf den steuerlichen Gewinn und damit auf die Höhe des behaupteten Steuerschadens haben.
Danach muss die subjektive Seite geprüft werden. Wurde tatsächlich bewusst etwas verschwiegen oder liegt ein steuerlicher beziehungsweise organisatorischer Fehler vor? Welche Informationen erhielt der Steuerberater? Wer war für Buchhaltung und Rechnungsstellung verantwortlich?
Gerade bei größeren Hinterziehungsbeträgen kann eine Korrektur der steuerlichen Berechnung erhebliche Auswirkungen auf das Strafverfahren haben.
Selbstanzeige für Influencer: Frühzeitige Beratung ist entscheidend
Wer selbst bemerkt, dass Einnahmen in vergangenen Steuererklärungen fehlen, sollte möglichst früh prüfen lassen, ob noch eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich ist.
Das Gesetz verlangt hierfür grundsätzlich eine vollständige Berichtigung beziehungsweise Ergänzung der Angaben zu den betroffenen Steuerstraftaten einer Steuerart und enthält zugleich wichtige Ausschlussgründe.
Eine Selbstanzeige sollte deshalb niemals spontan oder ohne vorherige steuerstrafrechtliche Prüfung eingereicht werden. Eine unvollständige oder bereits gesperrte Selbstanzeige kann den gewünschten Schutz verfehlen und zugleich Informationen liefern, die später im Strafverfahren relevant werden.
Einstellung des Steuerstrafverfahrens als Ziel der Verteidigung
Nicht jedes Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung muss mit einer Anklage oder Verurteilung enden.
Kann der erforderliche Vorsatz nicht nachgewiesen werden, sind Berechnungen der Steuerfahndung fehlerhaft oder lassen sich einzelne angeblich verschwiegene Einnahmen steuerlich anders einordnen, können sich erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten ergeben.
Eine sorgfältig vorbereitete Verteidigerstellungnahme kann deshalb bereits im Ermittlungsverfahren entscheidend sein. Ziel ist es, die steuerlichen und strafrechtlichen Schwachstellen des Vorwurfs so früh wie möglich herauszuarbeiten und auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
Bei einem Steuerstrafverfahren gegen Influencer treffen kompliziertes Steuerrecht und Strafrecht unmittelbar aufeinander. Genau hier liegt ein besonderer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Andreas Junge.
Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Damit verfügt er über eine Qualifikation, die gerade bei komplexen Verfahren wegen Steuerhinterziehung von besonderer Bedeutung ist.
Rechtsanwalt Andreas Junge prüft nicht nur den strafrechtlichen Tatvorwurf. Er analysiert auch die steuerlichen Berechnungen, Zahlungsströme, Sachzuwendungen und die Kommunikation mit Steuerberatern und Geschäftspartnern. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Frage, ob eine Steuerverkürzung tatsächlich vorliegt und ob dem Mandanten überhaupt vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
In den von Rechtsanwalt Andreas Junge bislang betreuten vergleichbaren Verfahren konnte jeweils eine Einstellung erreicht werden. Gerade dies zeigt, welchen Unterschied eine frühzeitige, konsequente und auf den konkreten Sachverhalt zugeschnittene Verteidigung machen kann. Jeder neue Fall muss selbstverständlich anhand seiner individuellen Beweis- und Rechtslage beurteilt werden.
Steuerstrafverfahren gegen Influencer: Jetzt frühzeitig handeln
Wer als Influencer, YouTuber, Streamer oder Content Creator eine Mitteilung über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, eine Anfrage der Steuerfahndung oder einen Durchsuchungsbeschluss erhält, sollte keine unvorbereitete Aussage abgeben.
Je früher Rechtsanwalt Andreas Junge eingeschaltet wird, desto früher können Akteneinsicht genommen, Berechnungen der Steuerfahndung überprüft und entlastende Unterlagen ausgewertet werden. Gerade in einem frühen Stadium bestehen häufig die besten Möglichkeiten, Einfluss auf die weitere Entwicklung des Verfahrens zu nehmen.
Bei einem Steuerstrafverfahren gegen Influencer wegen Steuerhinterziehung können hohe Steuernachzahlungen, erhebliche Strafen und schwerwiegende berufliche und persönliche Folgen im Raum stehen. Wer betroffen ist, sollte deshalb nicht abwarten, sondern frühzeitig die Strafrechtskanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge mit der Verteidigung beauftragen. Ziel ist eine diskrete und konsequente Verteidigung und – wo immer die Sach- und Rechtslage dies ermöglicht – die Beendigung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium.