Stalking der Exfreundin: Strafverfahren, Kontaktverbot und harte Folgen – wie Sie sich jetzt richtig verteidigen
13.01.2026
Nach einer Trennung liegen die Nerven oft blank. Viele Betroffene wollen klären, was passiert ist, möchten sich erklären, hoffen auf Versöhnung oder suchen „nur“ ein letztes Gespräch. Was emotional nachvollziehbar wirkt, kann strafrechtlich jedoch sehr schnell gefährlich werden. Denn wenn eine Expartnerin sich belästigt, verfolgt oder bedroht fühlt, droht ein Strafverfahren wegen Stalkings der Exfreundin. Im Mittelpunkt steht dabei häufig der Vorwurf der Nachstellung nach § 238 StGB – und oft kommen weitere Vorwürfe hinzu, etwa Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung. Hinzu kommen typische Sofortmaßnahmen wie Kontaktverbote, polizeiliche Gefährderansprachen, einstweilige Anordnungen oder Wohnungsverweise. Für Beschuldigte kann das in kurzer Zeit zu massiven Einschränkungen führen – beruflich, privat und rechtlich.
In dieser Lage entscheidet frühes, strategisches Handeln über den Ausgang. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in sensiblen Strafverfahren – auch bei Stalkingvorwürfen im Beziehungsumfeld. Sein Vorgehen ist diskret, konsequent und darauf ausgerichtet, die Beweislage präzise zu prüfen, Missverständnisse und Übertreibungen aufzudecken und – wo immer möglich – eine Einstellung oder deutliche Entschärfung zu erreichen, bevor es zu Anklage, Strafbefehl oder einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Was gilt strafrechtlich als Stalking – und wann liegt Nachstellung vor?
Umgangssprachlich wird schnell von „Stalking“ gesprochen. Strafrechtlich ist entscheidend, ob die Voraussetzungen von § 238 StGB erfüllt sind. Nachstellung bedeutet typischerweise, dass jemand einer anderen Person wiederholt nachstellt, etwa indem er ständig Kontakt sucht, sie beobachtet, ihr nachläuft, vor der Wohnung auftaucht, wiederholt anruft oder Nachrichten schreibt. Strafbar wird es jedoch nicht allein durch den Kontakt, sondern vor allem dann, wenn das Verhalten geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Genau dieser Punkt ist in vielen Verfahren der zentrale Streit: Was ist tatsächlich passiert – wie häufig, wie intensiv, mit welcher Wirkung?
Gerade nach Trennungen entstehen hier schnell unterschiedliche Wahrnehmungen. Was der eine als „klären“ versteht, empfindet die andere als Druck, Kontrolle oder Angst. Zudem werden einzelne Handlungen oft aus dem Zusammenhang gerissen. In der strafrechtlichen Prüfung kommt es deshalb auf Details an: Zeitraum, Häufigkeit, Inhalte, Tonfall und vor allem darauf, ob die betroffene Person ihren Alltag tatsächlich erheblich ändern musste.
Warum Stalking-Vorwürfe gegen Expartner besonders schnell eskalieren
Stalking-Vorwürfe im Trennungskontext werden von Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig ernst genommen, weil die Eskalationsgefahr als hoch gilt. Deshalb werden häufig früh Sicherungsmaßnahmen ergriffen, auch wenn die Beweislage zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geklärt ist. Dazu gehören Kontaktverbote, Annäherungsverbote oder polizeiliche Maßnahmen nach Landesrecht. Auch zivilrechtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden in der Praxis häufig parallel beantragt, weil sie schneller greifen können als das Strafverfahren.
Für Beschuldigte entsteht dadurch ein enormer Druck. Gerade wenn gemeinsame Freunde, der Arbeitsplatz oder der Wohnort betroffen sind, kann ein Kontaktverbot den Alltag massiv verändern. Umso wichtiger ist es, Fehler zu vermeiden und das Verfahren von Anfang an kontrolliert zu steuern.
Typische „Stalking“-Konstellationen: Wodurch Verfahren ausgelöst werden
In der Praxis beginnen viele Ermittlungen durch eine Strafanzeige der Expartnerin. Häufig geht es um wiederholte WhatsApp- oder SMS-Nachrichten, Anrufe, Kommentare auf Social Media, E-Mails, das Auftauchen am Wohnort oder am Arbeitsplatz oder um das Senden von Geschenken. Auch das wiederholte „Zufällig-Treffen“ in der Nähe der Wohnung, das Beobachten oder das Nachfahren mit dem Auto werden als typische Stalking-Handlungen gewertet.
Besonders häufig werden Verfahren durch digitale Spuren getrieben. Chats, Anruflisten, Screenshots, Instagram-DMs, Standortdaten und Kalenderinformationen spielen eine große Rolle. Dabei ist die Beweislage nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick wirkt. Screenshots können lückenhaft sein, Zeitabläufe werden verwechselt, und Inhalte werden oft ohne den gesamten Kontext vorgelegt. Eine professionelle Verteidigung prüft deshalb stets die vollständigen Kommunikationsverläufe und den genauen zeitlichen Ablauf.
Welche Folgen drohen bei einem Strafverfahren wegen Stalking der Exfreundin?
Die strafrechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Besonders belastend sind aber häufig die Nebenfolgen: Annäherungs- und Kontaktverbote, Auflagen im Verfahren, Einträge im Führungszeugnis und in manchen Fällen Wohnungs- oder Umgangsprobleme, wenn Kinder betroffen sind.
Auch beruflich kann ein Stalkingverfahren gravierende Folgen haben. In bestimmten Berufen, etwa im öffentlichen Dienst, in Sicherheitsbereichen oder in Berufen mit Zuverlässigkeitsanforderungen, kann schon ein laufendes Verfahren erheblichen Druck erzeugen. Hinzu kommt der Reputationsschaden im privaten Umfeld. Stalkingvorwürfe sind stigmatisierend, selbst wenn das Verfahren später eingestellt wird. Deshalb ist Diskretion und eine frühzeitige Lösung für viele Beschuldigte das wichtigste Ziel.
Erfolgreiche Verteidigung: Was bei Stalkingvorwürfen wirklich entscheidend ist
Eine wirksame Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der nüchternen Frage: Was behauptet die Anzeige genau – und was lässt sich tatsächlich beweisen? In vielen Stalkingverfahren steht Aussage gegen Aussage oder die Beweislage basiert auf selektiven Auszügen aus Chats. Hier liegt häufig ein zentraler Ansatzpunkt. Es muss geprüft werden, ob die Kommunikation vollständig ist, ob Provokationen, wechselseitige Kontakte oder Missverständnisse vorliegen und ob das Verhalten tatsächlich geeignet war, die Lebensgestaltung der Expartnerin schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zur zulässigen Kontaktaufnahme. Nicht jede Nachricht ist Stalking. Entscheidend ist die Gesamtschau: Wiederholung, Intensität und Wirkung. Wenn es beispielsweise wechselseitigen Kontakt gab, wenn Nachrichten sachlich waren oder wenn ein legitimer Anlass bestand, kann das die strafrechtliche Bewertung erheblich verändern. Ebenso wichtig ist, ob die Betroffene klar kommuniziert hat, dass kein Kontakt gewünscht ist, und ob darauf reagiert wurde.
Zudem spielt die Deeskalation eine große Rolle. In vielen Fällen kann eine kluge Verteidigungsstrategie darauf hinwirken, dass durch klare Verhaltensänderung, geordnete Kommunikation über Dritte oder anwaltlich gesteuerte Schritte der Konflikt beruhigt wird. Das kann nicht nur die zivilrechtliche Lage stabilisieren, sondern auch im Strafverfahren eine entscheidende Rolle spielen.
Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt in Stalkingverfahren mit einem klaren Fokus: Schutz von Freiheit, Führungszeugnis und Reputation. Nach Akteneinsicht prüft er die Beweislage, arbeitet Widersprüche heraus, ordnet die Kommunikation rechtlich sauber ein und steuert die Verfahrenskommunikation gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Ziel ist es, das Verfahren – wo immer möglich – zur Einstellung zu führen oder den Vorwurf so zu entschärfen, dass eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden wird.
Was Sie jetzt unbedingt vermeiden sollten
In Stalkingverfahren ist der größte Fehler fast immer derselbe: weiterer Kontakt. Viele Beschuldigte versuchen, die Situation zu „klären“ – und verschärfen damit ungewollt den Vorwurf. Auch indirekter Kontakt über Freunde, Social Media oder neue Accounts ist riskant. Ebenso gefährlich ist das Löschen von Chats oder Nachrichten. Das kann als Verdunkelung interpretiert werden und zusätzliches Misstrauen erzeugen.
Wer eine Vorladung oder ein Schreiben der Polizei erhält, sollte zudem keine Aussage ohne Akteneinsicht machen. Spontane Erklärungen wirken häufig widersprüchlich, weil man den Aktenstand nicht kennt. Der richtige Weg ist ein kontrolliertes Vorgehen: Verteidiger einschalten, Akteneinsicht, dann eine klare Strategie.
Diskrete Strafverteidigung bundesweit – Rechtsanwalt Andreas Junge
Ein Strafverfahren wegen Stalkings der Exfreundin ist ernst, aber häufig besser zu verteidigen, als Betroffene zunächst glauben – gerade dann, wenn die Beweislage lückenhaft ist oder der Kontext der Kommunikation falsch dargestellt wird. Wer frühzeitig professionell handelt, kann Eskalationen vermeiden, Kontaktverbote rechtlich sauber einordnen und die Chancen auf eine Einstellung deutlich erhöhen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner bei Stalkingvorwürfen, Nachstellung nach § 238 StGB und damit verbundenen Ermittlungsverfahren. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihre Zukunft zu schützen.