Was als vermeintlich harmloser Onlinekauf beginnt, kann schnell zum Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) führen. Viele Verbraucher bestellen Zigaretten, Tabak oder andere Genussmittel im Internet, oft bei ausländischen Anbietern, die mit deutlich günstigeren Preisen werben. Doch was vielen nicht bewusst ist: Die Einfuhr solcher Waren unterliegt strengen steuerrechtlichen Regelungen.
Wer Zigaretten aus dem Ausland bestellt, ohne sie beim Zoll anzumelden oder die Tabaksteuer zu entrichten, begeht nach deutschem Recht eine Steuerhinterziehung. Die Konsequenzen sind erheblich – von hohen Nachzahlungen und Geldstrafen bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, denen vorgeworfen wird, durch Onlinebestellungen von Zigaretten Steuern hinterzogen zu haben. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuer- und Zollstrafrecht gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder empfindliche Strafen zu vermeiden.
Warum Zigarettenbestellungen im Internet schnell strafrechtlich relevant werden
Der Onlinehandel mit Tabakwaren hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auf zahlreichen Internetseiten – insbesondere mit Sitz in Osteuropa oder Drittstaaten – werden Zigaretten, Feinschnitt oder E-Zigaretten zu Preisen angeboten, die weit unter dem deutschen Niveau liegen.
Viele Käufer gehen davon aus, dass es sich um legale Angebote handelt. In Wahrheit werden die meisten dieser Bestellungen jedoch nicht beim deutschen Zoll angemeldet.
Nach deutschem Recht gilt: Tabakwaren dürfen nur eingeführt werden, wenn die Tabaksteuer entrichtet wurde.
Selbst wenn die Ware für den privaten Gebrauch bestimmt ist, unterliegt sie der Tabaksteuer, sobald sie aus einem Nicht-EU-Land oder einem EU-Staat ohne Steuerabführung eingeführt wird.
Wird dies unterlassen, wertet die Zollverwaltung das als Steuerhinterziehung.
Besonders problematisch:
Die Zollbehörden überwachen regelmäßig Postsendungen und Pakete aus dem Ausland. Wird dabei eine verdächtige Sendung entdeckt, wird nicht nur die Ware beschlagnahmt – häufig folgt auch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen den Empfänger.
Wie ein Steuerstrafverfahren abläuft
Sobald der Zoll eine Sendung mit nicht versteuerten Zigaretten feststellt, informiert er die Staatsanwaltschaft. Diese leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein.
Der Beschuldigte erhält in der Regel ein Anhörungsschreiben oder sogar eine Vorladung zur Vernehmung. In manchen Fällen wird zusätzlich die Wohnung durchsucht oder das Konto überprüft, um den Umfang der Bestellungen festzustellen.
Schon wenige Stangen Zigaretten können als steuerpflichtige Einfuhr gelten. Bei größeren Mengen unterstellen die Behörden schnell gewerbliches Handeln, was zu erheblich höheren Strafen führt.
Die Tabaksteuer wird dann nachträglich erhoben, zusätzlich zu möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen. Auch der Versuch der Einfuhr ist strafbar – das heißt, selbst wenn die Lieferung vom Zoll abgefangen wurde, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Die drohenden Konsequenzen – Geldstrafe, Nachzahlung, Eintragung
Ein Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Zigaretten im Internet kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Werden die Zigaretten nicht ordnungsgemäß versteuert, drohen:
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Nachzahlung der Tabaksteuer samt Zinsen und Säumniszuschlägen,
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Geldstrafen in empfindlicher Höhe,
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bei wiederholten oder größeren Bestellungen auch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren,
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sowie die Einziehung der bestellten Ware.
Darüber hinaus wird eine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen – mit möglichen Folgen für Beruf, Ansehen und Zukunft.
Besonders riskant ist, dass viele ausländische Verkäufer die Kundendaten speichern und diese im Zuge von Ermittlungen an deutsche Behörden weitergeben. So kommt es häufig zu Strafverfahren, obwohl die Bestellungen Monate oder Jahre zurückliegen.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Taktik entscheiden
Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des Steuer- und Zollstrafrechts. Er verteidigt Mandanten, denen vorgeworfen wird, Zigaretten über das Internet bestellt und dabei Steuern hinterzogen zu haben.
Seine Verteidigungsstrategie beginnt mit einer gründlichen Analyse der Ermittlungsakte. Dabei wird geprüft, ob der Tatnachweis überhaupt geführt werden kann – insbesondere, ob der Mandant die Zigaretten tatsächlich bestellt hat und ob eine steuerpflichtige Einfuhr im rechtlichen Sinne vorliegt.
In vielen Fällen lässt sich argumentieren, dass die Betroffenen nicht vorsätzlich, sondern aus Unwissenheit oder Irrtum gehandelt haben. Häufig glaubten sie, die Steuern seien bereits im Kaufpreis enthalten oder der Versand innerhalb der EU sei erlaubt.
In solchen Fällen kann das Verfahren oft nach § 153a StPO (Einstellung gegen Auflage) beendet werden.
Zudem achtet Rechtsanwalt Junge darauf, überhöhte Steuerforderungen zu korrigieren. Oft berechnet die Zollverwaltung die Tabaksteuer pauschal oder zu hoch – hier kann durch fachkundige Verteidigung eine deutliche Reduzierung erreicht werden.
Rechtsprechung: Unwissenheit schützt nicht, kann aber Strafen mindern
Die Gerichte stellen klar, dass auch Privatpersonen verpflichtet sind, die Tabaksteuer zu entrichten, wenn sie Zigaretten aus dem Ausland bestellen.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bereits das Inverkehrbringen nicht versteuerter Zigaretten als Steuerhinterziehung gilt – selbst bei Einfuhr über den Postweg (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2019 – 1 StR 377/18).
Allerdings erkennen die Gerichte auch an, dass fehlende Kenntnis über die steuerliche Pflicht oder Täuschung durch Onlineanbieter strafmildernd wirken kann. Genau hier setzt eine erfahrene Verteidigung an.
Rechtsanwalt Andreas Junge nutzt diese Rechtsprechung gezielt, um seine Mandanten vor einer Verurteilung oder zu hohen Strafe zu bewahren.
Fachanwaltliche Kompetenz im Steuer- und Zollstrafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über eine besondere Spezialisierung auf Verfahren im Steuer- und Zollstrafrecht.
Er kennt die Ermittlungsstrategien der Zollfahndung und der Steuerbehörden ebenso wie die rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten, um ein Verfahren erfolgreich zu beenden.
Seine Mandanten schätzen seine diskrete, sachliche und lösungsorientierte Arbeitsweise. Sein Ziel ist immer, Strafverfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen und die wirtschaftlichen sowie persönlichen Folgen für seine Mandanten zu minimieren.
Fazit: Frühzeitige Verteidigung schützt vor schwerwiegenden Folgen
Ein Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Zigaretten im Internet ist kein Bagatelldelikt. Selbst kleine Mengen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Doch wer frühzeitig reagiert und sich kompetent verteidigen lässt, kann das Verfahren häufig entschärfen oder ganz vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Ihnen im Zusammenhang mit Onlinebestellungen von Tabakwaren ein Steuervergehen vorgeworfen wird.
Er verteidigt mit Kompetenz, Diskretion und hohem Engagement – für Ihre Rechte, Ihre Reputation und Ihre Zukunft.