Beschuldigt der Unfallflucht- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Die Unfallflucht, im Volksmund oft auch „Fahrerflucht“ genannt, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernsthafte Straftat. Der Gesetzgeber hat in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) klare Regelungen geschaffen, die das Verhalten nach einem Verkehrsunfall bestimmen. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit erheblichen strafrechtlichen und führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gerade wegen der oftmals emotionalen Ausnahmesituation unmittelbar nach einem Unfall begehen viele Betroffene Fehler, die im weiteren Verlauf erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren haben können.

Wann liegt eine Unfallflucht vor?

Eine Unfallflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen über seine Person, sein Fahrzeug und die Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Unfallbeteiligter ist dabei nicht nur derjenige, der den Unfall verursacht hat, sondern jeder, dessen Verhalten zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben könnte.

Pflicht ist es, eine angemessene Zeit am Unfallort zu verbleiben und auf die Feststellung der eigenen Personalien zu warten oder bei Abwesenheit von Geschädigten eine angemessene Nachricht zu hinterlassen und unverzüglich die Polizei zu informieren.

Typische Situationen einer Unfallflucht

Unfallflucht kann sowohl bei gravierenden Unfällen mit erheblichen Sach- oder Personenschäden als auch bei Bagatellschäden, etwa beim Anfahren eines parkenden Autos, vorliegen. Auch das Entfernen nach einem Unfall auf einem Privatgelände, etwa in Parkhäusern oder auf Supermarktparkplätzen, ist strafbar.

Wie wird ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet?

Ein Ermittlungsverfahren beginnt in der Regel, wenn ein Geschädigter oder ein Zeuge die Polizei verständigt. Auch Videoaufnahmen überwachungskameras, Fahrzeugspuren oder Lackspuren können Hinweise auf den vermeintlichen Unfallflüchtigen geben. Die Polizei wird sodann Ermittlungen aufnehmen, etwa Zeugen befragen, Fahrzeuge untersuchen und gegebenenfalls DNA-Spuren sichern.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Die Strafen für eine Unfallflucht hängen von der Schwere der Tat ab. Bei einfachen Sachschäden droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Kam es durch den Unfall zu einem bedeutenden Schaden (in der Regel ab ca. 1.300 Euro) oder gar zu Personenschäden, verschärfen sich die Konsequenzen erheblich. Besonders relevant sind die Nebenfolgen: Bei bedeutendem Fremdschaden wird die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung verhängt.

Darüber hinaus drohen erhebliche Auswirkungen auf die Kaskoversicherung sowie Regressforderungen der Haftpflichtversicherung.

Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist

Gerade bei Unfallfluchtverfahren kommt es stark auf die Details an: War der Fahrer überhaupt bewusst an einem Unfall beteiligt? Hat er den Schaden überhaupt wahrgenommen oder wahrnehmen können? War das Entfernen vom Unfallort vielleicht durch eine Notsituation entschuldigt? All diese Fragen müssen sorgfältig geprüft werden, um die bestmögliche Verteidigung zu erreichen.

Ein frühzeitiger Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger kann entscheidend sein, um Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden, Einlassungen optimal vorzubereiten und möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Strafmilderung zu erreichen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl sind

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über besondere Expertise in Verkehrsstrafsachen, insbesondere bei Verfahren wegen Unfallflucht. Sie analysieren die Ermittlungsakten sorgfältig, entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien und setzen sich engagiert und diskret für die Rechte ihrer Mandanten ein. Ziel ist es immer, die besten Ergebnisse zu erzielen, sei es eine Verfahrenseinstellung, eine Reduzierung der Strafe oder die Abwendung eines Führerscheinentzugs.