Anzeige wegen Gewalt in der Partnerschaft? Strafverfahren, Wohnungsverweis und Kontaktverbot – starke Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Vorwürfe wegen Gewalt in der Partnerschaft gehören zu den sensibelsten und zugleich folgenschwersten Strafverfahren überhaupt. Oft beginnt alles mit einem Streit, einer Eskalation in der Wohnung oder einem Polizeieinsatz in der Nacht. Innerhalb weniger Stunden kann daraus ein Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt werden – mit unmittelbaren Konsequenzen wie Wohnungsverweis, Kontaktverbot, Wegweisung, Annäherungsverbot und einer Anzeige wegen Körperverletzung. Für Beschuldigte ist diese Situation existenziell, weil neben dem Strafrecht auch familienrechtliche und berufliche Folgen drohen. Gleichzeitig ist die emotionale Belastung enorm, weil Beziehung, Kinder und Wohnsituation oft unmittelbar betroffen sind.

Gerade in dieser frühen Phase entscheidet sich häufig der gesamte Verlauf. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in Strafverfahren wegen Gewalt in der Partnerschaft, Körperverletzung, Bedrohung und Nachstellung. Seine Verteidigung ist diskret, strategisch und konsequent auf ein Ziel ausgerichtet: den Sachverhalt juristisch sauber einzuordnen, die Beweislage kritisch zu prüfen und das Verfahren – wo immer möglich – frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder jedenfalls so zu entschärfen, dass massive Folgeschäden verhindert werden.

Warum Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt so schnell eskalieren

In Partnerschaften wirken Emotionen, Stress, Eifersucht, Trennungssituationen oder finanzielle Belastungen oft wie ein Brandbeschleuniger. Wenn es dann zu einem Polizeieinsatz kommt, greifen bei vielen Behörden standardisierte Abläufe. In der Praxis bedeutet das häufig, dass der vermeintliche Täter zunächst aus der Wohnung verwiesen wird, dass unmittelbare Schutzmaßnahmen getroffen werden und dass ein Strafverfahren eingeleitet wird – oftmals schon bevor die Situation vollständig geklärt ist.

Viele Beschuldigte sind überrascht, wie schnell sich der Vorwurf verfestigt. Dabei sind gerade solche Verfahren häufig von unklaren Situationen geprägt. Es gibt emotionale Erinnerungslücken, widersprüchliche Aussagen und Situationen, in denen beide Seiten beteiligt waren. Trotzdem nimmt die Staatsanwaltschaft häusliche Gewalt sehr ernst, weil sie als besonders schutzbedürftiges Deliktfeld gilt. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die frühzeitig eingreift, bevor aus einer konflikthaften Situation eine dauerhafte strafrechtliche Belastung wird.

Welche Vorwürfe bei Gewalt in der Partnerschaft typisch sind

In Strafverfahren wegen Gewalt in der Partnerschaft stehen häufig Vorwürfe der Körperverletzung nach § 223 StGB im Mittelpunkt. Oft wird zusätzlich Bedrohung, Nötigung, Beleidigung oder Sachbeschädigung geprüft. Je nach Situation kann auch eine gefährliche Körperverletzung in Betracht kommen, etwa wenn Gegenstände genutzt wurden oder wenn behauptet wird, dass eine besonders gefährliche Einwirkung erfolgt sei.

Zudem spielen häufig Vorwürfe eine Rolle, die im Zusammenhang mit Trennung oder Eskalation entstehen. Dazu gehören etwa Nachstellungen, wiederholte Kontaktversuche oder Verstöße gegen Schutzanordnungen. Gerade in emotionalen Situationen werden solche Handlungen schnell strafrechtlich relevant, obwohl Betroffene den Ernst der Lage oft unterschätzen.

Was sofort droht: Wohnungsverweis, Kontaktverbot und Schutzanordnung

Ein großer Unterschied zu vielen anderen Strafverfahren ist, dass bei häuslicher Gewalt häufig sofortige Maßnahmen ergriffen werden. Die Polizei kann einen Wohnungsverweis aussprechen und ein kurzfristiges Rückkehrverbot anordnen. Zusätzlich können Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden, die ein Kontaktverbot oder ein Annäherungsverbot umfassen. Wer dagegen verstößt, riskiert neue strafrechtliche Vorwürfe – unabhängig davon, wie der ursprüngliche Konflikt zu bewerten ist.

Gerade deshalb ist es extrem wichtig, diese Maßnahmen ernst zu nehmen, keine „Versöhnungsversuche“ ohne rechtliche Beratung zu unternehmen und keine unbedachten Nachrichten zu schreiben. Was emotional verständlich erscheint, kann strafrechtlich als Kontaktaufnahme trotz Verbot oder sogar als Druck ausgelegt werden.

Wie ein Strafverfahren wegen Gewalt in der Partnerschaft abläuft

Oft beginnt das Verfahren mit einer Anzeige oder einem Polizeieinsatz. Danach werden beide Partner getrennt befragt. Es folgen Zeugenvernehmungen, etwa von Nachbarn, Freunden oder Kindern, soweit dies rechtlich zulässig ist. Häufig werden Fotos von Verletzungen, ärztliche Atteste oder Chatverläufe ausgewertet. In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage, und die Bewertung hängt stark davon ab, ob objektive Beweise existieren.

Gerade hier liegt eine typische Verteidigungschance. Denn im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass nur verurteilt werden darf, wenn die Schuld sicher nachgewiesen ist. In Partnerschaftskonflikten ist diese Sicherheit oft schwer herzustellen. Eine professionelle Verteidigung arbeitet deshalb mit einer präzisen Rekonstruktion, mit der Analyse von Widersprüchen und mit der richtigen rechtlichen Einordnung.

Welche Folgen drohen – und warum die berufliche Dimension oft unterschätzt wird

Strafrechtlich können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen, je nach Schwere der Vorwürfe und Verletzungen. Doch viele Mandanten unterschätzen die Nebenfolgen. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann Karrieren zerstören, insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen, im öffentlichen Dienst, bei Beamten oder in sozialen Tätigkeiten. Auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen oder Probleme bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen sind möglich.

Hinzu kommt der soziale Schaden. Häusliche Gewaltvorwürfe wirken stark stigmatisierend. Schon das Ermittlungsverfahren kann das Umfeld beeinflussen, Arbeitgeber erreichen oder familiäre Strukturen destabilisieren. Deshalb ist eine diskrete, frühzeitige Verfahrenssteuerung entscheidend.

Erfolgreiche Verteidigung: Wie Rechtsanwalt Andreas Junge vorgeht

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt in Verfahren wegen Gewalt in der Partnerschaft auf ein strukturiertes Vorgehen, das auf frühe Entschärfung ausgerichtet ist. Nach Akteneinsicht wird zunächst geprüft, wie belastbar die Beweislage tatsächlich ist. Häufig wird deutlich, dass Aussagen widersprüchlich sind, dass Verletzungen nicht eindeutig zuzuordnen sind oder dass es Hinweise auf gegenseitige Beteiligung gibt. Gerade bei Streitgeschehen in engen Räumen sind Verletzungen oft nicht eindeutig belegbar. Hier setzt die Verteidigung an, um die Bewertung der Staatsanwaltschaft zu korrigieren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung von Notwehr oder Notwehrüberschreitung, wenn der Beschuldigte sich gegen einen Angriff verteidigt hat oder wenn es zu einem gegenseitigen Gerangel kam. Auch diese Aspekte werden in Ermittlungsakten häufig verkürzt dargestellt. Eine professionelle Verteidigung stellt sie juristisch sauber dar und verhindert vorschnelle Verurteilungen.

Außerdem wird die Kommunikation gesteuert. In solchen Verfahren ist es entscheidend, dass keine unüberlegten Nachrichten, Rechtfertigungen oder emotionalen Gespräche entstehen, die später als Beweis gegen den Beschuldigten verwendet werden. Rechtsanwalt Junge übernimmt die Kommunikation mit Behörden und sorgt dafür, dass Mandanten nicht unbewusst neue Risiken schaffen.

Durch seine Erfahrung und Verhandlungsstärke gelingt es Rechtsanwalt Andreas Junge überdurchschnittlich häufig, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder so zu beenden, dass eine öffentliche Hauptverhandlung und massive Nebenfolgen vermieden werden.

Gewaltvorwurf in der Partnerschaft ist ernst – aber oft verteidigbar

Ein Strafverfahren wegen Gewalt in der Partnerschaft ist eine Ausnahmesituation. Es geht nicht nur um das Strafrecht, sondern um Wohnung, Familie, Kinder, Beruf und Ruf. Gleichzeitig sind viele dieser Verfahren geprägt von unklaren Beweislagen, emotionalen Dynamiken und widersprüchlichen Aussagen. Wer frühzeitig professionell reagiert, hat sehr gute Chancen, das Verfahren zu stoppen oder entscheidend zu entschärfen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Vorwürfen häuslicher Gewalt. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihre Zukunft zu schützen und Ihr Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden.