Abrechnungsbetrug in Apotheken – strafrechtliche Risiken und Verteidigungsstrategien

Wenn wirtschaftlicher Druck strafrechtliche Ermittlungen auslöst

Apotheken stehen unter zunehmendem wirtschaftlichem und regulatorischem Druck. Neben den Herausforderungen durch Preisbindung, Lieferengpässe und gestiegene Verwaltungslasten geraten viele Apothekerinnen und Apotheker auch mit der Abrechnungsprüfung ihrer Leistungen in Konflikt. Einmal im Fokus, sehen sich Betroffene schnell mit dem schwerwiegenden Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert – mit weitreichenden strafrechtlichen und berufsrechtlichen Folgen.

Was ist Abrechnungsbetrug in der Apotheke?

Im strafrechtlichen Sinne liegt ein Abrechnungsbetrug gemäß § 263 StGB immer dann vor, wenn Apotheken gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenkassen Leistungen abrechnen, die nicht oder nicht wie angegeben erbracht wurden – in der Absicht, sich einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Der klassische Vorwurf lautet, Arzneimittel seien gar nicht abgegeben oder in anderer Form als angegeben herausgegeben worden, etwa in einer geringeren Dosierung oder in preisgünstigerer Variante. Auch fehlerhafte Dokumentationen bei Rezepturen, unzulässige Austauschvorgänge (Aut-idem) oder die mehrfache Abrechnung derselben Leistung können zur Strafbarkeit führen.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren?

Ein Ermittlungsverfahren wird häufig durch externe Prüfstellen ausgelöst – etwa durch die Krankenkassen, den Medizinischen Dienst, Prüfgruppen der Apothekerkammern oder durch interne Kontrollen der Abrechnungszentren. Verdachtsmomente entstehen typischerweise bei Abweichungen in der Abrechnungsstruktur, bei statistisch auffälligen Medikamentenverordnungen oder durch Hinweise von Mitarbeitenden oder Patienten.

In vielen Fällen folgen auf die erste Feststellung umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen: Die Staatsanwaltschaft ordnet Hausdurchsuchungen an, es werden Kassensysteme, Rezeptkopien und EDV-Daten gesichert, Vernehmungen von Apothekenpersonal durchgeführt und Konten eingefroren. Die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen können bereits in dieser Phase gravierend sein.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Wird ein Apotheker wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt, drohen empfindliche Sanktionen. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall wird von der Rechtsprechung regelmäßig dann angenommen, wenn der Schaden erheblich ist, ein gewerbsmäßiges Vorgehen vorliegt oder systematisch über einen längeren Zeitraum abgerechnet wurde.

Neben der Strafe selbst drohen weitere schwerwiegende Konsequenzen: Die zuständige Apothekerkammer kann ein berufsrechtliches Verfahren einleiten, was im schlimmsten Fall zum Entzug der Approbation führen kann. Krankenkassen machen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche geltend, häufig über Zeiträume von mehreren Jahren. Auch die Einziehung angeblich unrechtmäßig erlangter Beträge nach den §§ 73 ff. StGB ist möglich – unter Umständen auch aus dem Privatvermögen.

Die reputationsbezogenen Folgen sind kaum zu unterschätzen: Eine öffentliche Hauptverhandlung, Presseberichterstattung oder ein Eintrag im Führungszeugnis können sich dauerhaft negativ auf die berufliche Zukunft auswirken.

Warum eine spezialisierte Strafverteidigung entscheidend ist

Die Verteidigung in Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs in Apotheken erfordert besondere Fachkenntnisse. Neben dem Strafrecht sind fundierte Kenntnisse im Apothekenrecht, Sozialrecht, Arzneimittelrecht und in den Abrechnungsmodalitäten der GKV erforderlich. Nur wer die konkreten Abläufe in der Praxis versteht, kann eine realistische Einordnung vornehmen und sachgerecht argumentieren.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht und auf Wirtschaftsstrafrecht mit besonderem Fokus auf medizinische Leistungserbringer spezialisiert. Sie vertreten bundesweit Apothekerinnen und Apotheker, die mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert sind – diskret, effektiv und mit einem tiefen Verständnis für die branchenspezifischen Abläufe.

Ziel der Verteidigung ist es stets, bereits im Ermittlungsverfahren eine tragfähige Strategie zu entwickeln, Beweislagen sachlich einzuordnen und – wenn möglich – eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Wo dies nicht gelingt, erfolgt eine gezielte Vorbereitung auf das gerichtliche Verfahren mit Blick auf Schadensbegrenzung und den Erhalt der beruflichen Handlungsfähigkeit.