Strafverfahren wegen der Fälschung eines B1-Sprachzertifikats – rechtliche Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten

Mit dem Zuwachs an internationalen Zuwanderern in Deutschland ist auch die Bedeutung von Sprachzertifikaten gestiegen. Das B1-Sprachniveau gilt in vielen Bereichen – etwa bei Einbürgerungen, Aufenthaltserlaubnissen oder beruflichen Qualifizierungen – als wichtige Voraussetzung. Umso gravierender ist es, wenn entsprechende Zertifikate gefälscht werden oder in anderer Weise unrechtmäßig erlangt wurden. Die Strafverfolgungsbehörden nehmen diesen Vorwurf sehr ernst, da das Vertrauen in das System und die Integrität des Verwaltungsverfahrens gefährdet sind.

Ein gefälschtes B1-Zertifikat kann daher nicht nur ausländerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch strafrechtlich erhebliche Folgen haben. Die Rede ist insbesondere von Urkundenfälschung (§ 267 StGB), mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 StGB) oder auch Täuschung im Verwaltungsverfahren (§ 263 StGB i.V.m. § 11 StGB). Die Ermittlungsverfahren sind häufig umfassend, aufwendig und folgen regelmäßig auf Hinweise von Behörden, Bildungseinrichtungen oder sogar Anbietern von Sprachkursen.

Typische Fallkonstellationen

Eine besonders häufige Konstellation ist der Erwerb eines gefälschten Zertifikats über Online-Plattformen oder über Mittelsmänner, die angeblich über Kontakte zu zertifizierten Sprachinstituten verfügen. Der Betroffene reicht das Zertifikat dann bei der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration oder einer beruflichen Institution ein – etwa um eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern oder sich um eine Arbeitsstelle zu bewerben.

Manche Fälle betreffen auch den Erwerb echter, aber inhaltlich manipulierte Zertifikate: Dabei wurde etwa die Prüfung nie absolviert oder unrechtmäßig mit der Hilfe Dritter gelöst. Besonders schwer wiegen Konstellationen, bei denen sich organisierte Netzwerke gebildet haben, die gefälschte Zertifikate gezielt vermarkten. Auch Personen, die gefälschte Zertifikate weitergegeben oder zur Verfügung gestellt haben, machen sich in der Regel strafbar.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Ein Verstoß gegen § 267 StGB – also die Urkundenfälschung – wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Kommt es zusätzlich zur Täuschung gegenüber einer Behörde oder im Zusammenhang mit einem ausländerrechtlichen Verfahren, droht neben strafrechtlichen auch eine aufenthaltsrechtliche Prüfung mit dem möglichen Verlust des Aufenthaltsstatus.

Je nach Intensität der Tatbegehung – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder wiederholtem Einsatz solcher Zertifikate – kann das Strafmaß auch deutlich darüber hinausgehen. Bei besonders schweren Fällen kommt auch § 263 StGB (Betrug) in Betracht, insbesondere wenn durch die Täuschung eine wirtschaftliche Zuwendung, etwa BAföG, Integrationshilfe oder Arbeitsgenehmigung, erschlichen wurde.

Für ausländische Mitbürger kann eine Verurteilung zusätzlich zu einem Eintrag im Bundeszentralregister, zur Ablehnung künftiger Aufenthaltstitel oder sogar zur Ausweisung führen. Diese Folgen können existenzielle Tragweite annehmen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Gerade weil der Tatnachweis oft von Dokumenten abhängt, bieten sich in vielen Fällen Verteidigungsansätze. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in jedem Verfahren zunächst die formale und materielle Beweislage. Ein zentrales Element ist dabei die Frage, ob der Mandant überhaupt wusste, dass das Zertifikat gefälscht ist. Viele Mandanten verlassen sich auf Vermittler, Dolmetscher oder Kursanbieter und sind sich der rechtlichen Tragweite ihres Handelns nicht bewusst.

In anderen Fällen ist die Beweislage nicht eindeutig: Es muss nachgewiesen werden, dass der Mandant die Fälschung zumindest billigend in Kauf genommen hat – ein bloßes Einreichen eines Zertifikats bei der Behörde reicht für eine strafrechtliche Verurteilung nicht automatisch aus.

Auch die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden kann im Rahmen der Strafzumessung eine erhebliche Rolle spielen. Eine frühzeitige anwaltliche Einlassung, die die Umstände der Tat offenlegt, kann nicht nur zu einer Strafmilderung führen, sondern auch die ausländerrechtlichen Folgen abmildern.

Nicht zuletzt ist auch die Einordnung des Verhaltens rechtlich oft differenziert zu betrachten: Handelt es sich tatsächlich um eine Urkundenfälschung oder nur um eine mittelbare Falschbeurkundung? Wurde eine Täuschung gegenüber der Behörde tatsächlich verwirklicht oder liegt ein Versuch vor? Diese juristischen Feinheiten entscheiden oft über das weitere Schicksal des Beschuldigten.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren im Bereich des Strafrechts tätig und verfügt über besondere Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe im Bereich Urkunden- und Betrugsdelikte. Seine Herangehensweise ist analytisch, präzise und auf eine diskrete Klärung des Sachverhalts ausgerichtet. Durch seine umfassende Kenntnis der Verwaltungs- und Ausländerpraxis kann er auch die flankierenden Maßnahmen – etwa drohende ausländerrechtliche Konsequenzen – in die Verteidigungsstrategie einbeziehen.

Ein besonderer Vorteil für seine Mandanten liegt in seiner Fähigkeit, mit den Strafverfolgungsbehörden auf Augenhöhe zu verhandeln – stets mit dem Ziel, eine möglichst schonende Lösung zu erreichen, sei es durch Einstellung des Verfahrens, Strafmilderung oder Vermeidung einer Hauptverhandlung.

Ein Ermittlungsverfahren wegen der Fälschung eines B1-Sprachzertifikats ist mehr als nur ein verwaltungsrechtliches Problem. Die strafrechtlichen Risiken sind hoch, die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen gravierend. Wer betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren und umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet kompetente, erfahrene und diskrete Unterstützung in diesen Verfahren – mit einem klaren Ziel: die rechtlichen und persönlichen Folgen für seine Mandanten so gering wie möglich zu halten.