Steuerstrafverfahren gegen Influencer – Möglichkeiten der Verteidigung

Influencer sind aus der heutigen digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Ob auf Instagram, TikTok, YouTube oder in Blogs – Werbepartnerschaften, Affiliate-Links, Produktplatzierungen und bezahlte Inhalte gehören zum Alltag zahlreicher Content Creator. Doch während die Reichweite wächst, geraten zunehmend auch die steuerlichen Verpflichtungen dieser neuen Berufsgruppe in den Fokus der Finanzbehörden.

Viele Influencer wissen nicht, dass bereits das kostenlose Zurverfügungstellen von Produkten als umsatzsteuerpflichtiger Vorgang gewertet werden kann. Ebenso werden Einnahmen aus Werbepartnerschaften oder Online-Kursen oftmals nicht ordnungsgemäß versteuert. Die Finanzämter reagieren inzwischen mit Nachprüfungen, Betriebsprüfungen und – in schwerwiegenden Fällen – mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

In diesem Artikel werden typische Fallgestaltungen erläutert, die strafrechtlichen Risiken aufgezeigt sowie Möglichkeiten der Verteidigung dargestellt. Im Mittelpunkt steht wie immer: eine kompetente und vorausschauende Begleitung durch den spezialisierten Strafverteidiger Rechtsanwalt Andreas Junge.

Häufige Fallkonstellationen in der Praxis

1. Nicht deklarierte Werbeeinnahmen

Ein Klassiker im Steuerstrafrecht für Influencer ist das Verschweigen oder falsche Deklarieren von Einnahmen aus Kooperationen mit Unternehmen. Ob Produktplatzierungen, Werbevideos oder Story-Shoutouts – jede Form der Gegenleistung gegen Entgelt ist steuerpflichtig. Werden diese Einnahmen nicht vollständig angegeben, kann bereits der Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung bestehen.

2. Nicht angegebene Sachzuwendungen

Viele Influencer erhalten Produkte – etwa Kleidung, Technik oder Kosmetik – unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese sogenannten „Barter-Deals“ stellen steuerlich jedoch eine Einnahme in Form von Sachleistungen dar, die sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich zu berücksichtigen ist. Die Schwierigkeit besteht häufig in der korrekten Bewertung und der Erfassung dieser Leistungen.

3. Geschäftliche Ausgaben ohne ausreichenden Nachweis

Influencer tätigen viele beruflich bedingte Ausgaben – etwa für Equipment, Software, Reisen oder Kleidung. Doch nicht jede Ausgabe wird vom Finanzamt anerkannt. Ohne nachvollziehbare Belege, konkrete betriebliche Veranlassung oder ordnungsgemäße Dokumentation werden solche Positionen häufig gestrichen. Kommt es zu einer Betriebsprüfung, kann dies im schlimmsten Fall zu einem Steuerstrafverfahren führen.

4. Falsche oder unterlassene Umsatzsteuererklärungen

Gerade bei digitalen Unternehmern mit internationaler Zielgruppe stellt die Umsatzbesteuerung eine besondere Herausforderung dar. Leistungen an Kunden im EU-Ausland, Kleinunternehmerregelungen oder Reverse-Charge-Verfahren werden häufig falsch bewertet. Fehlerhafte oder verspätete Umsatzsteuer-Voranmeldungen können daher Auslöser für strafrechtliche Konsequenzen sein.

5. Unkenntnis der Selbstständigkeit

Insbesondere junge Influencer, die ihre Tätigkeit neben Schule oder Studium ausüben, sind sich ihrer steuerlichen Pflichten oft nicht bewusst. Wird dennoch dauerhaft Einkommen erzielt, liegt in den Augen der Finanzbehörden eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vor – mit allen damit verbundenen Pflichten. Ein langes Zuwarten ohne steuerliche Anmeldung kann dann als vorsätzliche Steuerverkürzung gewertet werden.

Mögliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Wird gegen einen Influencer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, drohen empfindliche Sanktionen. Die Spannweite reicht von Geldstrafen über hohe Nachzahlungsforderungen bis hin zu Freiheitsstrafen bei besonders hohen Hinterziehungsbeträgen.

Bereits eine Steuerverkürzung ab 1.000 Euro kann strafbar sein. Ab 50.000 Euro sehen Gerichte regelmäßig keine Einstellung mehr vor, und ab 100.000 Euro droht unter Umständen eine Freiheitsstrafe – je nach Fall auch ohne Bewährung (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2008 – 1 StR 416/08). Zusätzlich erhebt das Finanzamt Zinsen auf hinterzogene Beträge in Höhe von sechs Prozent jährlich.

Auch die Image-Schäden durch ein laufendes Verfahren sind nicht zu unterschätzen. Kooperationen können platzen, Werbepartner sich abwenden – insbesondere, wenn das Strafverfahren öffentlich wird. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig für eine diskrete und strategisch fundierte Verteidigung zu sorgen.

Verteidigungsmöglichkeiten und taktisches Vorgehen

Nicht jedes Versäumnis ist gleich eine Straftat. Häufig ist das Steuerrecht im digitalen Bereich so komplex, dass selbst erfahrene Unternehmer Schwierigkeiten haben, den Überblick zu behalten. Die wichtigste Verteidigungsstrategie beginnt daher mit der genauen Prüfung der steuerlichen Ausgangslage.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt an genau dieser Stelle an: Er analysiert akribisch die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die Buchhaltung, etwaige steuerliche Beratung und die individuelle Rechtsauffassung des Mandanten. Daraus ergibt sich oft ein differenziertes Bild, das nicht nur zu einer Milderung, sondern zur vollständigen Einstellung des Verfahrens führen kann.

Weitere Verteidigungsmöglichkeiten sind:

  • Einwand des Verbotsirrtums: War dem Influencer die Steuerpflicht nicht bekannt, kann unter Umständen von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum ausgegangen werden.
  • Nachversteuerung mit strafbefreiender Wirkung: In Einzelfällen ist eine Berichtigungserklärung oder eine Selbstanzeige nach § 371 AO möglich – vorausgesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
  • Verfahrensfehler: Fehler bei der Durchsuchung, unzulässige Vernehmungen oder fehlende richterliche Anordnungen können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.
  • Einstellung gegen Auflage: Bei Ersttätern ist häufig eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung (§ 153a StPO) realisierbar.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Er verfügt über besondere Erfahrung mit digitalen Geschäftsmodellen, insbesondere im Bereich von Social Media, Influencern, Coaches und Online-Plattformen. Viele Verfahren in diesem Umfeld zeichnen sich durch Unsicherheiten bei der rechtlichen Bewertung aus – eine Stärke, die Andreas Junge durch fundierte Argumentation und taktische Erfahrung zu nutzen weiß.

Sein Ziel ist es, das Verfahren möglichst geräuschlos zu beenden – sei es durch eine diskrete Verständigung mit der Staatsanwaltschaft oder eine fundierte Verteidigung im gerichtlichen Verfahren. Dabei hat er stets auch die wirtschaftlichen und reputationsbezogenen Interessen seiner Mandanten im Blick.

Influencer bewegen sich in einem dynamischen Markt – aber auch im Fokus der Finanzverwaltung. Wer in diesem Umfeld tätig ist, sollte sich seiner steuerlichen Pflichten bewusst sein und bei ersten Anzeichen eines Ermittlungsverfahrens umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet eine fachlich versierte, diskrete und durchsetzungsstarke Strafverteidigung – mit einem tiefen Verständnis für digitale Geschäftsmodelle. So lassen sich steuerliche Risiken minimieren und strafrechtliche Verfahren mit Augenmaß und Sachkenntnis bewältigen.