Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung kann für die betroffene Person weitreichende rechtliche und persönliche Konsequenzen haben. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen, typische Fallkonstellationen, mögliche Folgen und effektive Verteidigungsstrategien erläutert.
Rechtliche Grundlagen der Unterschlagung (§ 246 StGB)
Die Unterschlagung ist in § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Im Unterschied zum Diebstahl erfordert die Unterschlagung keine Wegnahme; vielmehr befindet sich die Sache bereits im Besitz des Täters, der sie sich dann rechtswidrig aneignet. Eine Qualifikation liegt vor, wenn die Sache dem Täter anvertraut wurde, was zu einer höheren Strafandrohung führt.
Typische Fallkonstellationen
1. Behalten von Leih- oder Mietgegenständen
Wenn geliehene oder gemietete Gegenstände nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht zurückgegeben werden, kann dies den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen.
2. Nichtzurückgabe von Firmeneigentum bei Kündigung
Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses firmeneigene Geräte oder Unterlagen nicht zurückgeben, setzen sich dem Verdacht der Unterschlagung aus.
3. Aneignung von Fundsachen
Das Behalten gefundener Gegenstände ohne Meldung bei der zuständigen Stelle kann als Fundunterschlagung gewertet werden.
4. Veruntreuung anvertrauter Gegenstände
Wenn jemand eine ihm anvertraute Sache, wie z.B. ein Fahrzeug oder Geld, entgegen der Vereinbarung für eigene Zwecke verwendet oder nicht zurückgibt, kann dies als veruntreuende Unterschlagung gelten.
Mögliche rechtliche Folgen
Die einfache Unterschlagung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei der veruntreuenden Unterschlagung erhöht sich die Strafandrohung auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Zudem kann eine Verurteilung Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen haben, insbesondere wenn ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt.
Verteidigungsstrategien
1. Prüfung des Tatbestands
Es ist zu prüfen, ob tatsächlich eine rechtswidrige Zueignung vorliegt. Fehlt es an der erforderlichen Zueignungsabsicht oder war die Sache nicht fremd, kann der Tatbestand nicht erfüllt sein.
3. Einvernehmliche Regelung
In einigen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Geschädigten, etwa durch Rückgabe der Sache oder Schadensersatz, zu einer Einstellung des Verfahrens führen.
2. Nachweis der Rückgabebereitschaft
Wenn der Beschuldigte nachweisen kann, dass er die Absicht hatte, die Sache zurückzugeben, kann dies gegen eine Zueignungsabsicht sprechen.
In einigen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Geschädigten, etwa durch Rückgabe der Sache oder Schadensersatz, zu einer Einstellung des Verfahrens führen.
4. Frühzeitige anwaltliche Beratung
Eine frühzeitige Konsultation eines Strafverteidigers ist entscheidend, um die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Fehler im Verfahren zu vermeiden.
Ein Vorwurf der Unterschlagung sollte ernst genommen werden, da er erhebliche rechtliche und persönliche Konsequenzen haben kann. Eine genaue Prüfung des Sachverhalts und eine frühzeitige anwaltliche Beratung sind entscheidend, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und negative Folgen zu minimieren.