Versicherungen sollen schützen – vor Schaden, Verlust oder Notlagen. Doch gerade in Bereichen, in denen der Versicherungsfall schwer zu überprüfen ist, sehen sich viele Menschen versucht, Unwahrheiten gegenüber ihrem Versicherer zu erklären, um eine Leistung zu erhalten, die ihnen in Wahrheit nicht zusteht. Was in der Öffentlichkeit oft als Kavaliersdelikt wahrgenommen wird, ist strafrechtlich ein ernstzunehmender Tatbestand: Versicherungsbetrug ist eine Form des Betrugs gemäß § 263 StGB und wird regelmäßig mit empfindlichen Strafen geahndet.
In den vergangenen Jahren haben die Ermittlungen wegen Versicherungsbetrug spürbar zugenommen – nicht nur gegenüber organisierter Kriminalität oder Bandenstrukturen, sondern zunehmend auch gegen Privatpersonen, Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige. Denn Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, verdächtige Schadenmeldungen an die Ermittlungsbehörden zu übermitteln – und sie tun dies konsequent.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, die sich mit dem Vorwurf des Versicherungsbetrugs konfrontiert sehen – sei es wegen eines vermeintlich erfundenen Schadens, eines manipulierten Gutachtens oder einer überhöhten Forderung. Seine Erfahrung zeigt: In vielen Fällen beruhen die Vorwürfe auf Missverständnissen, Fehlkommunikation oder unklaren Sachverhalten – nicht auf krimineller Energie.
Rechtliche Einordnung – Wann ist Versicherungsbetrug strafbar?
Versicherungsbetrug ist kein eigenständiger Tatbestand, sondern fällt in den Bereich des allgemeinen Betrugs nach § 263 StGB. Strafbar macht sich, wer durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt, dadurch einen Vermögensvorteil erlangt und den Versicherer zu einer Vermögensverfügung veranlasst, die diesen schädigt.
In der Praxis bedeutet das: Wer dem Versicherer bewusst falsche Angaben macht – etwa über den Zeitpunkt, die Ursache, den Hergang oder die Folgen eines Schadens –, macht sich strafbar, wenn daraus eine Zahlung erfolgt oder erfolgen soll. Bereits der bloße Versuch ist strafbar – eine Auszahlung muss also nicht erfolgt sein, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Problematisch ist auch die Einreichung unvollständiger oder geschönter Informationen, etwa durch Weglassen vorheriger Schäden, falsche Wertangaben oder manipulierte Unterlagen. Die Gerichte werten dies regelmäßig als vorsätzliche Täuschung – insbesondere dann, wenn daraus eine konkrete Leistungspflicht des Versicherers entsteht.
Typische Fallkonstellationen – Wie Versicherungsbetrug zur Strafanzeige führt
Ermittlungsverfahren wegen Versicherungsbetrug entstehen häufig aus alltäglichen Situationen – und nicht selten aus dem Gefühl, „nur den eigenen Beitrag zurückholen zu wollen“. Besonders häufig betroffen sind folgende Konstellationen:
1. Kfz-Schäden nach manipulierten Unfällen
Eine der häufigsten Formen ist der sogenannte gestellte Unfall: Zwei oder mehr Beteiligte inszenieren ein Verkehrsunfallgeschehen, um den Versicherer zur Zahlung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Schadensersatz zu bewegen. Auch Einzelpersonen täuschen Schäden an ihrem Fahrzeug vor – beispielsweise durch Vorschäden, Bagatellschäden oder selbst verursachte Beschädigungen, die als Unfallfolge ausgegeben werden.
2. Hausrat- und Einbruchdiebstahlschäden
Hier melden Versicherungsnehmer beispielsweise den angeblichen Diebstahl von Elektronik, Schmuck oder Bargeld nach einem Einbruch – der in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hat oder bei dem die entwendeten Gegenstände niemals vorhanden waren. Problematisch wird es besonders dann, wenn Anschaffungsnachweise fehlen oder Widersprüche in der Schadensmeldung auftreten.
3. Brandschäden und mutmaßliche Brandstiftung
Ein besonders schwerwiegender Fall ist die vorsätzliche Inbrandsetzung des eigenen Hauses, Autos oder Geschäfts – mit dem Ziel, die Versicherungssumme zu kassieren. Solche Konstellationen führen regelmäßig zu Ermittlungen wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Betrug – mit drastischen strafrechtlichen Konsequenzen.
4. Unfallschäden in der Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung
In diesem Bereich liegt der Betrug oft in der Übertreibung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Verfälschung ärztlicher Atteste oder dem Verschweigen von Vorerkrankungen. Besonders heikel: Werden die Leistungen bereits ausgezahlt, kann der Vorwurf der besonders schweren Betrugsform mit einem besonders hohen Strafmaß verbunden sein.
Ermittlungsablauf – Von der Verdachtsmeldung zur Strafanzeige
Die meisten Ermittlungsverfahren beginnen nicht durch private Anzeigen, sondern durch Meldungen der Versicherer selbst. Sobald eine Schadensmeldung als verdächtig gilt, greifen viele Unternehmen auf spezialisierte Betrugserkennungssoftware und eigene Ermittler zurück. Diese prüfen Datenbestände, fordern Gutachten an und führen Interviews mit den Versicherten.
Fällt die Einschätzung negativ aus, wird der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft übergeben – und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Beschuldigte erfahren davon häufig durch:
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eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung,
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die Mitteilung über ein eingeleitetes Verfahren,
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eine Hausdurchsuchung,
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oder die Beschlagnahme von Unterlagen, Geräten oder Fahrzeugen.
Viele Mandanten sind zu diesem Zeitpunkt überfordert – und sehen sich in der Defensive, ohne zu wissen, was sie sagen dürfen und was besser nicht. Gerade deshalb ist es entscheidend, keine unüberlegten Aussagen zu machen, sondern zunächst professionellen anwaltlichen Rat einzuholen.
Strafrechtliche Folgen – Wenn der Versicherer zur Anklage wird
Je nach Schwere des Vorwurfs drohen bei Versicherungsbetrug empfindliche Strafen. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren – in schweren Fällen, etwa bei bandenmäßigem Vorgehen, auch darüber hinaus. Daneben drohen:
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Rückforderung gezahlter Versicherungsleistungen,
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zivilrechtliche Klagen der Versicherung,
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Einziehung des Vermögensvorteils,
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Eintrag ins Führungszeugnis,
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und bei Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst dienstrechtliche Konsequenzen.
Zudem verlieren viele Beschuldigte den Versicherungsschutz – auch in künftigen Verträgen, da ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft erfolgt. Damit kann es zu Problemen bei Neuabschlüssen oder Versicherungswechseln kommen.
Verteidigung – Was jetzt zählt, ist eine ruhige, professionelle Strategie
Die Verteidigung gegen den Vorwurf des Versicherungsbetrugs erfordert Erfahrung, Sachkunde und Fingerspitzengefühl. Es gilt, zunächst die Beweislage kritisch zu analysieren: Welche Unterlagen liegen vor? Wo bestehen Widersprüche? Gab es objektive Fehler, die als Täuschung interpretiert wurden? Und wie kann der tatsächliche Ablauf glaubhaft gemacht werden?
Ein erfahrener Strafverteidiger wird zudem prüfen:
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ob der Vorsatz tatsächlich nachweisbar ist,
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ob ein Irrtum oder eine fehlerhafte Kommunikation vorlag,
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ob eine Einstellung gegen Auflage oder mangels öffentlichen Interesses möglich ist (§§ 153, 153a StPO),
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ob zivilrechtliche Einigungen mit der Versicherung zur Verfahrensbeendigung beitragen können.
Ziel ist immer, das Verfahren frühzeitig zu beenden, einen öffentlichen Prozess zu vermeiden und die persönlichen wie beruflichen Folgen so gering wie möglich zu halten.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Verteidiger für Sie ist
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, hat langjährige Erfahrung in der Verteidigung bei Vorwürfen des Versicherungsbetrugs. Er vertritt Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe wehren oder in einem Ermittlungsverfahren belastet wurden, das auf Annahmen oder bloßen Verdachtsmomenten beruht.
Mandanten schätzen seine ruhige, sachliche und präzise Herangehensweise – ebenso wie seine Fähigkeit, auch komplexe Versicherungs- und Schadenssachverhalte verständlich und überzeugend aufzubereiten. Viele Verfahren konnte er bereits im Ermittlungsstadium erfolgreich beenden – ohne Gerichtsverhandlung, ohne Medienaufmerksamkeit, ohne Führungszeugniseintrag.
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt – aber auch kein unabwendbares Urteil
Ermittlungen wegen Versicherungsbetrugs sind belastend, aber kein Grund zur Resignation. Wer besonnen handelt und sich professionell vertreten lässt, kann oft Schlimmeres abwenden. Der erste Schritt ist stets: Ruhe bewahren – und anwaltlichen Beistand suchen.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit Erfahrung, juristischer Präzision und strategischem Weitblick zur Seite.
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – bevor aus einem Schaden ein Strafverfahren wird.