Was Betroffene wissen müssen – und warum anwaltliche Hilfe sofort notwendig ist
Der Onlinehandel macht es leicht, Feuerwerkskörper aus dem Ausland zu bestellen – oft ohne, dass sich Käufer über die strafrechtlichen Risiken im Klaren sind. Wer jedoch sogenannte „Polenböller“ oder andere nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände aus dem Ausland bestellt, macht sich in Deutschland gleich mehrfach strafbar. Neben einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) kommt häufig auch der Straftatbestand des Bannbruchs (§ 372 AO) in Betracht. Die Konsequenzen können erheblich sein: Geldstrafen, Einträge ins Führungszeugnis, Berufsprobleme – und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen.
Was ist ein Bannbruch?
Der Begriff „Bannbruch“ bezeichnet die vorsätzliche oder fahrlässige Einfuhr verbotener Waren in die Bundesrepublik Deutschland entgegen bestehender Einfuhrverbote oder unter Umgehung zollrechtlicher Regelungen. Wer beispielsweise über das Internet Feuerwerkskörper bestellt, die keine gültige deutsche Zulassung (CE- oder BAM-Kennzeichnung) besitzen, begeht bereits mit dem Bestellvorgang eine strafbare Handlung – unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich geliefert oder nur abgefangen wurde.
Was regelt das Sprengstoffgesetz?
Das Sprengstoffgesetz schützt nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern stellt auch strenge Anforderungen an die Herstellung, Lagerung und den Besitz von pyrotechnischen Erzeugnissen. Wer Feuerwerkskörper ohne Zulassung erwirbt oder einführt, macht sich strafbar. Nach § 40 SprengG drohen:
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Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen für den unerlaubten Erwerb, Besitz oder die Einfuhr pyrotechnischer Gegenstände,
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Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, wenn durch den Umgang mit diesen Gegenständen andere Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden.
Entscheidend ist: Auch Jugendliche und Ersttäter werden nicht automatisch „glimpflich“ behandelt. In vielen Fällen wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das mit einem Strafbefehl, einer Verurteilung oder sogar einer Durchsuchung der Wohnung endet.
Typische Konstellationen
Die Bestellung erfolgt meist über ausländische Onlineshops – etwa in Polen, Tschechien oder China. Oft ist den Bestellern nicht bewusst, dass diese Artikel in Deutschland nicht verkehrsfähig sind. Sobald die Sendung durch den Zoll abgefangen wird, werden die Daten des Empfängers gesichert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In vielen Fällen folgen:
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Vorladungen zur Polizei,
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Durchsuchungsbeschlüsse bei Verdacht auf weitere illegale Böller,
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Sicherstellungen von Geräten, Handys oder Computern,
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Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und Bannbruchs.
Einmal im Fokus der Ermittler zu stehen, kann schnell außer Kontrolle geraten – insbesondere, wenn unüberlegte Aussagen gemacht werden.
Welche Folgen drohen?
Ein Ermittlungsverfahren wegen Bannbruchs oder Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz hat weitreichende Konsequenzen. Auch bei vermeintlich kleinen Mengen können folgende Sanktionen drohen:
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Geldstrafen, die je nach Einkommen mehrere Monatsgehälter betragen,
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Eintrag im Führungszeugnis, was bei Bewerbungen oder im öffentlichen Dienst zum Problem wird,
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Waffenrechtliche und berufsrechtliche Folgen, etwa bei Polizei, Bundeswehr oder Sicherheitsdiensten,
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In besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafen (auch ohne Bewährung) bei gewerbsmäßiger oder organisierter Einfuhr.
Oft unterschätzt wird auch der Reputationsschaden – insbesondere, wenn Durchsuchungen im Wohnumfeld erfolgen oder der Vorfall öffentlich bekannt wird.
Was sollte man im Falle eines Ermittlungsverfahrens tun?
Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr von Böllern läuft, gilt: Ruhe bewahren – und nichts ohne anwaltliche Beratung sagen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber dem Zoll. Auch scheinbar entlastende Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.
Stattdessen sollte sofort ein Strafverteidiger eingeschaltet werden, der Akteneinsicht beantragt, die Rechtslage prüft und gegebenenfalls eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens anstrebt.
Warum Sie sich an Rechtsanwalt Andreas Junge oder Dr. Maik Bunzel wenden sollten
Gerade bei Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz oder Bannbruchs kommt es auf juristische Erfahrung, strategisches Vorgehen und Verhandlungsgeschick an. Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind bundesweit anerkannte Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Umgang mit Zoll- und Sprengstoffverfahren.
Beide verfügen über eine Vielzahl erfolgreich geführter Mandate in diesem Bereich – sowohl im Rahmen von Ermittlungsverfahren als auch in gerichtlichen Hauptverhandlungen. Sie wissen genau, welche Argumente bei Staatsanwaltschaften und Gerichten Gewicht haben, wann eine Verfahrenseinstellung erreicht werden kann und wie belastende Umstände abgeschwächt oder ausgeräumt werden.
Durch ihre Spezialisierung im Strafrecht und ihre konsequent auf die Interessen des Mandanten ausgerichtete Verteidigung haben sie in einer Vielzahl von Fällen verhindert, dass ein einmaliger Fehltritt zu einer dauerhaften Eintragung im Strafregister oder zu einer beruflichen Katastrophe wurde.
Die Bestellung illegaler Böller im Internet mag harmlos erscheinen – ist es aber nicht. Wer unzulässige Feuerwerkskörper aus dem Ausland bestellt, riskiert ein Strafverfahren wegen Bannbruchs und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Die Folgen sind empfindlich und können weit über eine Geldstrafe hinausgehen.
Deshalb gilt: Nehmen Sie einen solchen Vorwurf ernst. Reden Sie nicht mit der Polizei – sondern mit einem erfahrenen Strafverteidiger.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel beraten Sie diskret, kompetent und mit klarem Ziel: das Verfahren schnell, geräuschlos und mit dem bestmöglichen Ergebnis zu beenden.