Immer häufiger geraten unbescholtene Personen in den Fokus der Ermittlungsbehörden wegen des Verdachts der Geldwäsche – allein deshalb, weil sie ihr Bankkonto oder ihre Identität für Überweisungen oder Bargeldtransaktionen zur Verfügung gestellt haben. In der Praxis spricht man von sogenannten „Finanzagenten“ oder „Money Mules“. In vielen Fällen sind sich die Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie sich strafbar gemacht haben könnten – und dennoch droht ein Strafverfahren mit teils gravierenden Konsequenzen.
Im Folgenden gibt Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht mit umfangreicher Erfahrung in der Verteidigung solcher Fälle, Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist ein Finanzagent?
Als Finanzagent wird jemand bezeichnet, der einem Dritten sein Konto oder seine Identität zur Verfügung stellt, um Geldbeträge entgegenzunehmen, weiterzuleiten oder in bar abzuheben. Oft erfolgt dies im Rahmen angeblich seriöser Tätigkeiten wie „Zahlungsabwicklung“ oder „Finanztransfer für internationale Kunden“. In Wahrheit handelt es sich aber häufig um verschleierte Geldwäsche-Konstruktionen, bei denen kriminell erlangte Gelder weiterverteilt oder verschleiert werden sollen.
Wann liegt Geldwäsche vor?
Nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer Geld, das aus einer rechtswidrigen Tat stammt, in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen versucht oder es anderweitig für den Täter sichert oder verbirgt. Bereits das Weiterleiten solcher Gelder – etwa durch das eigene Konto – kann als Geldwäsche gewertet werden. Entscheidend ist nicht, ob man die genaue Herkunft kannte. Es genügt, dass man leichtfertig die Umstände ignoriert hat, die auf eine illegale Herkunft hindeuteten.
Was bedeutet „leichtfertiges Handeln“?
Leichtfertigkeit bedeutet, dass jemand die Sorgfalt außer Acht lässt, die jeder vernünftige Mensch in der gleichen Situation aufgewendet hätte. Das ist etwa der Fall, wenn ungewöhnlich hohe Beträge auf dem Konto eingehen, die Absender unbekannt sind oder wenn die Aufforderung zur sofortigen Weiterleitung an ausländische Konten erfolgt – und man dennoch nicht nachfragt oder sich über die Legalität des Geschäfts Gedanken macht.
Welche Strafen drohen?
Das Strafmaß für Geldwäsche reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Zudem kann das Gericht die Einziehung des Erlangten anordnen (§§ 73 ff. StGB), was bedeutet, dass sämtliche Beträge, die über das Konto liefen, unabhängig vom tatsächlichen Verbleib, abgeschöpft werden. Auch eine Sperrung der Konten und der Zugang zu eigenen finanziellen Mitteln sind typische Maßnahmen bereits im Ermittlungsverfahren.
Wie erfährt die Polizei davon?
Banken sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden. Werden hohe Beträge auf ein Konto überwiesen und innerhalb kurzer Zeit weitergeleitet – insbesondere ins Ausland oder auf Namen Dritter –, erstellt die Bank häufig eine Verdachtsmeldung. Diese gelangt über die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zur Staatsanwaltschaft. Auch Geschädigte aus Betrugsfällen melden oft betroffene Kontoverbindungen bei der Polizei.
Was passiert, wenn ich eine Vorladung oder Durchsuchung bekomme?
Wenn Sie eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigter erhalten oder eine Hausdurchsuchung stattfindet, sollten Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sofort anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen. Jegliche spontane Erklärung kann später gegen Sie verwendet werden – auch wenn sie gut gemeint war.
Rechtsanwalt Andreas Junge übernimmt in solchen Fällen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragt Akteneinsicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte berücksichtigt.
Kann ich mich als Opfer eines Betrugs bezeichnen?
In vielen Fällen werden Personen gezielt in solche Geldwäschetransaktionen hineingezogen – etwa durch Jobanzeigen, Social-Media-Kontakte oder vermeintliche Bekannte. Wer in gutem Glauben gehandelt hat und keine persönlichen Vorteile gezogen hat, kann unter Umständen darlegen, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Das setzt allerdings eine sorgfältige Aufarbeitung der Vorgänge und eine professionelle Darstellung gegenüber der Staatsanwaltschaft voraus.
Warum ist frühzeitige Verteidigung so wichtig?
Bereits im Ermittlungsverfahren können Maßnahmen wie Kontosperrungen, Vermögensarrest oder öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Auswirkungen auf Beruf, Kreditwürdigkeit oder sozialen Status können erheblich sein. Eine frühe anwaltliche Intervention kann dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird, keine weiteren Maßnahmen erfolgen oder eine außergerichtliche Lösung gefunden wird.
Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die rechtlichen Mechanismen und die Ermittlungsstrategien – insbesondere in Fällen, die in Schleswig-Holstein, z. B. im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kiel, geführt werden. Er verteidigt bundesweit mit großem Engagement Mandanten, die zu Unrecht oder unbedacht in solche Verfahren geraten sind.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche ist auch für gutgläubige Beteiligte mit erheblichen Risiken verbunden. Wer sich auf eine vermeintlich harmlose Nebentätigkeit einlässt, kann sich plötzlich in einem strafrechtlichen Verfahren mit drastischen Folgen wiederfinden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten, der die strafrechtliche Bewertung übernimmt und eine wirksame Verteidigung aufbaut.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung, seiner Spezialisierung im Strafrecht und seinem strategischen Vorgehen zur Seite – diskret, effizient und zielgerichtet.