Die häufigsten Fragen – juristisch fundiert beantwortet
Wenn ein Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB (Besitz, Verbreitung oder Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte) eingeleitet wird, stehen die Betroffenen vor einer extrem belastenden und komplexen Situation. In Schleswig-Holstein ist die Staatsanwaltschaft Kiel für solche Verfahren zentral zuständig. Sie gilt als technisch besonders versiert und verfolgt derartige Vorwürfe konsequent. Bereits der Anfangsverdacht führt regelmäßig zu Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen und weitreichenden privaten und beruflichen Folgen – unabhängig davon, ob sich der Tatvorwurf später bestätigt.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu solchen Verfahren – basierend auf der langjährigen Praxiserfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, der regelmäßig Mandanten in Schleswig-Holstein, insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kiel, verteidigt.
Was bedeutet § 184b StGB genau?
§ 184b StGB stellt den Besitz, das Sichverschaffen, das Verbreiten und das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte unter Strafe. Seit der Gesetzesänderung 2021 ist bereits der Besitz einer einzelnen solchen Datei ein Verbrechen – mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Das bedeutet: Die Tat kann grundsätzlich nicht mehr mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auch eine Einstellung des Verfahrens kommt in den meisten Fällen nicht in Betracht.
Wie erfährt die Staatsanwaltschaft von solchen Inhalten?
Die Ermittlungen beginnen oft mit einem Hinweis aus dem Ausland – etwa durch US-amerikanische Internetplattformen oder über internationale Polizeidatenbanken. Diese Hinweise werden an das Bundeskriminalamt und von dort an die zuständigen Landeskriminalämter weitergeleitet. In Schleswig-Holstein werden die Verfahren anschließend durch die Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel bearbeitet.
Ein einziger digitaler Treffer – etwa durch eine IP-Adresse oder ein hochgeladenes Bild – reicht aus, um ein Ermittlungsverfahren zu begründen. Die Betroffenen erfahren davon meist erst durch eine unangekündigte Hausdurchsuchung.
Was passiert bei einer Durchsuchung?
Bei einer Durchsuchung beschlagnahmen die Ermittler alle internetfähigen Geräte: Computer, Laptops, Handys, Tablets, USB-Sticks, Festplatten und Cloud-Zugänge. Auch die Herausgabe von Passwörtern kann verlangt werden. Oft sind weitere Personen – z. B. Familienangehörige oder Kollegen – Zeugen der Maßnahme. Die Durchsuchung wird regelmäßig von einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Kiel gedeckt.
Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder Geräte freiwillig zu entsperren. Auch scheinbar entlastende Aussagen können später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen?
Ja. Bereits der Besitz eines einzigen kinderpornografischen Bildes ist ein Verbrechen mit einer gesetzlichen Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Eine Geldstrafe ist – anders als bei vielen anderen Delikten – gesetzlich ausgeschlossen. Bei schweren Fällen (z. B. Verbreitung oder Besitz großer Datenmengen) drohen Freiheitsstrafen von mehreren Jahren.
Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt von der Höhe des Strafmaßes, dem Nachtatverhalten und den persönlichen Umständen ab. Frühzeitiges anwaltliches Handeln ist entscheidend, um eine gerichtliche Hauptverhandlung oder Untersuchungshaft möglichst zu vermeiden.
Was sind typische Probleme bei solchen Verfahren?
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob die beschlagnahmten Dateien bewusst gespeichert wurden oder unbeabsichtigt auf dem Gerät gelandet sind – etwa durch Autodownload-Funktionen von Messengern oder das Zwischenspeichern beim Besuch bestimmter Internetseiten. Auch das Alter der dargestellten Personen ist oft nicht eindeutig, sodass Sachverständige zur Altersbestimmung eingeschaltet werden müssen.
Ein weiterer Aspekt ist die technische Frage, ob dem Beschuldigten der tatsächliche Zugriff auf die Dateien nachgewiesen werden kann – gerade bei gemeinsam genutzten Geräten oder IP-Adressen ist das keineswegs selbstverständlich.
Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?
Am wichtigsten ist: Keine Aussage ohne anwaltlichen Beistand. Machen Sie weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft Angaben zur Sache, bevor ein erfahrener Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte hatte. Erst dann lässt sich beurteilen, ob und welche Strategie sinnvoll ist.
In vielen Fällen kann durch frühe Einflussnahme verhindert werden, dass ein Haftbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. Auch die Kommunikation mit Arbeitgebern oder anderen Institutionen sollte nur über den Verteidiger erfolgen, um keine ungewollten rechtlichen Nachteile auszulösen.
Warum ist gerade die Staatsanwaltschaft Kiel besonders erfahren?
Die Staatsanwaltschaft Kiel ist landesweit zuständig für alle besonders gelagerten Verfahren im Bereich der Kinderpornografie (§ 184b StGB). Sie ist technisch sehr gut ausgestattet und arbeitet eng mit spezialisierten Einheiten des LKA zusammen. Die Beamten verfügen über große Erfahrung bei der Auswertung von Datenträgern und digitalen Spuren.
Diese Professionalität bedeutet allerdings auch, dass typische Verteidigungsstrategien schnell durchschaut werden. Nur ein Strafverteidiger, der die Arbeitsweise dieser Staatsanwaltschaft kennt, kann auf Augenhöhe agieren und Einfluss auf das Verfahren nehmen.
Rechtsanwalt Andreas Junge hat in zahlreichen Fällen vor der Staatsanwaltschaft Kiel erfolgreich verteidigt. Er kennt die internen Abläufe, die Anforderungen an Gutachten und die juristischen Ansätze, die in Schleswig-Holstein Aussicht auf Erfolg haben.
Ein Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB ist für Betroffene ein massiver Einschnitt – persönlich, beruflich und rechtlich. Besonders in Schleswig-Holstein, wo die Verfahren konzentriert und mit hohem Aufwand geführt werden, ist es entscheidend, frühzeitig auf kompetente, erfahrene Verteidigung zu setzen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, bietet genau diese Verteidigung: technisch versiert, diskret und mit der notwendigen Durchsetzungskraft gegenüber den zuständigen Behörden in Kiel. Wer frühzeitig handelt, kann die Weichen stellen – bevor aus einem Verdacht eine existenzbedrohende Situation wird.