Häufige Fragen – verständlich erklärt und aus Sicht der Verteidigung beantwortet
Die Beteiligung an einem sogenannten Umsatzsteuerkarussell stellt eine der schwerwiegendsten Formen der Steuerhinterziehung dar. Insbesondere in Schleswig-Holstein, wo die Staatsanwaltschaft Kiel über eine spezialisierte Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen verfügt, werden solche Fälle mit Nachdruck verfolgt. Die Verfahren sind oft langwierig, komplex und mit erheblichen strafrechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Risiken verbunden. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich Betroffene in der Anfangsphase eines solchen Ermittlungsverfahrens stellen.
Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?
Ein Umsatzsteuerkarussell ist eine betrügerische Konstruktion, bei der mehrere Unternehmen in eine Lieferkette eingebunden werden, mit dem Ziel, durch ungerechtfertigte Vorsteuererstattungen Umsatzsteuer zu hinterziehen. Dabei wird häufig ein sogenannter „Missing Trader“ eingesetzt – ein Unternehmen, das faktisch keine Leistung erbringt und die vereinnahmte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt. In der Lieferkette erhält ein anderes Unternehmen eine Eingangsrechnung mit Umsatzsteuerausweis, macht den Vorsteuerabzug geltend – obwohl keine reale Steuerzahlung erfolgt ist. So entsteht ein künstlicher Steuererstattungsanspruch.
Wann macht man sich strafbar?
Strafbar ist insbesondere die vorsätzliche Mitwirkung an einem solchen System. Wer weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass die geltend gemachte Vorsteuer auf einer Scheinrechnung oder auf einer missbräuchlichen Gestaltung beruht, macht sich regelmäßig wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO strafbar. Dies gilt auch dann, wenn man sich als Zwischenhändler an einem solchen System beteiligt, ohne direkt mit dem „Missing Trader“ in Verbindung zu stehen – etwa weil Warnsignale oder auffällige Geschäftsbedingungen ignoriert wurden.
Muss ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
Ja. In vielen Fällen beginnen Ermittlungen mit einer Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume. Ziel ist es, Unterlagen, elektronische Daten, Kommunikation mit Geschäftspartnern und Hinweise auf Zahlungsströme zu sichern. Auch Steuerberater, Buchhalter oder Mitarbeiter können betroffen sein. Häufig werden außerdem IT-Systeme, Mobiltelefone und Finanzdaten beschlagnahmt. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist anwaltlicher Beistand dringend angeraten – idealerweise durch einen Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Was droht im schlimmsten Fall?
Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 AO). Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro wird regelmäßig kein Bagatelldelikt mehr angenommen. Bei einem Schaden von mehr als einer Million Euro ist – so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – in der Regel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erwarten. Hinzu kommen Nebenfolgen wie Vermögensarreste, Einziehung von Gewinnen, Kontopfändungen und der Eintrag ins Führungszeugnis.
Kann mein Unternehmen wirtschaftlich überleben?
Ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell kann für ein Unternehmen existenzbedrohend sein – selbst wenn am Ende keine Verurteilung erfolgt. Durch Vermögenssicherungen, Kontosperrungen oder die Blockade von Geschäftspartnern gerät der Betriebsablauf oft bereits im frühen Verfahrensstadium ins Stocken. Umso wichtiger ist es, die wirtschaftlichen Folgen von Anfang an in die Verteidigungsstrategie zu integrieren. Ein erfahrener Verteidiger wird stets versuchen, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen – etwa durch frühzeitige Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, gezielte Anträge zur Freigabe von Geschäftskonten oder die Einbindung von Steuerberatern.
Muss ich mit persönlicher Haftung rechnen?
Ja. Geschäftsführer haften unter Umständen persönlich, wenn sie ihre steuerlichen Pflichten verletzen. Das gilt selbst dann, wenn sie sich auf Buchhalter oder Dritte verlassen haben. Die Rechtsprechung verlangt, dass ein Geschäftsführer steuerliche Abläufe kontrolliert, Hintergründe plausibilisiert und bei Verdacht eingreift. Eine Verteidigung muss also häufig auch die zivilrechtliche Haftung und das Haftungsrisiko gegenüber dem Finanzamt mit im Blick behalten.
Wie läuft die Verteidigung in solchen Verfahren ab?
Die Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht. Erst wenn klar ist, welche Vorwürfe konkret im Raum stehen, kann eine Strategie entwickelt werden. Häufig besteht die Verteidigung in einer Kombination aus steuerlicher Aufarbeitung, wirtschaftlicher Rekonstruktion und rechtlicher Argumentation. Ziel ist es, strafrechtliche Verantwortung zu begrenzen, vorsätzliche Beteiligung zu bestreiten oder – soweit möglich – auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken. Auch die Rückzahlung von Schadenssummen, die Kooperation mit den Behörden oder die nachträgliche Offenlegung können Teil einer Verteidigungsstrategie sein.
Warum ist Rechtsanwalt Andreas Junge in solchen Fällen besonders qualifiziert?
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung mit Ermittlungsverfahren wegen Umsatzsteuerkarussellen – insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kiel, die in Schleswig-Holstein für komplexe Wirtschafts- und Steuerstrafsachen zentralisiert zuständig ist. Durch seine regelmäßige Tätigkeit in solchen Verfahren kennt er die Abläufe, Anforderungen und Handlungsspielräume der zuständigen Ermittlungsbehörden. Seine Arbeit ist strategisch, analytisch und immer auf das große Ganze ausgerichtet – mit dem Ziel, die Belastung für seine Mandanten rechtlich, wirtschaftlich und persönlich so gering wie möglich zu halten.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell ist für Betroffene in jeder Hinsicht belastend: rechtlich, wirtschaftlich und reputationsbezogen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen spezialisierten Verteidiger hinzuzuziehen, der sowohl steuerrechtlich als auch strafrechtlich erfahren ist – und die Dynamik dieser Verfahren kennt.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet genau diese Kombination aus Erfahrung, Fachwissen und strategischer Weitsicht – besonders im sensiblen Umfeld norddeutscher Wirtschaft und der spezialisierten Behörden in Schleswig-Holstein.