FAQ: Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Besitzes von Haschisch oder Kokain

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln wie Haschisch oder Kokain stellt für Ärztinnen und Ärzte eine erhebliche Belastung dar. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen berufsrechtliche und approbationsrechtliche Konsequenzen, die die berufliche Existenz gefährden können. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem sensiblen Thema – basierend auf langjähriger praktischer Erfahrung.

Ist der Besitz von Haschisch oder Kokain auch bei geringen Mengen strafbar?

Ja. In Deutschland ist der Besitz jeglicher Menge illegaler Betäubungsmittel strafbar – unabhängig davon, ob sie zum Eigenverbrauch bestimmt sind. Die Grenze zur Straffreiheit existiert nicht. Auch eine sogenannte „geringe Menge“ kann strafrechtlich verfolgt werden. Zwar sieht das Gesetz theoretisch eine Möglichkeit der Einstellung bei Eigenkonsum vor (§ 31a BtMG), in der Praxis greifen die Behörden aber gerade bei Ärzten selten zu dieser Option.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?

Bereits der Besitz geringer Mengen kann zu einem Strafverfahren führen. Möglich sind Geldstrafen, Eintragungen ins Bundeszentralregister und – je nach Vorstrafen oder Umständen – auch Freiheitsstrafen. Darüber hinaus drohen Beschlagnahmungen, Hausdurchsuchungen sowie die Sicherstellung dienstlicher Dokumente und IT-Systeme. Die Strafe ist nicht das einzige Problem – der Verdacht allein kann bereits andere Behörden auf den Plan rufen.

Welche berufsrechtlichen Folgen sind möglich?

Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt bekannt wird, informieren die Ermittlungsbehörden in der Regel auch die zuständige Ärztekammer und Approbationsbehörde. Diese prüfen dann, ob Zweifel an der beruflichen Zuverlässigkeit bestehen. Je nach Schwere des Vorwurfs kann das zur Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens führen. Mögliche Maßnahmen sind eine Rüge, der Entzug der Zulassung oder eine vorläufige Suspendierung.

Kann die Approbation entzogen werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 der Bundesärzteordnung kann die Approbation entzogen werden, wenn ein Arzt sich als unwürdig oder unzuverlässig zur Ausübung des Berufs erweist. Der Besitz von Kokain oder anderen harten Drogen gilt in der Rechtsprechung regelmäßig als Indiz für Unzuverlässigkeit. Selbst ein einmaliger Vorfall kann – je nach Kontext – dazu führen, dass die Approbationsbehörde eingreift.

Welche Folgen hat ein Strafverfahren für meine Praxis?

Ein laufendes Strafverfahren kann unmittelbare Auswirkungen auf die Tätigkeit als niedergelassener oder angestellter Arzt haben. In Kliniken drohen Freistellungen, Kündigungen oder Nichtverlängerung von Verträgen. In einer Praxis können Patienten ausbleiben, Kooperationen beendet und Anträge auf kassenärztliche Zulassung blockiert werden. Auch Versicherungen oder Banken reagieren mitunter sensibel auf strafrechtliche Verfahren gegen Ärzte.

Sollte ich bei einer polizeilichen Vorladung eine Aussage machen?

Nein – jedenfalls nicht ohne anwaltliche Beratung. Auch wenn das Verfahren „nur“ wegen Besitzes einer kleinen Menge eingeleitet wurde, können selbst vermeintlich harmlose Angaben später erhebliche Auswirkungen haben. Ein unüberlegtes Einräumen kann eine spätere Verteidigung erschweren – insbesondere gegenüber der Approbationsbehörde oder Ärztekammer.

Wie läuft die Verteidigung in solchen Verfahren ab?

Ein erfahrener Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und die Ermittlungen sorgfältig prüfen. Dabei wird nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die berufsrechtliche Perspektive berücksichtigt. Ziel kann eine Verfahrenseinstellung sein – möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung. Parallel muss der Verteidiger mit Ärztekammern oder Behörden kommunizieren, um negative Maßnahmen wie den Approbationsentzug frühzeitig abzuwehren oder zu verzögern.

Warum ist eine spezialisierte Verteidigung so wichtig?

Ermittlungsverfahren gegen Ärzte sind besonders komplex, weil sie verschiedene Rechtsgebiete berühren – Strafrecht, Berufsrecht und Verwaltungsrecht. Eine effektive Verteidigung muss diese Schnittstellen verstehen und strategisch berücksichtigen. Ein Fehler in einem Teilbereich – etwa eine unbedachte Aussage im strafrechtlichen Verfahren – kann in einem anderen Bereich, etwa im Approbationsverfahren, fatale Auswirkungen haben.

Wer hilft mir in dieser Situation weiter?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Ärzten. Sie vertreten bundesweit Mandanten, die sich mit Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz, berufsrechtlichen Verfahren oder dem Risiko eines Approbationsentzugs konfrontiert sehen. Durch ihre Spezialisierung und ihre enge Zusammenarbeit mit Gutachtern und Behörden entwickeln sie maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien – mit dem Ziel, Ihre berufliche Zukunft zu schützen.

Für Ärztinnen und Ärzte ist ein Ermittlungsverfahren wegen Haschisch- oder Kokainbesitz keine Bagatelle, sondern ein Risiko für die gesamte berufliche Existenz. Wer frühzeitig professionellen juristischen Beistand sucht, kann nicht nur das Strafverfahren beeinflussen, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen abwenden oder minimieren. Sprechen Sie uns an – diskret, effektiv und mit dem Verständnis für die besonderen Anforderungen Ihres Berufs.