Wenn Urlaubsmitbringsel strafbar werden
Der Erwerb von Gold- und Silberschmuck in der Türkei ist bei vielen Reisenden beliebt – oft wegen attraktiver Preise, individueller Anfertigungen und geringer Nebenkosten. Doch was viele nicht wissen: Bereits der Besitz oder die Einfuhr unversteuerten Schmucks kann in Deutschland zu einem strafrechtlich relevanten Vorwurf der Steuerhehlerei (§ 374 AO) führen. Immer häufiger leiten Zollbehörden Ermittlungsverfahren ein, wenn Reisende mit nicht deklariertem Edelmetallschmuck bei der Einreise aufgegriffen oder bei späteren Prüfungen auffällig werden.
Was ist Steuerhehlerei?
Steuerhehlerei ist eine besondere Form der Hehlerei, geregelt in § 374 der Abgabenordnung (AO). Strafbar macht sich, wer Erzeugnisse oder Gegenstände, an denen Verbrauchsteuern oder Einfuhrabgaben hinterzogen worden sind, erwirbt, sich verschafft oder veräußert – und zwar in Kenntnis der Steuerverkürzung.
Im Unterschied zur Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist bei der Steuerhehlerei nicht der Täter selbst für die Steuerverkürzung verantwortlich, sondern ein Dritter – etwa der Verkäufer oder derjenige, der den Schmuck ins Land bringt, ohne ihn ordnungsgemäß anzumelden. Wer diesen Schmuck dann bewusst in Deutschland erwirbt oder besitzt, riskiert ein Strafverfahren.
Warum ist Schmuck betroffen?
Edelmetalle wie Gold und Silber unterliegen in bestimmten Formen der Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollabgaben. Auch fertig verarbeiteter Schmuck, der im Reiseverkehr nicht ordnungsgemäß deklariert wird, kann als steuerpflichtige Ware gelten. Wird Schmuck im Ausland erworben und bei der Rückkehr nicht oder falsch deklariert, liegt ein Verstoß gegen das Zollrecht vor – mit der Folge, dass die Ware aus steuerlicher Sicht unversteuert bleibt.
Wer später solchen Schmuck in Kenntnis seiner Herkunft erwirbt – etwa über private Ankäufe, Online-Plattformen oder durch Übergabe im Familienkreis – kann sich wegen Steuerhehlerei strafbar machen.
Wann wird ein Strafverfahren eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren wird häufig durch den Zoll oder durch Hinweise Dritter ausgelöst. Auch bei der Einreise an Flughäfen, bei Paketkontrollen oder im Rahmen von Durchsuchungen kann entsprechender Schmuck aufgefunden werden. Wenn dabei der Verdacht besteht, dass es sich um nicht versteuerte Ware handelt und der Käufer dies wusste oder billigend in Kauf nahm, wird regelmäßig ein Strafverfahren nach § 374 AO eingeleitet.
Besonders relevant sind:
- Goldketten, Münzen oder Barren aus der Türkei,
- Geschenksendungen oder Mitbringsel mit hohem Materialwert,
- Verkäufe über Online-Marktplätze ohne Herkunftsnachweis,
- erheblicher Materialwert, der über üblichen Reisefreimengen liegt.
Welche Strafen drohen?
Die Steuerhehlerei ist kein Bagatelldelikt. Sie wird gemäß § 374 Abs. 1 AO mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Begehung oder großem wirtschaftlichem Schaden – kann auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drohen.
Zusätzlich kann der Schmuck eingezogen werden. Auch der Nachweis einer steuerpflichtigen Einfuhr durch Dritte entlastet nicht automatisch, wenn der Erwerber die steuerrechtliche Problematik erkannt hat.
Verteidigungsmöglichkeiten
In der Verteidigung kommt es insbesondere darauf an, ob der Erwerber tatsächlich wusste, dass es sich um unversteuerte Ware handelt. Häufig bestehen gute Ansätze für eine Verteidigung, etwa wenn:
- der Schmuck als Geschenk übergeben wurde,
- die steuerrechtlichen Pflichten nicht bekannt waren,
- keine eindeutige Nachweiskette vorliegt,
- der Erwerb im guten Glauben erfolgte,
- die Werte unterhalb der Bagatellgrenze lagen.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist in jedem Fall dringend anzuraten, um die Risiken richtig einzuschätzen und ggf. auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken.
Warum die Wahl des Verteidigers entscheidend ist
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und auf das Steuerstrafrecht spezialisiert. Sie verteidigen bundesweit Mandanten, die mit dem Vorwurf der Steuerhehlerei, Steuerhinterziehung oder Zollverstößen konfrontiert sind. Mit umfassender Erfahrung im Umgang mit Zollbehörden, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern entwickeln sie eine fundierte und diskrete Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig zu beenden.