Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige wegen allgemeiner Delikte – besondere Risiken für Soldaten

Wenn private Vergehen zur dienstrechtlichen Bedrohung werden

Angehörige der Bundeswehr stehen nicht nur für den Schutz und die Sicherheit Deutschlands ein – sie repräsentieren auch Werte wie Disziplin, Verantwortungsbewusstsein und Integrität. Deshalb haben strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten auch dann gravierende Auswirkungen, wenn sie auf allgemeinen Straftatbeständen beruhen, die außerhalb des Dienstes begangen wurden – etwa Trunkenheit im Straßenverkehr, Körperverletzung, Diebstahl oder Beleidigung. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen oft dienstrechtliche Konsequenzen, die die Karriere nachhaltig gefährden können.

Welche allgemeinen Delikte betreffen Soldaten besonders häufig?

In der Praxis sehen sich Angehörige der Bundeswehr vor allem mit Ermittlungen wegen folgender Delikte konfrontiert:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
  • Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), insbesondere nach privaten Auseinandersetzungen,
  • Beleidigung (§ 185 StGB) oder Hausfriedensbruch (§ 123 StGB),
  • Diebstahl (§ 242 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB),
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).

Diese Taten sind – unabhängig davon, ob sie im Dienst oder in der Freizeit begangen werden – geeignet, das Vertrauen in die charakterliche Eignung eines Soldaten nachhaltig zu erschüttern.

Welche besonderen Risiken bestehen für Bundeswehrangehörige?

Ein Strafverfahren gegen einen Soldaten bleibt in der Regel nicht ohne dienstrechtliche Folgen. Bereits der Verdacht kann zur Einschränkung der Dienstverwendung, zur Suspendierung, zu einer Rückversetzung oder zur Nichtverlängerung eines Zeitvertrags führen. In schwerwiegenden Fällen ist auch die Entlassung oder Entfernung aus dem Dienst möglich.

Besonders kritisch wird es, wenn sicherheitsrelevante Tätigkeiten betroffen sind. Denn mit einem strafrechtlichen Vorwurf kann auch die Sicherheitsüberprüfung in Frage stehen – was den Einsatz in vielen Bereichen der Bundeswehr faktisch unmöglich macht.

Wie laufen Ermittlungsverfahren gegen Soldaten ab?

Strafverfahren wegen allgemeiner Delikte gegen Soldaten werden durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgerichte) durchgeführt. Die militärischen Vorgesetzten werden jedoch in der Regel frühzeitig informiert. Häufig folgt zusätzlich ein disziplinarrechtliches Verfahren nach dem Soldatengesetz, das eigenständig beurteilt, ob ein Dienstvergehen vorliegt.

In diesem Zusammenhang können Zeugenaussagen, Vorladungen und Durchsuchungen erfolgen. Besonders heikel: Aussagen im strafrechtlichen Verfahren dürfen grundsätzlich auch im Disziplinarverfahren verwertet werden.

Was droht bei einer Verurteilung?

Je nach Delikt und Einzelfall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, die – wenn sie 90 Tagessätze oder mehr umfassen – auch zur Eintragung ins Führungszeugnis und zur dienstrechtlichen Unzuverlässigkeit führen können. Selbst eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) kann disziplinarisch bewertet und sanktioniert werden.

Ein strafrechtlicher Eintrag oder eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat kann im schlimmsten Fall zur Entlassung aus der Bundeswehr, zur Aberkennung des Ruhegehalts oder zur dauerhaften Karriereblockade führen.

Warum eine spezialisierte Verteidigung notwendig ist

Die parallele Bewertung durch Strafjustiz und Bundeswehrführung erfordert besondere Umsicht und rechtliche Expertise. Wer in einem zivilrechtlichen Verfahren unbedacht Aussagen macht oder auf anwaltliche Vertretung verzichtet, riskiert nicht nur eine Verurteilung, sondern auch weitreichende dienstrechtliche Konsequenzen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Fokus auf Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr. Sie verteidigen bundesweit Soldatinnen und Soldaten mit Blick auf das Gesamtrisiko – strafrechtlich, disziplinarrechtlich und sicherheitsrechtlich. Ziel ist es stets, das Verfahren so zu steuern, dass Karriere, Status und Zukunftschancen möglichst erhalten bleiben.