Wenn der Zoll vor der Tür steht: Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Arbeitgeber und was jetzt wirklich zählt

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Arbeitgeber beginnt oft abrupt. Viele Unternehmen erleben zunächst eine Kontrolle auf der Baustelle, im Betrieb oder in den Geschäftsräumen – dann folgen Fragen nach Arbeitsverträgen, Stundennachweisen, Lohnunterlagen und Subunternehmerketten. In kurzer Zeit steht der Vorwurf im Raum, Beschäftigte seien nicht korrekt angemeldet, „bar“ bezahlt oder über Konstruktionen eingesetzt worden, die Sozialabgaben und Steuern umgehen sollten. Häufig ermittelt dann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) gemeinsam mit Staatsanwaltschaft, Rentenversicherung und Finanzamt.

Gerade in dieser frühen Phase entscheidet sich, ob aus einem Anfangsverdacht ein belastendes Strafverfahren wird oder ob sich Vorwürfe rechtlich eingrenzen lassen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. In Verfahren an der Schnittstelle von Strafrecht, Steuerrecht und Sozialversicherung setzt er auf eine strukturierte, diskrete und ergebnisorientierte Verteidigung mit dem Ziel, Vorwürfe präzise zu prüfen, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und Verfahren – wo immer möglich – ohne öffentliche Eskalation zu beenden.

Was „Schwarzarbeit“ für Arbeitgeber rechtlich bedeutet und welche Normen wichtig sind

Schwarzarbeit ist im Alltag ein Sammelbegriff. Strafrechtlich geht es jedoch um konkrete Pflichten und Tatbestände. Für Arbeitgeber steht häufig der Vorwurf im Raum, Sozialversicherungsbeiträge seien nicht abgeführt worden. Dann wird regelmäßig § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) geprüft. Parallel spielen steuerliche Pflichten eine große Rolle, etwa wenn Löhne „schwarz“ ausgezahlt und dadurch Steuern verkürzt wurden. In solchen Konstellationen kann § 370 AO (Steuerhinterziehung) relevant werden, insbesondere im Bereich der Lohnsteuer.

Dazu kommt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), das Kontrollen, Mitwirkungspflichten und Ordnungswidrigkeitenrahmen definiert und in der Praxis den Ermittlungsdruck erhöht. Auch § 130 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) kann eine Rolle spielen, wenn Behörden argumentieren, die Geschäftsleitung habe keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen, um illegale Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. Welche Normen am Ende tatsächlich tragen, hängt jedoch immer vom Einzelfall, der Beweislage und der konkreten Beschäftigungsform ab.

Wie ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit typischerweise beginnt

Viele Verfahren starten mit einer Kontrolle. Häufig kommt der Zoll unangekündigt und befragt Beschäftigte vor Ort. Im nächsten Schritt werden Unterlagen angefordert oder direkt sichergestellt, oft auch digitale Daten, etwa Lohnprogramme, E-Mail-Kommunikation oder Messenger-Verläufe. Nicht selten folgen Durchsuchungen, wenn ein strafrechtlicher Anfangsverdacht angenommen wird oder wenn die Behörden davon ausgehen, dass Beweise beiseite geschafft werden könnten.

Gerade in dieser Situation machen Arbeitgeber häufig den Fehler, hektisch zu reagieren, unvollständig zu liefern oder vorschnell zu erklären, wie die Beschäftigung „eigentlich gemeint“ war. In der Praxis ist jedoch entscheidend, die Akte zu kennen, die Beweisrichtung zu verstehen und danach eine saubere Strategie zu verfolgen.

Typische Konstellationen, die Arbeitgeber besonders häufig in den Fokus bringen

In vielen Fällen geht es um Mitarbeiter, die tatsächlich arbeiten, aber nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet wurden. Das betrifft sowohl „klassische“ Beschäftigung als auch Aushilfen, Saisonkräfte oder kurzfristige Einsätze, bei denen unter Zeitdruck die Formalien nach hinten rutschen. Ebenfalls häufig sind Barzahlungen, die nicht vollständig dokumentiert werden. Wenn Löhne teilweise „off the books“ gezahlt werden, entsteht schnell ein Verdacht, der sich durch Kassendifferenzen, fehlende Stundennachweise oder widersprüchliche Aussagen verdichtet.

Ein weiterer Schwerpunkt sind Subunternehmer- und Nachunternehmerketten. Hier prüfen Behörden besonders genau, ob tatsächlich echte Werkverträge vorliegen oder ob über Fremdfirmen faktisch Personal gestellt wurde. Sobald sich zeigt, dass Weisungen, Einsatzplanung und Kontrolle beim Auftraggeber liegen, steht schnell der Vorwurf im Raum, es handele sich um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit, mit den entsprechenden sozial- und strafrechtlichen Folgefragen.

Auch die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ist häufig Gegenstand von Ermittlungen, vor allem wenn Dokumente, Statusfragen oder Meldepflichten unklar sind. Gerade in Branchen mit hohem Zeitdruck und wechselnden Teams kann das schnell zu einer Konstellation führen, die von Ermittlern als systematisch bewertet wird, obwohl sie betrieblich eher aus Unübersichtlichkeit entstanden ist.

Die möglichen Folgen: Warum Schwarzarbeitsverfahren existenzgefährdend sein können

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit trifft Arbeitgeber oft auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Strafrechtlich drohen empfindliche Geldstrafen und je nach Umfang und Vorwurfslage auch Freiheitsstrafen für Verantwortliche. Wirtschaftlich stehen häufig erhebliche Nachforderungen im Raum, weil Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend berechnet werden, oft zuzüglich Säumniszuschlägen. Auch steuerliche Nachzahlungen, Zinsen und Folgeverfahren können hinzukommen.

Besonders belastend sind zudem die praktischen Folgen. Durchsuchungen, Beschlagnahmen und die Auswertung von Unterlagen können den Betrieb lähmen. Auftraggeberbeziehungen leiden, und in sensiblen Bereichen können Vergabe- oder Zuverlässigkeitsfragen auftauchen, die weit über das Strafverfahren hinausreichen. Hinzu kommt der Reputationsschaden, der in manchen Branchen schneller wirkt als jede Geldstrafe.

Was in der Verteidigung wirklich entscheidend ist

Eine wirksame Verteidigung setzt früh an, weil in Schwarzarbeitsverfahren der erste Eindruck in den Akten oft prägend ist. Zentral ist die saubere Rekonstruktion der tatsächlichen Beschäftigung. Es wird geprüft, wer wann gearbeitet hat, wie Löhne tatsächlich gezahlt wurden, welche Meldewege existierten und ob organisatorische Fehler oder Missverständnisse als „Vorsatz“ interpretiert werden, obwohl sie es rechtlich nicht tragen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung der Berechnungen. In vielen Verfahren werden Lohnsummen und Beitragshöhen geschätzt. Diese Schätzungen sind in der Praxis häufig angreifbar, etwa weil Zeiten falsch zugeordnet, Personen verwechselt oder Nettolöhne pauschal hochgerechnet werden. Wer hier methodisch arbeitet, kann den wirtschaftlichen Schaden und die strafrechtliche Bewertung oft deutlich beeinflussen.

Ebenso entscheidend ist die Frage der Verantwortlichkeit. Gerade bei größeren Betrieben ist nicht automatisch jede Pflichtverletzung der Geschäftsleitung strafrechtlich zurechenbar. In vielen Fällen ist zu klären, wer zuständig war, welche Prozesse bestanden und ob tatsächlich ein schuldhaftes Organisationsversagen vorliegt. Genau hier entstehen häufig Verteidigungsansätze, die Verfahren begrenzen und persönliche Risiken reduzieren können.

Wenn die Aktenlage es hergibt, ist eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung oft ein realistisches Ziel. Der Schlüssel liegt darin, Vorwürfe früh zu sortieren, Beweise zu prüfen und die Strategie konsequent auf ein tragfähiges Ergebnis auszurichten.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge ein starker Ansprechpartner für Arbeitgeber ist

Schwarzarbeitsverfahren sind selten „nur Strafrecht“. Es geht fast immer um Zahlen, Abrechnungen, sozialversicherungsrechtliche Einordnungen und wirtschaftliche Folgerisiken. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und als Fachanwalt für Strafrecht auf komplexe Ermittlungsverfahren spezialisiert. Als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht bringt er zusätzlich besondere Erfahrung in Verfahren mit, in denen Lohnsteuer, Beitragsfragen und wirtschaftliche Berechnungen eine zentrale Rolle spielen.

Er steht für eine sachliche, diskrete und zielorientierte Verteidigung. Der Fokus liegt darauf, Vorwürfe früh einzugrenzen, finanzielle Schäden zu begrenzen und eine Eskalation zu vermeiden, damit der Betrieb handlungsfähig bleibt.

Wie Arbeitgeber nach einer Zollkontrolle wieder Kontrolle gewinnen

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit ist ernst, aber nicht jeder Verdacht hält einer genauen Prüfung stand. Viele Verfahren leben von Indizien, von pauschalen Hochrechnungen und von der Frage, was tatsächlich beweisbar ist. Wer früh die Kommunikation kontrolliert, keine vorschnellen Einlassungen macht und die Akte professionell prüfen lässt, kann die Richtung des Verfahrens häufig entscheidend beeinflussen.

Gerade weil es um persönliche Verantwortung, wirtschaftliche Stabilität und die Zukunft des Unternehmens geht, lohnt sich eine Verteidigung, die ruhig bleibt und konsequent arbeitet.