Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Pflegestationen trifft Einrichtungen häufig unerwartet und in einer ohnehin angespannten personellen Lage. Was im Pflegealltag als pragmatische Lösung bei Personalengpässen erscheint, kann strafrechtlich schnell als Schwarzarbeit oder als Vorwurf nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, dem Sozialversicherungsrecht oder sogar als Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) gewertet werden. Die Folgen reichen dabei weit über eine bloße Geldstrafe hinaus und können die wirtschaftliche Existenz einer Pflegestation gefährden.
In dieser Situation ist eine frühzeitige, erfahrene Strafverteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in Verfahren mit wirtschaftlichem und arbeitsrechtlichem Hintergrund. Sein Ansatz ist darauf ausgerichtet, Verfahren früh zu strukturieren und – wo es rechtlich möglich ist – zu einer Einstellung zu führen.
Ein strafrechtlicher Vorwurf, der oft aus dem Pflegealltag entsteht
Pflegestationen stehen unter dauerhaftem Druck. Personalmangel, kurzfristige Ausfälle, hohe Dokumentationsanforderungen und enge Vergütungssysteme prägen den Alltag. In dieser Gemengelage greifen Einrichtungen nicht selten auf flexible Arbeitsmodelle zurück, etwa durch freie Mitarbeitende, Honorarkräfte oder kurzfristige Unterstützung aus dem Umfeld.
Genau hier setzt der strafrechtliche Vorwurf häufig an. Ermittlungsbehörden prüfen, ob tatsächlich selbständige Tätigkeiten vorlagen oder ob es sich in Wahrheit um Scheinselbstständigkeit handelt. Wird dies bejaht, entstehen schnell Vorwürfe wegen Schwarzarbeit, nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge und steuerlicher Pflichtverletzungen. Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit.
Typische Konstellationen bei Schwarzarbeit in Pflegestationen
Der Einsatz von Honorarkräften und freien Pflegekräften
Viele Pflegestationen arbeiten mit Honorarkräften, um Dienstpläne abzusichern. Strafrechtlich problematisch wird dies, wenn Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb und fehlendes Unternehmerrisiko vorliegen. In solchen Fällen sehen Ermittler häufig eine abhängige Beschäftigung, auch wenn formell etwas anderes vereinbart wurde.
Kurzfristige Aushilfen ohne klare Vertragsstruktur
Gerade bei Notfällen oder Krankheitswellen werden Personen eingesetzt, bevor alle formellen Schritte abgeschlossen sind. Was als Übergangslösung gedacht war, kann später als illegale Beschäftigung ausgelegt werden, insbesondere wenn Meldungen oder Beitragszahlungen unterblieben sind.
Unvollständige oder fehlerhafte Anmeldung von Arbeitszeiten
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob sämtliche tatsächlich geleisteten Stunden ordnungsgemäß erfasst und abgerechnet wurden. Abweichungen zwischen Dienstplänen, Touren und Lohnabrechnungen liefern Ermittlern häufig Ansatzpunkte für den Verdacht der Schwarzarbeit.
Subunternehmer- und Kooperationsmodelle in der Pflege
Auch Kooperationen mit externen Dienstleistern können problematisch werden, wenn sie faktisch wie eigene Mitarbeitende eingesetzt werden. In solchen Fällen prüfen Behörden sehr genau, wer Weisungen erteilt, wer das wirtschaftliche Risiko trägt und wie die Organisation tatsächlich funktioniert.
Die möglichen Folgen eines Schwarzarbeitsverfahrens sind erheblich
Ein Verfahren wegen Schwarzarbeit gegen eine Pflegestation ist kein Randproblem. Strafrechtlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, insbesondere bei Vorwürfen nach § 266a StGB. Hinzu kommen regelmäßig hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschläge und steuerliche Korrekturen.
Besonders belastend ist, dass häufig mehrere Behörden parallel tätig werden. Neben der Staatsanwaltschaft ermitteln Zoll, Rentenversicherung, Finanzamt und teilweise auch Pflegekassen. Durchsuchungen der Einrichtung, Sicherstellungen von Unterlagen und digitale Auswertungen sind keine Ausnahme. Darüber hinaus drohen vergaberechtliche und vertragsrechtliche Konsequenzen, die den Betrieb langfristig beeinträchtigen können.
Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren entscheidend beeinflussen
In Schwarzarbeitsverfahren ist die erste Phase besonders sensibel. Unbedachte Aussagen gegenüber Zoll oder Ermittlungsbehörden lassen sich später kaum korrigieren. Eine professionelle Verteidigung setzt deshalb auf klare Strukturen und kontrollierte Kommunikation.
Eine sorgfältige Prüfung der Beschäftigungsverhältnisse
Zentral ist die Frage, ob tatsächlich eine abhängige Beschäftigung vorlag oder ob tragfähige Argumente für eine selbständige Tätigkeit sprechen. Die Verteidigung analysiert Arbeitsabläufe, Vertragsgestaltung, Weisungsrechte und wirtschaftliche Risiken im Detail.
Die Abgrenzung zwischen Organisationsmangel und Straftat
Nicht jeder formelle Fehler ist automatisch strafbar. Gerade in der Pflege gibt es Konstellationen, in denen organisatorische Defizite oder Missverständnisse vorliegen, ohne dass ein strafbarer Vorsatz gegeben ist. Diese Differenzierung ist oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Der gezielte Umgang mit Beitrags- und Schadensberechnungen
Nachforderungen werden von Behörden häufig pauschal oder schematisch berechnet. Eine erfahrene Verteidigung prüft diese Berechnungen kritisch, deckt methodische Fehler auf und begrenzt so den wirtschaftlichen Schaden.
Die realistische Perspektive einer Einstellung
In vielen Fällen lässt sich ein Verfahren wegen Schwarzarbeit auf eine Einstellung hin verteidigen, etwa bei unklarer Beweislage, fehlendem Vorsatz oder durch sachgerechte Nachberechnungen. Ziel ist stets, eine öffentliche Hauptverhandlung und weitere Eskalation zu vermeiden.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner ist
Strafverfahren wegen Schwarzarbeit in Pflegestationen bewegen sich an der Schnittstelle von Strafrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge bringt hierfür die entscheidende Kombination mit. Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt er über die notwendige Erfahrung, um komplexe Sachverhalte rechtlich sauber einzuordnen und wirtschaftlich sinnvoll zu steuern.
Er ist bundesweit tätig und bekannt für eine strukturierte, ruhige und zielorientierte Verteidigung. Sein Fokus liegt darauf, Verfahren früh zu stabilisieren, Risiken zu begrenzen und – wenn es die Umstände erlauben – eine Einstellung zu erreichen.
Wenn der Verdacht im Raum steht, zählt eine klare Strategie
Ein Vorwurf der Schwarzarbeit gegen eine Pflegestation ist für Leitung und Mitarbeitende eine enorme Belastung. Gleichzeitig gilt: Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zwangsläufig zu einer Verurteilung. Mit einer erfahrenen Strafverteidigung lassen sich viele Vorwürfe relativieren, eingrenzen oder beenden.
Wer frühzeitig auf professionelle Unterstützung setzt, verbessert die Chancen erheblich, den Betrieb zu schützen, wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und wieder Planungssicherheit zu gewinnen.
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