Ein Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gegen Allgemeinmediziner trifft viele Hausärzte völlig unvorbereitet. Oft beginnt alles mit einer auffälligen Statistik, einer Routineprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Nachfrage zu einzelnen Ziffern. Doch wenn der Verdacht entsteht, Leistungen seien falsch, zu oft oder ohne ausreichende Dokumentation abgerechnet worden, wird aus einer Abrechnungsprüfung schnell ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug. Dann steht regelmäßig der Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB im Raum – mit erheblichen Folgen: Durchsuchung der Praxis, Beschlagnahme von Patientenakten und IT-Systemen, Rückforderungen, Honorarkürzungen und nicht selten zusätzlich berufsrechtliche Risiken bis hin zur Approbationsproblematik.
In dieser Situation ist frühes, strategisches Handeln entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit tätig, verteidigt Ärztinnen und Ärzte in sensiblen Wirtschaftsstrafverfahren – insbesondere bei Vorwürfen rund um Abrechnung, Dokumentation, KV-Verfahren und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Sein Vorgehen ist strukturiert, konsequent und darauf ausgerichtet, den Vorwurf frühzeitig zu prüfen, Beweisfehler aufzudecken und – wo immer möglich – eine Einstellung oder deutliche Entschärfung zu erreichen, bevor es zu Anklage, Strafbefehl oder einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Warum Allgemeinmediziner besonders häufig ins Visier geraten
Hausarztpraxen sind der erste Ansprechpartner im Gesundheitssystem. Hohe Patientenzahlen, Zeitdruck, Vertretungssituationen, Delegation an MFA, Hausbesuche, Chronikerprogramme und Impfleistungen führen zu komplexen Abrechnungsstrukturen. Gerade weil Allgemeinmediziner häufig viele Leistungen erbringen, fallen statistische Auffälligkeiten schneller auf. Schon kleine Abweichungen von Durchschnittswerten können Prüfungen auslösen – und Prüfungen können strafrechtlich eskalieren, wenn Dokumentation oder Abrechnungslogik nicht exakt zu den angesetzten Gebührenpositionen passen.
Hinzu kommt: Abrechnung ist nicht nur Medizin, sondern auch Verwaltung. Fehler entstehen oft dort, wo Abläufe nicht sauber dokumentiert sind, Software falsch konfiguriert ist oder Vertretungsregelungen im Alltag „pragmatisch“ gelöst werden. Aus Sicht der Ermittler kann das später wie Systematik wirken, obwohl in Wahrheit organisatorischer Druck und Routine dahinterstehen.
Was gilt strafrechtlich als Abrechnungsbetrug?
Ein Abrechnungsbetrug wird strafrechtlich regelmäßig dann angenommen, wenn gegenüber einer Krankenkasse oder der KV Leistungen abgerechnet werden, die nicht, nicht in dieser Form oder nicht in dem Umfang erbracht wurden oder wenn Voraussetzungen einer Abrechnungsziffer nicht erfüllt waren. Der Vorwurf lautet dann, dass durch falsche Angaben ein Honorar erlangt wurde, auf das kein Anspruch bestand.
Wichtig ist: Nicht jeder Abrechnungsfehler ist gleich Betrug. Strafrechtlich geht es um Vorsatz. In vielen Fällen liegt jedoch eine fehlerhafte Abrechnungsinterpretation, eine unklare Dokumentation oder eine organisatorische Schwäche vor. Genau diese Abgrenzung entscheidet über den Ausgang – und sie gelingt nur, wenn der Fall sauber aufgearbeitet und frühzeitig richtig eingeordnet wird.
Typische Konstellationen: Wodurch Ermittlungen gegen Hausärzte ausgelöst werden
Viele Verfahren drehen sich um wiederkehrende Themen, die in Hausarztpraxen besonders häufig vorkommen. Dazu gehören Vorwürfe, Leistungen seien ohne Patientenkontakt abgerechnet worden, Hausbesuche seien nicht wie abgerechnet durchgeführt worden oder es seien Gesprächsleistungen bzw. Beratungsleistungen angesetzt worden, ohne dass eine ausreichende Dokumentation vorliegt. Auch Vertretungssituationen können kritisch sein, wenn die Abrechnung und die tatsächliche Leistungserbringung nicht sauber auseinandergehalten werden.
Häufig geht es außerdem um Konstellationen, in denen Tätigkeiten delegiert werden. Delegation ist in der Praxis üblich und oft erforderlich – aber sie muss abrechnungsrechtlich korrekt abgebildet werden. Wenn Leistungen abgerechnet werden, die nach den Abrechnungsvorgaben ärztlich persönlich zu erbringen wären, wird das schnell zum Streitpunkt.
Auch technische Faktoren spielen eine Rolle: Praxissoftware, automatische Ziffernketten, Standardvorlagen oder „Click-Routinen“ können dazu führen, dass Positionen abgerechnet werden, die im konkreten Fall nicht passen. Wenn das über längere Zeit geschieht, wirkt es aus Ermittlersicht wie planmäßiges Vorgehen, obwohl es in Wahrheit ein systemischer Fehler im Praxisablauf gewesen sein kann.
Ablauf: Von der KV-Prüfung zum Strafverfahren
Viele Verfahren beginnen im KV-Kontext. Dort wird geprüft, ob Abrechnungen plausibel sind. Werden Auffälligkeiten festgestellt, kommt es zu Rückfragen, Aufforderungen zur Stellungnahme oder Prüfverfahren. Wenn sich der Verdacht verdichtet oder wenn der Eindruck entsteht, es gehe nicht um einen Einzelfehler, sondern um wiederholte unzutreffende Abrechnungen, werden Fälle an Ermittlungsbehörden abgegeben.
Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Lage grundlegend. Dann drohen strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und die Auswertung von IT-Systemen. Oft werden Patientenakten, Terminpläne, Abrechnungsdaten, E-Mails und interne Arbeitsanweisungen ausgewertet. Diese Phase ist besonders riskant, weil jede unüberlegte Aussage oder hektische „Korrektur“ später als belastendes Indiz verwendet werden kann.
Welche Folgen drohen Allgemeinmedizinern bei Abrechnungsbetrug?
Strafrechtlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, abhängig von Umfang, Zeitraum und Schadenshöhe. Hinzu kommen Rückforderungen und Honorarkürzungen, die wirtschaftlich erheblich sein können. Viele Praxen geraten dadurch in Liquiditätsprobleme – gerade wenn parallel Prüfverfahren laufen und Honorare vorläufig einbehalten werden.
Besonders kritisch sind die berufsrechtlichen Nebenfolgen. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann Fragen der Zuverlässigkeit aufwerfen. Zudem besteht das Risiko, dass berufsrechtliche Stellen oder Approbationsbehörden aufmerksam werden, je nach Konstellation und Ausgang des Verfahrens. Auch wenn es am Ende „nur“ zu einer Geldstrafe kommt, kann das Folgen für Anstellung, Kooperationen, Praxisnachfolge oder Kreditlinien haben. Dazu kommt der reputative Schaden – insbesondere in der örtlichen Versorgung.
Erfolgreiche Verteidigung: Was in Abrechnungsbetrugsverfahren wirklich zählt
Eine wirksame Verteidigung setzt bei der Struktur an: Was ist konkret vorgeworfen, welche Ziffern, welche Quartale, welche Patientenfälle? In Abrechnungsbetrugsverfahren entscheidet selten ein einzelnes Ereignis, sondern das Muster. Deshalb ist die präzise Analyse der Abrechnungslogik und der Dokumentation entscheidend.
Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Beweisführung. Häufig stützen sich Ermittler auf statistische Auffälligkeiten oder auf eine Auswahl einzelner Fälle. Das kann angreifbar sein, wenn die Auswahl nicht repräsentativ ist oder wenn medizinische Besonderheiten im Patientengut berücksichtigt werden müssen. Ebenso wichtig ist die Frage, ob tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist oder ob Leistungen in anderer Form erbracht wurden, als die Abrechnung zunächst vermuten lässt.
Der wichtigste Punkt ist der Vorsatz. Betrug setzt vorsätzliches Handeln voraus. Viele Hausarztfälle beruhen jedoch auf Abrechnungsirrtümern, Softwareeffekten, Delegationsfragen oder Dokumentationsdefiziten unter Zeitdruck. Wenn sich plausibel darlegen lässt, dass keine Täuschungsabsicht vorlag, steigen die Chancen auf Einstellung oder auf eine Lösung, die Praxis und Approbation schützt.
Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt in solchen Verfahren einen klaren Ansatz: Akteneinsicht, fallgenaue Analyse der Abrechnungspositionen, Prüfung von Dokumentation und Praxisabläufen, Angriff auf pauschale Vorwürfe und eine strategische Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und – soweit sinnvoll – den beteiligten Stellen. Ziel ist es, den Fall frühzeitig einzugrenzen und – wo möglich – eine Einstellung oder eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung zu erreichen.
Was Allgemeinmediziner jetzt vermeiden sollten
Wenn eine Prüfung läuft oder ein Ermittlungsverfahren bekannt wird, sind spontane Erklärungen oft der größte Fehler. Ohne Akteneinsicht ist unklar, welche Daten die Ermittler haben und welche Fälle konkret gemeint sind. Ebenso riskant sind nachträgliche Ergänzungen von Dokumentationen oder hektische Änderungen in der Praxissoftware. Das wirkt schnell wie Manipulation und kann den Vorwurf verschärfen.
Sinnvoll ist ein kontrolliertes Vorgehen: Akteneinsicht abwarten, Fakten prüfen, Abläufe rekonstruieren und dann gezielt reagieren – anwaltlich gesteuert und in einer Form, die medizinische Praxisrealität und strafrechtliche Anforderungen zusammenbringt.
Professionelle Verteidigung bundesweit – Rechtsanwalt Andreas Junge
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Allgemeinmediziner ist eine ernste Bedrohung für Praxis, Ruf und berufliche Zukunft. Gleichzeitig gilt: Viele Verfahren lassen sich durch frühe Akteneinsicht, konsequente Beweisprüfung und eine sachgerechte Einordnung von Abrechnung, Delegation und Dokumentation deutlich entschärfen – insbesondere, wenn der Vorsatzvorwurf nicht trägt.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner bei Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrug, KV-Prüfverfahren und medizinischen Wirtschaftsstrafverfahren. Er verteidigt strategisch, konsequent und mit dem klaren Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihre berufliche Zukunft zu schützen.