Airbnb hat die private Vermietung revolutioniert. Ein freies Zimmer, eine Ferienwohnung oder eine zeitweise leerstehende Immobilie lassen sich mit wenigen Klicks anbieten – oft ohne großen Aufwand und manchmal „nebenbei“. Genau darin liegt jedoch ein erhebliches Risiko. Denn wer über Airbnb vermietet, erzielt regelmäßig steuerpflichtige Einnahmen. Werden diese Einnahmen nicht oder nicht vollständig in der Steuererklärung angegeben, kann aus einem vermeintlich harmlosen Nebenverdienst schnell ein Steuerstrafverfahren wegen nicht angezeigter Airbnb-Einnahmen werden. Dann steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Raum – mit drohenden Nachzahlungen, Zinsen, Ermittlungen durch die Steuerfahndung und im schlimmsten Fall empfindlichen Strafen.
In dieser Situation zählt frühes, strategisches Handeln. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten in Steuerstrafverfahren rund um Vermietung, Plattform-Einnahmen und internationale Zahlungsströme. Sein Vorgehen ist diskret, strukturiert und darauf ausgerichtet, Vorwürfe frühzeitig zu prüfen, Fehler zu korrigieren und – wo immer möglich – eine Einstellung oder deutliche Entschärfung zu erreichen, bevor es zu Strafbefehl, Anklage oder einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Warum Airbnb-Einnahmen heute schneller auffallen als früher
Viele Vermieter gehen davon aus, dass kleine Beträge „unter dem Radar“ bleiben. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Plattformen, Zahlungsdienstleister und Banken hinterlassen digitale Spuren. Zudem werden Behörden bei Plattformgeschäften zunehmend datenbasiert. Wenn ein Finanzamt den Eindruck gewinnt, dass Vermietungseinnahmen nicht erklärt wurden, kann es schnell Nachfragen stellen, Unterlagen anfordern und im Zweifel die Straf- und Bußgeldstelle einschalten.
Hinzu kommt: Airbnb-Vermietung ist oft international. Zahlungen laufen teilweise über ausländische Plattformen, die Abrechnungsunterlagen sind nicht immer im deutschen Steuerformat, und viele Vermieter sind unsicher, welche Kosten sie abziehen dürfen und wie sie die Einnahmen korrekt aufbereiten. Gerade diese Unsicherheit führt zu Fehlern – und Fehler können in Summe strafrechtlich relevant werden.
Ab wann wird Nichtanzeige von Airbnb-Einnahmen strafbar?
Die steuerliche Erklärungspflicht betrifft nicht nur „gewerbliche“ Vermieter. Auch wer privat vermietet, muss Einnahmen in der Regel in der Steuererklärung angeben, soweit sie steuerlich relevant sind. Problematisch wird es, wenn Einnahmen bewusst weggelassen oder nur teilweise angegeben werden. Dann kann der Vorwurf lauten, dass durch unrichtige oder unvollständige Angaben Steuern verkürzt wurden.
Entscheidend ist dabei nicht nur die Einkommensteuer. Je nach Umfang der Vermietung können auch andere Themen auftreten, etwa Umsatzsteuerfragen oder die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit. Gerade wenn dauerhaft und in größerem Umfang vermietet wird, prüfen Behörden genauer, ob sich aus der Airbnb-Vermietung ein gewerbliches Gepräge ergeben könnte. Das muss nicht so sein, kann aber im Einzelfall ein zusätzlicher Streitpunkt werden.
Typische Auslöser: So beginnt ein Steuerstrafverfahren wegen Airbnb-Vermietung
Viele Verfahren starten mit einem Schreiben des Finanzamts. Häufig werden Unterlagen angefordert, etwa Abrechnungen der Plattform, Kontoauszüge, Belegsammlungen oder eine Übersicht über Vermietungszeiträume. In anderen Fällen kommt der Verdacht über Datenabgleiche oder Kontrollmitteilungen, etwa wenn Zahlungseingänge auffällig sind oder wenn im Rahmen anderer Prüfungen Hinweise auf Vermietung auftauchen.
Manchmal wird ein Fall auch durch das Umfeld ausgelöst: Nachbarschaftskonflikte, Streitigkeiten in Eigentümergemeinschaften oder Hinweise von Dritten führen dazu, dass Behörden genauer hinschauen. Sobald das Finanzamt den Eindruck hat, dass Einnahmen über längere Zeit nicht erklärt wurden, kann es die Straf- und Bußgeldstelle einschalten. Ab diesem Moment geht es nicht mehr um „Nachreichen“, sondern um Strafrecht.
Welche Folgen drohen bei einem Steuerstrafverfahren wegen Airbnb-Einnahmen?
Die strafrechtlichen Folgen hängen stark von der Höhe der verkürzten Steuern und vom Zeitraum ab. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Zusätzlich drohen Nachzahlungen, Zinsen und oft Säumniszuschläge. Gerade bei mehreren Jahren und bei häufiger Vermietung kann sich die Steuerlast erheblich summieren – und damit wächst der strafrechtliche Druck.
Für viele Betroffene ist auch der Reputationsaspekt belastend. Gerade wenn es um Immobilien, Vermietung oder gewerbliche Aktivitäten geht, kann ein Strafverfahren Auswirkungen auf Bankbeziehungen, Bonität und laufende Finanzierung haben. Zudem entsteht bei Eigentümergemeinschaften oder Mietverhältnissen schnell zusätzlicher Konfliktstoff.
Was in der Praxis häufig falsch läuft: Die klassischen Airbnb-Steuerfehler
In vielen Fällen sind es nicht nur „vergessene Einnahmen“, sondern typische Fehler in der Aufbereitung. Häufig werden Brutto- und Nettoauszahlungen verwechselt, Plattformgebühren nicht richtig behandelt oder Kosten pauschal angesetzt, ohne Belege. Auch die Frage, welche Kosten abzugsfähig sind, ist ein häufiger Stolperstein. Reinigung, Instandhaltung, Möblierung, Abschreibungen, anteilige Nebenkosten und Finanzierungskosten müssen sauber zugeordnet werden. Wer hier unsauber arbeitet, liefert dem Finanzamt Angriffspunkte und riskiert, dass Schätzungen angesetzt werden.
Ein weiterer Fehler ist die falsche Annahme, dass nur „Gewinn“ relevant sei. Steuerlich sind zunächst die Einnahmen zu erklären, und erst danach wird geprüft, welche Werbungskosten abziehbar sind. Wer Einnahmen gar nicht erklärt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Kosten „irgendwie schon berücksichtigt“ werden.
Ablauf des Verfahrens: Was Betroffene erwartet
Wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, erfolgt häufig zunächst eine Anhörung oder eine Vorladung. In vielen Fällen werden die Abrechnungen der Plattform und die Kontobewegungen ausgewertet. Je nach Fall kann auch die Steuerfahndung eingeschaltet werden, insbesondere wenn größere Summen, mehrere Objekte oder Auslandsbezüge im Raum stehen.
Wichtig ist: Ohne Akteneinsicht ist nicht klar, welche Daten den Behörden bereits vorliegen, welche Jahre betroffen sind und welche Berechnung die Grundlage des Vorwurfs ist. Unüberlegte Aussagen, hektische Nachreichungen oder unkoordinierte „Korrekturen“ können die Lage verschärfen. Professionelle Verteidigung beginnt daher regelmäßig mit Akteneinsicht und einer strukturierten Aufarbeitung.
Erfolgreiche Verteidigung: Was bei Airbnb-Steuerstrafverfahren wirklich zählt
Eine wirksame Verteidigung setzt in der Praxis vor allem bei zwei Punkten an: bei der Berechnung und beim Vorsatz.
Zum einen sind die Berechnungen der Behörden häufig angreifbar. Nicht selten werden Auszahlungen als Einnahmen behandelt, obwohl Gebühren bereits abgezogen wurden, oder es werden Zeiträume falsch erfasst. Auch Schätzungen können zu hoch ausfallen, wenn die tatsächlichen Vermietungsnächte, Stornos, Rabatte oder Leerstandszeiten nicht korrekt berücksichtigt werden. Eine saubere Aufbereitung der Airbnb-Abrechnungen und eine nachvollziehbare Einnahmen-Kosten-Struktur können hier entscheidend sein.
Zum anderen ist der Vorsatz zentral. Steuerhinterziehung setzt in der Regel vorsätzliches Handeln voraus. In vielen Airbnb-Fällen entstehen Fehler jedoch durch Unwissenheit, fehlende steuerliche Begleitung oder falsche Annahmen darüber, ob und wie Vermietungseinnahmen zu erklären sind. Wenn plausibel dargestellt werden kann, dass keine Täuschungsabsicht vorlag und dass die Fehler nachvollziehbar entstanden sind, verbessern sich die Chancen auf Einstellung oder eine deutliche Entschärfung erheblich.
Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt in solchen Verfahren einen klaren Ansatz: Akteneinsicht, strukturierte Aufarbeitung der Vermietungsdaten, Prüfung der steuerlichen Einordnung, Korrektur von Schätzungen und eine strategische Kommunikation mit Finanzamt und Staatsanwaltschaft. Ziel ist es, den Vorwurf frühzeitig einzugrenzen und das Verfahren – wo immer möglich – zur Einstellung zu führen oder zumindest eine Lösung ohne öffentliche Hauptverhandlung zu erreichen.
Selbstanzeige oder Berichtigung – wann ist das noch möglich?
Viele Vermieter denken bei nicht erklärten Einnahmen an eine Selbstanzeige. Grundsätzlich kann eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken, aber nur, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgt und keine Sperrgründe vorliegen. Sobald das Finanzamt bereits geprüft, nachgefragt oder ein Verfahren eingeleitet hat, kann es dafür zu spät sein. Zudem ist bei Airbnb-Einnahmen die vollständige Aufarbeitung entscheidend, weil Plattformabrechnungen und Kontoauszüge über mehrere Jahre zusammengeführt werden müssen.
Deshalb gilt: Wer über Selbstanzeige oder Berichtigung nachdenkt, sollte dies nur nach professioneller Prüfung und mit klarer Strategie tun.
Diskrete Verteidigung bundesweit – Rechtsanwalt Andreas Junge
Ein Steuerstrafverfahren wegen nicht angezeigter Airbnb-Einnahmen ist ernst, aber häufig gut zu steuern, wenn frühzeitig professionell gehandelt wird. Viele Vorwürfe beruhen auf Missverständnissen, lückenhafter Dokumentation oder überzogenen Schätzungen. Mit strukturierter Aufarbeitung und konsequenter Verteidigung lassen sich Verfahren häufig entschärfen oder zur Einstellung bringen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner bei Steuerstrafverfahren rund um Airbnb, Ferienwohnungsvermietung und Plattform-Einnahmen. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem Ziel, Ihr Verfahren frühzeitig zu beenden und Ihr Vermögen zu schützen.