Zoll im Garten, Ermittlungsakte im Büro: Strafverfahren gegen Gartenbetriebe wegen Schwarzarbeit – starke Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Garten- und Landschaftsbau ist ein Handwerk, das von Saisonarbeit, kurzfristigen Aufträgen und flexiblen Teams lebt. Genau diese typische Branchenrealität sorgt aber dafür, dass Gartenbetriebe und GaLaBau-Unternehmen immer häufiger in den Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Staatsanwaltschaft geraten. Was als normale Baustellenkontrolle beginnt, kann schnell zu einem Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Gartenbetriebe führen – mit Folgen, die bis zur Existenzbedrohung reichen.

Viele Unternehmer sind überrascht, wie schnell aus organisatorischen Fehlern oder unklaren Subunternehmerstrukturen ein strafrechtlicher Verdacht wird. Denn die Behörden werten Schwarzarbeit im Gartenbau konsequent als Angriff auf Steuergerechtigkeit und Sozialversicherungssystem. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen Verteidiger einzuschalten, der die Branche versteht und die typischen Angriffspunkte solcher Verfahren kennt. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Gartenbetriebe, Landschaftsgärtner und Handwerksunternehmer in Verfahren wegen Schwarzarbeit, Vorenthalten von Sozialabgaben und begleitender Steuerstraftaten. Seine Erfahrung und Verhandlungsstärke führen überdurchschnittlich häufig dazu, dass Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung gebracht oder deutlich entschärft werden.

Warum gerade Gartenbetriebe schnell unter Schwarzarbeitsverdacht geraten

Im Garten- und Landschaftsbau treffen mehrere Faktoren zusammen, die Ermittler als „risikoreich“ einstufen. Viele Aufträge werden kurzfristig vergeben, Arbeiten sind wetterabhängig, Personal wird saisonal aufgestockt und nicht selten werden Subunternehmer oder Helfer auf Zuruf eingesetzt. Was im Alltag praktikabel ist, wirkt in einer Kontrolle schnell wie ein strafrechtlicher Verstoß, wenn Unterlagen fehlen oder Meldungen nicht exakt erfolgt sind.

Typische Auslöser für Schwarzarbeitsverfahren im Gartenbau sind unter anderem:

Erstens kommen unangekündigte Kontrollen auf Baustellen oder Grundstücken besonders häufig vor, weil Gartenarbeiten gut sichtbar sind und sich die Personalsituation leicht überprüfen lässt.

Zweitens entstehen Verfahren, wenn Helfer ohne eindeutige Anstellungslage arbeiten, etwa bei kurzfristigen Aushilfen, Nachbarschaftshilfe, Familienangehörigen oder Minijob-Konstellationen, die nicht sauber dokumentiert sind.

Drittens geraten Gartenbetriebe schnell in den Fokus, wenn Subunternehmerketten unübersichtlich sind oder der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit erhoben wird.

Viertens führen Barzahlungen ohne klare Lohnabrechnung oder fehlende Stundennachweise oft zu dem Vorwurf, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bewusst nicht abgeführt zu haben.

Gerade weil sich im Gartenbau viel im Außenbereich abspielt, sind Kontrollen häufig und Ermittlungsverfahren leider keine Seltenheit.

Wie ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Gartenbau typischerweise abläuft

In vielen Fällen startet das Verfahren mit einer Kontrolle durch die FKS oder den Zoll. Beamte nehmen Personalien auf, fragen nach Arbeits- und Anstellungsnachweisen und prüfen, ob Beschäftigte ordnungsgemäß gemeldet sind. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, folgt meist eine vertiefte Prüfung im Betrieb. Dabei werden Lohnunterlagen, Rechnungen, Subunternehmerverträge, Stundenlisten und Zahlungsströme ausgewertet.

Nicht selten kommt es anschließend zu Durchsuchungen in Geschäftsräumen oder Privatwohnungen sowie zur Beschlagnahme von Computern, Handys und Buchhaltungsunterlagen. Spätestens hier ist klar: Das ist kein „reines Prüfverfahren“ mehr, sondern ein strafrechtlicher Angriff auf Betrieb und Geschäftsführer.

Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, keine vorschnellen Erklärungen abzugeben. Ohne Akteneinsicht weiß niemand, wie der Vorwurf aufgebaut ist und welche Beweise tatsächlich vorliegen. Wer hier unüberlegt kooperiert, riskiert, dass aus einem schmalen Verdacht eine umfassende Anklage wird.

Die drohenden Folgen für Gartenbetriebe und Unternehmer

Schwarzarbeitsverfahren enden nicht bei einer Geldstrafe. Im Gartenbau treffen strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken unmittelbar zusammen. Strafrechtlich drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, je nach Schadenshöhe und Ermittlungsannahmen.

Parallel werden Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgefordert, oft für mehrere Jahre. Hinzu kommen Lohnsteuer- und Umsatzsteuernachzahlungen sowie Zinsen und Säumniszuschläge. In der Praxis sind diese Summen häufig deutlich höher als die eigentliche Strafe – und können einen Betrieb in eine Liquiditätskrise stürzen.

Zusätzlich droht Vermögensabschöpfung, wenn die Staatsanwaltschaft den angeblichen „Tatgewinn“ einzieht. Und bei einer Verurteilung kann die Gewerbebehörde die Zuverlässigkeit des Unternehmers in Frage stellen, was im Extremfall zur Einschränkung oder Entziehung der Gewerbeerlaubnis führt.

Auch der Rufschaden ist erheblich. Auftraggeber, Hausverwaltungen oder öffentliche Stellen reagieren sensibel auf Schwarzarbeitsvorwürfe. Ein laufendes Ermittlungsverfahren kann ausreichen, um Aufträge zu verlieren oder von Vergaben ausgeschlossen zu werden.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – so hilft Rechtsanwalt Andreas Junge

Die Verteidigung in Schwarzarbeitsverfahren gegen Gartenbetriebe muss schnell, präzise und branchenkundig sein. Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an. Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob der Verdacht überhaupt tragfähig ist oder ob Ermittlungen auf Vermutungen, unvollständigen Feststellungen oder pauschalen Annahmen beruhen.

Ein zentraler Ansatz ist die Frage des Vorsatzes. Strafbarkeit setzt in der Regel voraus, dass der Unternehmer bewusst Sozialabgaben oder Steuern vermeiden wollte. In vielen Gartenbaubetrieben entstehen Unregelmäßigkeiten jedoch aus Saisonstress, kurzfristigen Einsätzen oder aus der Arbeit Dritter, etwa durch Steuerbüros oder Subunternehmer. Wo Vorsatz nicht nachweisbar ist, ist das Verfahren angreifbar und häufig einstellungsreif.

Auch die Subunternehmer-Thematik bietet oft Verteidigungsspielräume. Nicht jede Unregelmäßigkeit in der Kette ist automatisch dem Hauptbetrieb zuzurechnen. Andreas Junge arbeitet sauber heraus, wer wofür verantwortlich war, und verhindert so, dass dem Gartenbetrieb pauschal alles angelastet wird.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Korrektur überhöhter Schadensberechnungen. Behörden schätzen Arbeitszeiten oder Lohnhöhen nicht selten zu hoch, weil Unterlagen fehlen oder Baustellenabläufe missverstanden werden. Eine professionelle Gegenrechnung reduziert die angebliche Schadenssumme oft erheblich – mit direkten Folgen für Strafmaß und Verfahrensabschluss.

Durch diese konsequente, rechtlich saubere und verhandlungsstarke Verteidigung erreicht Rechtsanwalt Andreas Junge regelmäßig Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO, § 153 StPO oder § 153a StPO. Damit lassen sich Vorstrafen, öffentliche Hauptverhandlungen und existenzgefährdende Folgen häufig vermeiden.

Warum frühe anwaltliche Hilfe im Gartenbau besonders wichtig ist

Schwarzarbeitsverfahren im Garten- und Landschaftsbau wachsen schnell. Jede Kontrolle kann eine Kettenprüfung auslösen, die Jahre zurückreicht. Je früher ein spezialisierter Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Ermittlungen begrenzen, Beweise einordnen und wirtschaftliche Schäden stoppen. Wer zuwartet, riskiert, dass sich ein anfänglich schwacher Verdacht verfestigt.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Ermittlungsmethoden der FKS, die typischen Schwachstellen solcher Verfahren und die besondere Realität im Gartenbau. Seine Verteidigung ist deshalb nicht nur strafrechtlich überzeugend, sondern auch praxisnah und existenzsichernd.

Schwarzarbeitsvorwurf im Gartenbetrieb ist ernst – aber oft lösbar

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Gartenbetriebe ist ein schwerer Einschnitt. Doch viele Vorwürfe sind rechtlich angreifbar, weil Baustellenrealität, Saisonarbeit und Dokumentation oft vorschnell als „kriminelles System“ bewertet werden. Wer frühzeitig professionell reagiert, hat sehr gute Chancen auf Einstellung oder deutliche Entschärfung.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt Gartenbetriebe bundesweit – diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihre Existenz zu schützen und das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen.