Pflegestationen leisten täglich unverzichtbare Arbeit. Sie versorgen Menschen in schwierigen Lebenslagen, organisieren Personal, dokumentieren Leistungen und stehen gleichzeitig unter enormem wirtschaftlichem und bürokratischem Druck. Gerade deshalb geraten ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen immer häufiger in den Fokus von Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Staatsanwaltschaften. Was zunächst als Routineprüfung beginnt, endet nicht selten in einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Pflegestationen. Der Vorwurf lautet dann meist Betrug nach § 263 StGB, häufig kombiniert mit dem Verdacht auf Urkundenfälschung oder sogar gewerbsmäßigem Handeln. Für die Verantwortlichen ist das eine existenzielle Bedrohung.
In dieser sensiblen Lage entscheidet frühe und spezialisierte Strafverteidigung über den Ausgang. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Pflegestationen, Pflegedienstleitungen und Betreiber, denen Abrechnungsbetrug oder fehlerhafte Leistungsabrechnungen vorgeworfen werden. Seine Mandanten profitieren von seiner Erfahrung im Wirtschafts- und Gesundheitsstrafrecht sowie von einer überdurchschnittlich hohen Quote an Verfahrenseinstellungen bereits im Ermittlungsstadium, oft bevor es zu einer öffentlichen Anklage kommt.
Warum Pflegestationen so schnell in den Verdacht des Abrechnungsbetrugs geraten
Die Abrechnung pflegerischer Leistungen ist komplex. Pflegegrade, Leistungskomplexe, Zeitfenster, Tourenplanung, Ausfallzeiten, Dokumentationspflichten und ständig wechselnde Vorgaben der Kostenträger schaffen ein System, in dem Fehler fast vorprogrammiert sind. In der Praxis reicht bereits eine Unstimmigkeit zwischen Pflegebericht, Leistungsnachweis und Abrechnung, um einen Verdacht auszulösen. Krankenkassen leiten Auffälligkeiten häufig an Ermittlungsbehörden weiter, und diese bewerten die Sachverhalte dann strafrechtlich.
Typische Ausgangspunkte für ein Verfahren sind behauptete „nicht erbrachte Leistungen“, Diskrepanzen bei Zeiterfassungen, unklare Stellvertretungssituationen, angeblich doppelt abgerechnete Besuche oder pauschale Vorwürfe, die Dokumentation sei „angepasst“ worden. Hinzu kommt, dass Prüfstellen mit statistischen Auffälligkeiten arbeiten. Wenn ein Pflegedienst bei bestimmten Leistungskomplexen überdurchschnittlich abrechnet, entsteht automatisch ein Prüfverdacht, selbst wenn die Abrechnung medizinisch und organisatorisch erklärbar ist.
Gerade in Personalengpässen, bei kurzfristigen Notfällen oder bei hoher Fluktuation werden Leistungen zwar erbracht, aber nicht immer so dokumentiert, wie es die Kassen verlangen. Aus einem formalen Dokumentationsproblem wird dann schnell ein strafrechtlicher Betrugsvorwurf.
Wie ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug typischerweise abläuft
Meist beginnt alles mit einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst oder durch die Kassen. Werden Auffälligkeiten festgestellt, folgen Rückfragen, Aktenanforderungen und im nächsten Schritt oft die Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Dann kommen strafprozessuale Maßnahmen ins Spiel. Pflegestationen erleben plötzlich Durchsuchungen, Beschlagnahmen von Patientenakten, Tourenplänen, Mobiltelefonen oder Abrechnungssoftware. Nicht selten werden Konten gesichert oder angebliche „Tatgewinne“ vorläufig eingezogen.
Für eine Einrichtung ist das hochgefährlich, weil der laufende Betrieb sofort beeinträchtigt wird. Noch bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat, drohen wirtschaftliche Schäden, Verunsicherung der Mitarbeitenden und erheblicher Reputationsverlust bei Patienten, Angehörigen und Kooperationspartnern.
In dieser Phase ist es entscheidend, keine vorschnellen Erklärungen abzugeben. Wer ohne Akteneinsicht „kooperiert“, riskiert, dass gut gemeinte Aussagen später als Eingeständnis ausgelegt werden. Genau hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an: Er übernimmt die Kommunikation, beantragt Akteneinsicht, strukturiert den Sachverhalt und verhindert typische Fehler der ersten Stunden.
Die drohenden Folgen: Strafe, Rückforderungen und Existenzgefahr
Ein Abrechnungsbetrugsvorwurf wiegt schwer. Strafrechtlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, im Raum stehen häufig sogar besonders schwere Fälle, wenn die Behörden von systematischem Vorgehen oder hohen Schadenssummen ausgehen. Für Leitungen und Betreiber bedeutet das ein persönliches Strafrisiko. Für die Einrichtung selbst drohen zusätzlich massive Rückforderungen, Vertragskündigungen durch Kostenträger und im schlimmsten Fall der Verlust der Versorgungszulassung.
Besonders gefährlich sind Vermögensabschöpfungen, weil Staatsanwaltschaften häufig den gesamten vermeintlichen „Mehrerlös“ einziehen wollen. Das kann die Liquidität einer Pflegestation akut zerstören. Auch für die berufliche Zukunft der verantwortlichen Pflegekräfte ist eine Verurteilung kritisch. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann die weitere Tätigkeit im Gesundheitswesen gefährden, und berufsrechtliche Konsequenzen sind nicht selten.
Gerade deshalb ist eine Verteidigung notwendig, die nicht nur strafrechtlich argumentiert, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen im Blick behält.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung im Gesundheitsstrafrecht zählt
Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt in Verfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegestationen eine klar strukturierte Strategie. Zunächst wird die Beweislage geprüft. In vielen Fällen basieren Ermittlungen auf Stichproben, statistischen Annahmen oder auf unvollständigen Patientenakten. Daraus werden pauschale Vorwürfe konstruiert, obwohl sich die tatsächliche Versorgung oft nachvollziehbar erklären lässt.
Ein zentraler Punkt ist die Frage nach dem Vorsatz. Betrug setzt voraus, dass Leistungen bewusst falsch abgerechnet wurden. In der Pflegepraxis ist jedoch häufig der Fall, dass Leistungen zwar erbracht wurden, aber aufgrund organisatorischer Umstände nicht exakt nach dem Kassenstandard dokumentiert sind. Wenn sich zeigen lässt, dass kein Täuschungswille vorlag, fällt der Kern des Betrugsvorwurfs weg.
Ein weiterer Ansatz ist die medizinisch-pflegerische Plausibilisierung. Viele Abrechnungen erscheinen auf dem Papier auffällig, sind aber bei Kenntnis der Patientenlage, der Tourenrealität und der Pflegesituation absolut nachvollziehbar. Hier arbeitet Andreas Junge eng mit fachkundigen Beratern zusammen, um ein realistisches, belastbares Gesamtbild zu entwickeln.
Zudem werden Schadensberechnungen kritisch überprüft. Häufig setzen Ermittler pauschale Rückforderungsmodelle an oder rechnen Leistungen komplett heraus, obwohl nur einzelne Dokumentationspunkte streitig sind. Eine juristisch präzise Neuberechnung reduziert die angebliche Schadenssumme oft deutlich. Das wirkt sich unmittelbar auf Strafmaß, Verfahrensstrategie und Einstellungsoptionen aus.
Durch frühe, sachliche Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft erreicht Rechtsanwalt Junge in vielen Fällen eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO, häufig ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne nachhaltige Stigmatisierung der Einrichtung. Genau diese Verfahrensbeendigungen sind in sensiblen Pflegeverfahren von besonderem Wert.
Warum frühe anwaltliche Hilfe für Pflegestationen entscheidend ist
Abrechnungsbetrugsverfahren im Pflegebereich wachsen schnell. Je früher ein spezialisierter Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Prüfannahmen korrigieren, Ermittlungen eingrenzen und wirtschaftliche Schäden begrenzen. Wer zuwartet, riskiert, dass sich ein einmal gesetzter Verdacht verfestigt und eine Anklage daraus wird.
Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Abläufe von Kassenprüfungen, die typischen Fehlinterpretationen der Ermittler und die juristischen Stellschrauben, um Verfahren zu stoppen. Seine Mandanten schätzen seine Diskretion, seine klare Linie und sein konsequentes Ziel, die Einrichtung und ihre Verantwortungsträger zu schützen.
Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist kein Schicksal – sondern mit einem starken Verteidigung abwehrbar
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegestationen ist eine extreme Belastung. Doch nicht jeder Vorwurf hält einer sorgfältigen Prüfung stand. Viele Verfahren sind rechtlich angreifbar, weil Dokumentationsfragen mit Straftaten verwechselt, Vorsatz vorschnell unterstellt oder Schadenssummen überhöht berechnet werden. Wer frühzeitig professionell handelt, hat sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder zumindest erheblich zu entschärfen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Ihrer Pflegestation Abrechnungsbetrug, fehlerhafte Pflegeabrechnung oder angeblich nicht erbrachte Leistungen vorgeworfen werden. Er verteidigt diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel, Ihre Einrichtung zu schützen und eine Verurteilung zu vermeiden.