Die Baubranche boomt – und zugleich gehört sie zu den Branchen, die am stärksten im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Zollfahndung stehen. Bauunternehmer geraten immer häufiger in den Verdacht, Schwarzarbeiter beschäftigt, Löhne bar ausgezahlt oder Beschäftigte nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Ein solcher Vorwurf kann verheerende Folgen haben: strafrechtlich, finanziell und wirtschaftlich.
Für viele Bauunternehmer ist es ein Schock, plötzlich mit einem Strafverfahren wegen Schwarzarbeit (§ 266a StGB, SchwarzArbG) konfrontiert zu werden – oft nur aufgrund unvollständiger Unterlagen, hektischer Baustellenabläufe oder fehlerhafter Prüfungen durch den Zoll. Doch die Behörden gehen konsequent vor, und schon kleinste Unregelmäßigkeiten können ein umfassendes Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.
In dieser Situation ist spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt seit vielen Jahren Bauunternehmer, Handwerksbetriebe und Generalunternehmer, denen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen wird. Seine Erfolgsquote ist überdurchschnittlich hoch – zahlreiche Verfahren bringt er bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung.
Warum Bauunternehmer besonders häufig ins Visier geraten
Die Baubranche ist aufgrund ihrer Struktur anfällig für Fehler – und aus Sicht der Behörden verdächtig. Viele Beschäftigungsverhältnisse sind kurzfristig, projektbezogen und oft international. Unterlagen sind nicht immer vollständig, Personalwechsel häufig und Arbeitszeiten schwer nachweisbar.
Ermittlungsverfahren gegen Bauunternehmer beginnen meist aus folgenden Gründen:
-
bei unangekündigten FKS-Kontrollen auf Baustellen,
-
nach anonymen Hinweisen, häufig von Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeitern,
-
durch fehlerhafte Lohnunterlagen oder fehlende Sofortmeldungen,
-
wegen Barlohnzahlungen ohne ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben,
-
oder aufgrund angeblicher Scheinselbstständigkeit von Subunternehmern.
Schon der Verdacht, Arbeiter ohne Anmeldung beschäftigt zu haben, reicht aus, um ein umfassendes Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dabei werden oft nicht nur aktuelle Projekte untersucht, sondern mehrere Jahre rückwirkend geprüft.
Wie ein Strafverfahren gegen Bauunternehmer abläuft
Nach einer Kontrolle oder Meldung beginnt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit meist mit einer umfassenden Prüfung:
-
Auswertung von Lohnunterlagen,
-
Abgleich von Sofortmeldungen,
-
Prüfung von Subunternehmer-Rechnungen,
-
und gegebenenfalls Hausdurchsuchungen in Büro- und Privaträumen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Bauunternehmer, die lediglich organisatorische Fehler gemacht haben, sehen sich plötzlich mit massiven Vorwürfen konfrontiert.
In vielen Fällen wird gleichzeitig die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung und das Finanzamt eingeschaltet. Die Ermittlungen führen oft zu erheblichen finanziellen Belastungen – lange bevor ein Gericht überhaupt über Schuld oder Unschuld entschieden hat.
Die schweren Folgen – von Strafverfahren bis Existenzverlust
Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit ist für Bauunternehmer besonders gefährlich, weil gleich mehrere Sanktionen drohen:
-
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren,
-
hohe Geldstrafen,
-
Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu zehn Jahre rückwirkend,
-
Steuernachforderungen, Zinsen und Säumniszuschläge,
-
Bußgelder nach dem SchwarzArbG,
-
sowie die Einziehung angeblicher Tatgewinne.
Zusätzlich drohen gewerberechtliche Konsequenzen. Wird ein Bauunternehmer rechtskräftig verurteilt, kann das Gewerbeaufsichtsamt die Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit (§ 35 GewO) entziehen.
Für viele Betriebe wäre dies das Aus.
Auch der Reputationsschaden ist enorm: Ein laufendes Schwarzarbeitsverfahren kann zur Kündigung lukrativer Aufträge, Ausschluss von Vergabeverfahren und Verlust von Subunternehmern führen.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Präzision entscheiden
Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die typischen Angriffspunkte der Ermittlungsbehörden und setzt genau dort an, wo Verfahren angreifbar sind. Seine Verteidigungsstrategie beginnt stets mit der vollständigen Akteneinsicht und einer detaillierten Analyse aller Vorwürfe.
Typische Verteidigungsansätze sind:
1. Fehlender Vorsatz
Viele Bauunternehmer handeln nicht vorsätzlich, sondern sehen sich mit organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Ohne Vorsatz liegt keine strafbare Schwarzarbeit vor.
2. Fehlende Beweise oder widersprüchliche Aussagen
Kontrollen auf Baustellen sind häufig unpräzise. Arbeiter können falsche Angaben machen oder Situationen werden fehlerhaft interpretiert.
3. Scheinselbstständigkeit als Streitfrage
Oft wirft die FKS Subunternehmern Scheinselbstständigkeit vor. Doch diese Frage ist rechtlich komplex – und meist nicht strafrechtlich eindeutig.
4. Fehlerhafte Nachberechnung der Behörden
Nachforderungen sind häufig überhöht oder basieren auf unrealistischen Annahmen.
Hier setzt Andreas Junge regelmäßig an, um die finanziellen Folgen massiv zu reduzieren.
5. Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO
Durch geschickte Argumentation und Verhandlung gelingt es ihm oft, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden.
Ziel jeder Verteidigung ist klar:
die Existenz des Unternehmens sichern und eine strafrechtliche Verurteilung verhindern.
Rechtsprechung zeigt: Ermittlungen sind oft angreifbar
Die Gerichte haben in vielen Entscheidungen klargestellt, dass Schwarzarbeit nicht leichtfertig angenommen werden darf.
Der Bundesgerichtshof betont regelmäßig, dass eine strafbare Handlung nur dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber wissentlich und willentlich Sozialabgaben nicht abgeführt hat.
Fehlerhafte Dokumentation, chaotische Baustellenabläufe oder missverständliche Angaben von Arbeitern reichen dafür nicht aus.
Diese Rechtsprechung eröffnet deutliche Verteidigungschancen – und wird von Rechtsanwalt Andreas Junge konsequent genutzt.
Fachanwaltliche Kompetenz für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe
Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über tiefgehendes Verständnis für die Arbeitsweise von Bauunternehmen, Generalunternehmern und Handwerksbetrieben.
Er kennt die typischen Fehlerquellen – von Sofortmeldungen über Subunternehmerketten bis hin zu umfangreichen Lohnabrechnungssystemen – und weiß, wie Ermittlungsbehörden in der Baubranche vorgehen.
Mit seiner Erfahrung gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zu entschärfen, Nachforderungen zu reduzieren und die berufliche Existenz seiner Mandanten zu sichern.