Ein Moment der Unachtsamkeit, ein schwerer Vorwurf: Strafverfahren wegen Diebstahls – effektive Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Der Vorwurf des Diebstahls (§ 242 StGB) gehört zu den häufigsten Straftatbeständen in Deutschland. Ob angeblicher Ladendiebstahl, Diebstahl am Arbeitsplatz, der Verdacht auf Entwendung von Firmeneigentum oder der Vorwurf, eine fremde Sache an sich genommen zu haben – jedes Verfahren kann ernste strafrechtliche, berufliche und persönliche Folgen haben.

Für viele Betroffene ist es ein Schock, plötzlich mit einem Strafverfahren wegen Diebstahls konfrontiert zu sein. Oft steckt kein kriminelles Motiv dahinter, sondern eine Fehleinschätzung, ein Missverständnis oder ein Moment der Unachtsamkeit. Dennoch behandeln Polizei und Staatsanwaltschaft solche Verfahren äußerst konsequent.

In dieser Phase ist professionelle Unterstützung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahren in hunderten Ermittlungsverfahren, verteidigt bundesweit Mandanten, denen ein Diebstahl vorgeworfen wird. Durch seine Expertise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder empfindliche Strafen erheblich abzumildern.

Warum ein Diebstahlsvorwurf schnell existenzbedrohlich wird

Ein Diebstahl ist kein Bagatelldelikt. Schon der Versuch ist strafbar, und selbst geringwertige Sachen können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Gerade bei Ladendiebstahl oder Diebstahl im Beschäftigungsverhältnis gehen Staatsanwaltschaften regelmäßig von erheblichem Unrechtsgehalt aus.

Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen:

  • ein Diebstahl am Arbeitsplatz behauptet wird,

  • Kassenfehlbeträge, Werkzeuge oder Waren fehlen,

  • ein angeblicher Diebstahl unter Kollegen vorliegt,

  • oder Betroffene bereits früher mit Ermittlungen in Berührung kamen.

Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zu beruflichen Problemen führen. Arbeitgeber sind berechtigt, bei Verdacht suspendierende Maßnahmen zu ergreifen oder sogar das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann außerdem berufliche Perspektiven dauerhaft beeinträchtigen.

Deshalb ist es entscheidend, den Vorwurf juristisch präzise und frühzeitig zu entkräften.

Wie Diebstahlsverfahren typischerweise ablaufen

In den meisten Fällen beginnt das Verfahren mit einer Anzeige, einer Feststellung durch Sicherheitspersonal oder einer internen Meldung im Betrieb. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, sichert Beweise und leitet die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter.

Der Beschuldigte erhält dann eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsschreiben oder später sogar eine Anklage oder einen Strafbefehl.

Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, keine unüberlegten Aussagen zu machen. Selbst vermeintliche Rechtfertigungen werden oft zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt.
Rechtsanwalt Andreas Junge übernimmt in solchen Situationen die Kommunikation mit den Behörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt anschließend eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Die drohenden Strafen – und ihre weitreichenden Folgen

Die Strafhöhe beim Diebstahl hängt von der Schwere des Tatvorwurfs, der Wertgrenze und von Vorstrafen ab.
Nach § 242 StGB reicht der Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Höhere Strafen drohen insbesondere bei:

  • Diebstahl mit Waffen oder Gewaltandrohung,

  • banden- oder gewerbsmäßigem Vorgehen,

  • Diebstahl unter Ausnutzung einer Vertrauensstellung,

  • oder Diebstahl in besonders gesicherten Räumen.

Aber auch vermeintlich „kleine“ Fälle können erhebliche Konsequenzen haben:
Ein Eintrag ins Führungszeugnis ist für viele Arbeitgeber ein K.-o.-Kriterium. In Berufen mit Verantwortung über Werte, Kassen, sensiblen Daten oder Waren bedeutet eine Verurteilung oft das Ende der beruflichen Tätigkeit.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung macht den Unterschied

Rechtsanwalt Andreas Junge entwickelt seine Verteidigung stets auf Grundlage einer genauen Analyse der Ermittlungsakten. Häufig zeigt sich, dass der Tatvorwurf auf unzureichenden Beweisen, falschen Annahmen oder widersprüchlichen Zeugenaussagen beruht.

Erfolgreiche Verteidigungsansätze sind unter anderem:

  • Widerlegung des Vorsatzes – entscheidend, da Fahrlässigkeit straflos ist,

  • Aufzeigen von Missverständnissen, etwa beim Einpacken von Waren oder beim Umgang mit Firmeneigentum,

  • Prüfung, ob die Tat nicht beweisbar ist oder dem Betroffenen nicht eindeutig zugeordnet werden kann,

  • Darstellung besonderer persönlicher Umstände, die eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen,

  • oder Verhandlung einer Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO, um eine öffentliche Hauptverhandlung und einen Strafregistereintrag zu vermeiden.

Durch sein Verhandlungsgeschick erreicht Rechtsanwalt Junge überdurchschnittlich viele Verfahrenseinstellungen, insbesondere wenn Mandanten bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind.

Die Bedeutung der Rechtsprechung – nicht jeder Besitz begründet einen Diebstahl

Die Gerichte betonen immer wieder, dass ein Diebstahl vorsätzliches Zueignen voraussetzt.
Das heißt:
Der Betroffene muss gewollt haben, die Sache dauerhaft zu behalten.

Fehlt dieser Vorsatz – etwa weil der Betroffene abgelenkt war, die Kasse versehentlich nicht passierte oder einen Gegenstand nur kurzzeitig an sich nahm – liegt kein Diebstahl vor.

Besonders im Einzelhandel arbeiten Gerichte zunehmend kritisch die Fehlerquellen bei Videoüberwachung, Zeugenaussagen und Sicherheitspersonal heraus.
Diese Rechtsprechung bietet wichtige Verteidigungsansätze, die Fachanwalt Andreas Junge gezielt nutzt, um den Tatvorwurf zu entkräften.

Fachanwaltliche Kompetenz für Strafrecht – bundesweit an Ihrer Seite

Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über tiefgehende Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Er vertritt Mandanten aller Berufsgruppen – vom Angestellten über Schüler, Studenten und Senioren bis hin zu Beamten und Führungskräften – stets mit Diskretion, Sorgfalt und strategischem Weitblick.

Sein Ziel ist stets klar:
die Einstellung des Verfahrens, der Schutz der beruflichen Zukunft und die Wahrung der persönlichen Integrität des Mandanten.

Schnell handeln, bevor aus einem Vorwurf ein Urteil wird

Ein Strafverfahren wegen Diebstahls ist belastend und kann langfristige Folgen haben. Doch mit frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung lassen sich viele Verfahren ohne Verurteilung beenden oder zumindest erheblich entschärfen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Strafverteidiger, steht Ihnen bundesweit zur Seite – diskret, engagiert und mit einer beeindruckenden Erfolgsbilanz in Diebstahlsverfahren.