Vertraut, verführt, verdächtigt: Strafverfahren wegen Geldwäsche nach Kontakten über Social Media – kompetente Verteidigung durch Fachanwalt Andreas Junge

Was als harmloser Kontakt über Instagram, Facebook oder TikTok beginnt, kann plötzlich in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) enden. Immer häufiger geraten Menschen in den Fokus der Ermittlungsbehörden, weil sie über soziale Netzwerke in dubiose Geldtransfers verwickelt werden – oft ohne zu wissen, dass sie Teil einer kriminellen Geldwäschestruktur geworden sind.

Die Masche ist ebenso einfach wie gefährlich: Über Chatnachrichten oder vermeintliche Online-Bekanntschaften werden Personen gebeten, Geldbeträge auf ihr Konto zu empfangen und weiterzuleiten – angeblich im Auftrag eines Bekannten, eines Unternehmens oder einer Person im Ausland. Was als harmlose Hilfe erscheint, erfüllt in den Augen der Staatsanwaltschaft häufig den Tatbestand der Geldwäsche.

Für die Betroffenen bedeutet das: Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen und Ermittlungsverfahren – oft verbunden mit massiven existenziellen und persönlichen Belastungen. In dieser Situation ist eine erfahrene und spezialisierte Strafverteidigung entscheidend.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Mandanten, die unverschuldet in den Verdacht der Geldwäsche geraten sind – insbesondere nach Kontakten über Social Media. Mit seiner Erfahrung, juristischen Präzision und strategischem Geschick gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder erhebliche Strafmilderungen zu erreichen.

Wie Social Media zur Falle werden kann

Die Fälle folgen einem wiederkehrenden Muster. Über Plattformen wie Instagram, Facebook, Telegram oder TikTok werden Menschen gezielt angesprochen – oft unter dem Vorwand einer Freundschaft, eines romantischen Interesses oder eines lukrativen Nebenverdienstes.

Nach kurzer Zeit kommt es zu einer Anfrage: Man soll ein Paket oder einen Geldbetrag entgegennehmen, weiterleiten oder ein Konto „kurzzeitig zur Verfügung stellen“. Viele Betroffene ahnen dabei nicht, dass sie als sogenannte Finanzagenten oder „Money Mules“ eingesetzt werden, um Gelder aus Betrugs- oder Erpressungsdelikten zu verschleiern.

Schon ein einziger solcher Geldtransfer kann den Verdacht auf Geldwäsche begründen. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Kontoinhaber hätte erkennen müssen, dass das Geld aus illegalen Quellen stammen könnte. Und genau hier beginnt das rechtliche Problem: Der Tatbestand der Geldwäsche ist weit gefasst – und erfasst auch Handlungen, die ohne kriminelle Absicht erfolgen.

Schwere rechtliche Konsequenzen für vermeintliche „Unbeteiligte“

Wer in ein Geldwäscheverfahren gerät, sieht sich schnell mit drastischen Maßnahmen konfrontiert. Nach § 261 StGB drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Schon in der Anfangsphase kann die Staatsanwaltschaft Konten einfrieren, Vermögen beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen anordnen. Auch wenn sich später herausstellt, dass der Betroffene in gutem Glauben handelte, bleibt oft ein erheblicher finanzieller und psychischer Schaden zurück.

Hinzu kommt: Banken und Zahlungsdienstleister melden verdächtige Transaktionen automatisch an die Financial Intelligence Unit (FIU). Diese Meldungen führen regelmäßig zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Selbst wer nur einmal Geld weitergeleitet hat, riskiert, dauerhaft in den Datenbanken der Geldwäschebekämpfung gespeichert zu werden.

Gerade junge Menschen, Studierende oder Social-Media-Nutzer ohne jurische Erfahrung werden dadurch unverschuldet kriminalisiert.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Präzision sind entscheidend

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt bundesweit Mandanten, denen vorgeworfen wird, durch Social-Media-Kontakte in Geldwäschehandlungen verwickelt zu sein. Sein Ansatz ist individuell, gründlich und strategisch durchdacht.

Im Zentrum der Verteidigung steht die Frage, ob tatsächlich ein strafbarer Vorsatz vorlag. In den meisten Fällen lässt sich überzeugend darlegen, dass die Betroffenen nicht wussten, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Quelle stammte. Sie wurden durch Täuschung, emotionale Manipulation oder gezielte Lügen in die Transaktionen hineingezogen.

Auch die Beweislage ist in solchen Verfahren oft schwach. Viele Ermittlungen beruhen auf automatisierten Verdachtsmeldungen oder unzureichenden digitalen Spuren. Rechtsanwalt Junge prüft daher akribisch, ob die Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren und ob die Voraussetzungen für einen Anfangsverdacht überhaupt vorliegen.

Durch taktisches Vorgehen, präzise juristische Argumentation und frühzeitige Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft gelingt es ihm häufig, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen – bevor es zu einer öffentlichen Anklage kommt.

In Fällen, in denen sich ein Tatvorwurf nicht vollständig vermeiden lässt, verhandelt er konsequent über eine Einstellung nach § 153a StPO oder eine möglichst milde Sanktion, um Eintragungen im Führungszeugnis zu verhindern und die berufliche Zukunft seiner Mandanten zu sichern.

Rechtsprechung zeigt: Unwissenheit kann strafrechtlich entlasten

Die Gerichte erkennen zunehmend, dass viele Betroffene ohne Vorsatz handeln, wenn sie über Social Media in Geldwäschehandlungen verwickelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass eine Verurteilung nur dann zulässig ist, wenn der Täter konkrete Anhaltspunkte dafür hatte, dass das Geld aus einer Straftat stammt (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2022 – 5 StR 283/21).

Diese Rechtsprechung eröffnet wichtige Verteidigungsmöglichkeiten. Wer nachweisen kann, dass er getäuscht oder über die Herkunft des Geldes im Unklaren gelassen wurde, kann in vielen Fällen mit einer Einstellung oder einem Freispruch rechnen.

Fachanwaltliche Kompetenz in Geldwäscheverfahren – bundesweit für Sie im Einsatz

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über umfassende Erfahrung in komplexen Wirtschafts- und Geldwäscheverfahren. Er kennt die typischen Strukturen solcher Fälle, die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden und die juristischen Ansatzpunkte, um Vorwürfe zu entkräften.

Seine Mandanten schätzen seine diskrete, analytische und lösungsorientierte Vorgehensweise. Er begleitet sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Vernehmung über die Beweisanalyse bis zur erfolgreichen Verfahrenseinstellung. Dabei legt er größten Wert auf persönliche Betreuung und klare Kommunikation.

Durch seine Erfahrung gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren bereits in der Ermittlungsphase zu beenden, bevor sie öffentliche oder existenzbedrohende Auswirkungen haben.

Fazit: Schnelles Handeln schützt vor schwerwiegenden Folgen

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche nach Kontakten über Social Media kann jeden treffen – unabhängig von Alter, Beruf oder sozialem Status. Wer unbedacht auf Anfragen reagiert oder gutgläubig hilft, gerät schnell in ein Ermittlungsverfahren. Doch mit frühzeitiger anwaltlicher Hilfe lassen sich viele Fälle erfolgreich abwehren.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr Ansprechpartner für eine kompetente, diskrete und zielgerichtete Verteidigung in Geldwäscheverfahren.

Er verteidigt mit Engagement, Erfahrung und Überzeugung – für Ihre Freiheit, Ihre Reputation und Ihre Zukunft.