Steuerhinterziehung bei Influencern: Wenn Likes zur Straftat werden – kompetente Verteidigung im Steuerstrafverfahren durch Fachanwalt Andreas Junge

Influencer sind die neuen Markenbotschafter unserer Zeit. Ob auf Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch – täglich erreichen sie Millionen von Followern, werben für Produkte, erhalten Honorare, Affiliate-Provisionen oder kostenlose Waren. Doch was vielen Creatorn nicht bewusst ist: Jede dieser Einnahmen ist steuerpflichtig. Wer diese Einkünfte nicht korrekt angibt, riskiert ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – oft mit dramatischen Folgen.

In den letzten Jahren geraten immer mehr Influencer, Content Creator und Streamer in den Fokus der Finanzbehörden. Durch Datenabgleiche, Auskünfte von Werbepartnern und automatisierte Prüfverfahren entdecken Finanzämter immer häufiger nicht erklärte Umsätze. Die Folge: Hausdurchsuchungen, Kontenbeschlagnahmen und Ermittlungsverfahren.

In dieser Situation ist professionelle, spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verteidigt bundesweit Influencer, YouTuber und Online-Creator in Steuerstrafverfahren. Dank seiner fundierten Fachkenntnis und seiner Erfahrung mit digitalen Geschäftsmodellen gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder strafrechtliche Konsequenzen erheblich zu mildern.

Warum Influencer besonders häufig von Steuerstrafverfahren betroffen sind

Influencer-Marketing ist ein junges, dynamisches Geschäftsmodell – und genau das ist das Problem. Viele Creator beginnen nebenberuflich, ohne steuerliche Beratung. Sie erhalten kostenlose Produkte, Affiliate-Provisionen oder Werbekooperationen und sind sich nicht bewusst, dass all diese Vorteile als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gelten.

Bereits ab dem ersten Euro besteht eine Steuererklärungspflicht. Einnahmen aus Sponsoring, Produktplatzierungen, Affiliate-Links, Livestream-Spenden oder Kooperationen müssen vollständig angegeben werden – ebenso wie der Gegenwert kostenlos erhaltener Produkte. Werden diese Einkünfte nicht korrekt deklariert, wertet das Finanzamt dies schnell als vorsätzliche Steuerhinterziehung.

Ein weiterer Problemfaktor ist die internationale Dimension. Viele Influencer arbeiten mit Agenturen oder Werbekunden im Ausland zusammen, etwa in den USA oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Auch Einnahmen aus ausländischen Plattformen oder Kryptowährungen sind in Deutschland steuerpflichtig. Wer sie nicht angibt, riskiert ein Ermittlungsverfahren – oft ausgelöst durch automatische internationale Kontrollmitteilungen.

Die typischen Fehler, die zu Steuerstrafverfahren führen

In der Praxis lassen sich bestimmte Muster erkennen, die häufig zu Ermittlungen führen. Viele Influencer:

  • erklären gesponserte Produkte oder Dienstleistungen nicht als geldwerten Vorteil,

  • geben Affiliate-Einnahmen oder Werbekostenzuschüsse nicht an,

  • versteuern ausländische Kooperationen nicht korrekt,

  • oder betreiben ihre Tätigkeit zunächst „nebenbei“, ohne ein Gewerbe anzumelden.

Die Finanzämter reagieren darauf zunehmend sensibel. Selbst kleinere Unstimmigkeiten können den Verdacht einer Steuerverkürzung begründen. Häufig folgen dann Steuerfahndungsmaßnahmen, Hausdurchsuchungen und die Auswertung digitaler Daten.

Was viele Influencer unterschätzen: Auch unbewusste Fehler werden schnell als vorsätzliches Handeln ausgelegt. Eine „Unwissenheit über steuerliche Pflichten“ schützt nicht vor Strafe.

Mögliche Folgen eines Steuerstrafverfahrens für Influencer

Ein Steuerstrafverfahren kann für Influencer nicht nur teuer, sondern auch existenzbedrohend sein. Neben hohen Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschlägen drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro gehen Gerichte regelmäßig von einem besonders schweren Fall aus, der sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Zusätzlich drohen negative Öffentlichkeitswirkungen. In Zeiten von Social Media können Ermittlungen oder Berichte über angebliche Steuerhinterziehung die Reputation dauerhaft schädigen. Kooperationen werden gekündigt, Sponsoren springen ab – die berufliche Existenz steht auf dem Spiel.

Auch die psychische Belastung ist enorm. Viele Betroffene berichten von Stress, Existenzangst und Schamgefühlen, obwohl sie nie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien – Erfahrung und Spezialisierung sind entscheidend

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Influencern, Streamern und Content Creatorn, die sich mit steuerstrafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sehen. Sein Ansatz ist strategisch, analytisch und immer individuell auf den Fall zugeschnitten.

Im Mittelpunkt steht zunächst die detaillierte Prüfung der Ermittlungsakten. Oft zeigt sich, dass die Berechnungen der Finanzverwaltung fehlerhaft oder unvollständig sind. Häufig liegen falsche Umsatzschätzungen oder unklare Bewertungen von geldwerten Vorteilen vor.

Ein zentraler Punkt ist außerdem die Frage nach dem Vorsatz. Eine Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Beschuldigte bewusst falsche Angaben gemacht hat. Gerade bei Influencern kann oft nachgewiesen werden, dass keine Täuschungsabsicht, sondern fehlende steuerliche Aufklärung oder falsche Beratung die Ursache war.

Rechtsanwalt Junge verhandelt regelmäßig mit den Ermittlungsbehörden und erreicht in vielen Fällen eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO – oft gegen eine überschaubare Geldauflage. In anderen Fällen gelingt die Rückabwicklung über eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO), sofern der Sachverhalt rechtzeitig offen gelegt wird.

Rechtsprechung stärkt die Verteidigung von Influencern

Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren mehrfach klargestellt, dass bei digitalen Geschäftsmodellen besondere Maßstäbe gelten.
So hat das Finanzgericht Münster (Urteil vom 29.03.2022 – 7 K 1207/19 E) entschieden, dass Einnahmen aus Social-Media-Plattformen zwar grundsätzlich steuerpflichtig sind, aber die Beweislast für vorsätzliches Handeln bei der Finanzverwaltung liegt.

Auch der Bundesfinanzhof (BFH) betonte, dass ein Irrtum über steuerliche Bewertung oder fehlerhafte Beratung den Vorsatz ausschließen kann. Diese Entscheidungen zeigen: Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, hat gute Chancen, das Verfahren erfolgreich zu beenden.

Fachanwaltliche Kompetenz für digitale Geschäftsmodelle und Steuerstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über besondere Erfahrung in der Verteidigung bei Steuerstrafverfahren im digitalen Umfeld.
Er kennt die komplexen Strukturen der Social-Media-Wirtschaft, die typischen Abrechnungswege und die steuerlichen Besonderheiten internationaler Plattformen. Diese Kombination aus juristischem Fachwissen, digitalem Verständnis und Verhandlungserfahrung macht ihn zu einem der führenden Verteidiger in diesem Bereich.

Seine Mandanten profitieren von einer diskreten, engagierten und individuellen Beratung. Ziel ist stets, das Verfahren frühzeitig zu beenden, finanzielle Schäden zu minimieren und die öffentliche Aufmerksamkeit so gering wie möglich zu halten.

Frühzeitige Verteidigung schützt Reichweite, Einkommen und Reputation

Ein Steuerstrafverfahren gegen Influencer kann schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Doch wer rechtzeitig handelt, kann das Schlimmste verhindern. Mit einer klugen Verteidigungsstrategie, juristischem Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit digitalen Geschäftsmodellen lassen sich viele Verfahren einstellen oder erheblich entschärfen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist bundesweit Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Sie als Influencer, YouTuber oder Content Creator ein Steuerstrafverfahren befürchten oder bereits Post vom Finanzamt erhalten haben.

Er verteidigt mit Kompetenz, Diskretion und Zielstrebigkeit – für Ihren guten Namen, Ihre Existenz und Ihre Zukunft.