Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss – Verhinderung des Führerscheinentzugs

Ein Moment der Unachtsamkeit, ein Glas zu viel beim Abendessen oder eine falsche Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit – und schon kann es passieren: Die Polizei stoppt die Fahrt, ein Atemalkoholtest wird durchgeführt, und plötzlich steht der Vorwurf im Raum, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein.

Was vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Bereits geringe Alkoholmengen können schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder gar Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) kann nicht nur zum Verlust der Fahrerlaubnis, sondern auch zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. In dieser Situation ist schnelle und fachkundige Hilfe entscheidend.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Strafverteidiger, ist bundesweit als engagierter und erfolgreicher Verteidiger in Verkehrsstrafverfahren tätig. Durch seine spezialisierte Erfahrung im Strafrecht und seine ausgezeichnete Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder Sanktionen deutlich zu reduzieren.

Wann droht ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer?

Nicht jede Fahrt mit Alkohol im Blut führt automatisch zu einer Verurteilung – aber schon geringe Mengen können rechtliche Konsequenzen haben. Entscheidend ist der Promillewert und das gezeigte Fahrverhalten.

  • Ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinienfahren, Rotlichtverstoß) festgestellt werden.

  • Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot – bei Wiederholungstätern kann dies jedoch schnell zu einem Strafverfahren führen.

  • Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – das Fahren in diesem Zustand ist immer eine Straftat.

  • Ab 1,6 Promille kann zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

In all diesen Fällen drohen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und langfristige Einschränkungen der Mobilität.

Mögliche Folgen eines Strafverfahrens – weitreichend und oft unterschätzt

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, steht häufig vor massiven Konsequenzen. Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen und berufliche Nachteile.

Ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss kann zu einer Geldstrafe, in schweren Fällen auch zu einer Freiheitsstrafe führen. Darüber hinaus ordnen die Gerichte regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis an, verbunden mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren.

Gerade für Berufskraftfahrer, Handwerker oder Selbstständige kann der Verlust der Fahrerlaubnis eine existenzielle Bedrohung bedeuten. Auch für Angestellte, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann ein solcher Vorfall weitreichende Folgen haben – von Abmahnungen bis hin zur Kündigung.

Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen, der die rechtlichen Möglichkeiten kennt und gezielt nutzt, um die negativen Folgen so weit wie möglich zu begrenzen.

Erfolgreiche Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, die wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss beschuldigt werden. Seine Verteidigungsstrategie basiert auf einer gründlichen Analyse der Ermittlungsakten, einer kritischen Prüfung der Beweismittel und einer genauen Kenntnis der Rechtsprechung.

Viele Verfahren beruhen auf fehlerhaften Atem- oder Blutalkoholmessungen, unzureichenden Belehrungen oder formalen Verstößen der Polizei. Auch die Anordnung der Blutprobe ohne richterliche Genehmigung kann einen gravierenden Verfahrensfehler darstellen, der zur Einstellung führen kann.

Rechtsanwalt Junge nutzt solche Schwachstellen konsequent aus. In zahlreichen Fällen gelingt es ihm, Verfahren durch Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO oder durch erfolgreiche Anfechtung der Beweisaufnahme zu beenden. Dabei setzt er auf sachliche Argumentation, juristische Präzision und eine klare Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, seinen Mandanten die Fahrerlaubnis und damit ihre persönliche Freiheit zu erhalten.

Rechtsprechung zeigt: Fehlerhafte Messungen sind keine Seltenheit

Die Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Messungen nur dann verwertbar sind, wenn sie nach den anerkannten technischen Standards durchgeführt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) und verschiedene Oberlandesgerichte haben klargestellt, dass bereits kleinste Abweichungen bei der Probenentnahme, Kalibrierung der Messgeräte oder Protokollierung die Verwertbarkeit der Ergebnisse in Frage stellen können (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2019 – 2 Rv 35 Ss 198/19).

Diese Rechtsprechung ist ein zentraler Ansatzpunkt für die Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die technischen und rechtlichen Schwachstellen solcher Verfahren im Detail und nutzt sie gezielt, um die Interessen seiner Mandanten zu schützen.

Fachanwaltliche Kompetenz und Erfahrung – Ihr Vorteil im Verfahren

Was Rechtsanwalt Andreas Junge auszeichnet, ist seine Kombination aus fachlicher Spezialisierung, strategischem Denken und langjähriger Erfahrung. Als Fachanwalt für Strafrecht bearbeitet er seit vielen Jahren erfolgreich Verfahren im gesamten Bundesgebiet und genießt den Ruf, verfahrenstaktisch klug und verhandlungssicher zu agieren.

Seine Mandanten profitieren von seiner hohen Erfolgsquote: Überdurchschnittlich viele Verfahren kann er zur Einstellung bringen oder so gestalten, dass die Strafe deutlich milder ausfällt als ursprünglich vorgesehen. Er vertritt seine Mandanten persönlich und mit Engagement – vom ersten Beratungsgespräch über die Hauptverhandlung bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Frühzeitige Verteidigung sichert die besten Chancen

Ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ist kein Routinefall – es geht um Ihre Mobilität, Ihre Existenz und Ihre Zukunft. Doch wer rechtzeitig handelt, kann das Schlimmste oft verhindern. Mit einer frühzeitigen, fachkundigen Verteidigung lassen sich viele Verfahren erfolgreich abwehren oder zumindest in ihrer Wirkung deutlich abmildern.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Trunkenheitsfahrten, Führerscheinentzug und Verkehrsstrafrecht. Er verteidigt bundesweit – erfahren, zielorientiert und mit nachweislich großem Erfolg.