Strafverfahren wegen § 184b StGB gegen Soldaten – schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Wenn der Verdacht die Karriere gefährdet

Soldaten der Bundeswehr stehen in einem besonderen Dienstverhältnis und tragen nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Verantwortung. Wird einem Soldaten der Besitz oder die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB vorgeworfen, hat dies meist unmittelbare und gravierende Auswirkungen auf die militärische Laufbahn. Schon der bloße Verdacht genügt oft, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und disziplinarische Schritte in Gang zu setzen.

In vielen Fällen beginnen solche Verfahren nach der Auswertung von Online-Plattformen, bei Zollkontrollen von Datenträgern oder durch automatisierte Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts. Selbst ein unbeabsichtigter Download oder das bloße Speichern von Dateien im Cache kann genügen, um in den Fokus der Strafverfolgung zu geraten.

Für betroffene Soldaten ist ein solches Verfahren eine enorme Belastung – beruflich, privat und psychisch.


Strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen

Der Vorwurf nach § 184b StGB zählt zu den schwersten im deutschen Strafrecht. Schon der Besitz einzelner Dateien kann als Verbrechen gewertet werden. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist bei vollendetem Tatbestand nicht mehr möglich.

Neben der eigentlichen Strafe drohen Soldaten disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Folgen:

  • Suspendierung vom Dienst bereits im Ermittlungsstadium,

  • Einbehaltung der Dienstbezüge,

  • Aberkennung des Dienstgrades,

  • Entlassung aus dem Dienstverhältnis oder Verlust des Ruhegehalts.

Damit steht in solchen Verfahren regelmäßig nicht nur die persönliche Freiheit, sondern auch die berufliche Existenz und die wirtschaftliche Zukunft auf dem Spiel. Besonders für Berufssoldaten und Zeitsoldaten kann ein solcher Vorwurf die gesamte Karriere innerhalb weniger Tage zerstören.


Ermittlungsverfahren gegen Soldaten – Ablauf und Besonderheiten

Sobald ein Verdacht besteht, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Parallel dazu wird in der Regel die militärische Disziplinarvorgesetzte Stelle informiert. Dies führt häufig zu einer sofortigen Suspendierung.

Die Ermittlungsbehörden durchsuchen Wohnungen, beschlagnahmen Handys, Computer, Tablets und Datenträger. Die Auswertung dieser Geräte dauert oft Monate, während die Betroffenen in dieser Zeit im Ungewissen bleiben. Schon diese lange Ermittlungsdauer kann für Soldaten existenzielle Folgen haben, da sie währenddessen weder befördert werden noch aktiv im Dienst tätig sein dürfen.


Verteidigungsstrategien im Strafverfahren nach § 184b StGB

Trotz der Schwere des Tatvorwurfs bestehen in vielen Fällen gute Chancen, das Verfahren erfolgreich zu beenden. Entscheidend ist die frühzeitige und präzise Prüfung der Beweislage.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Frage, ob tatsächlich ein strafbarer Besitz oder eine bewusste Handlung vorlag. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Dateien unbewusst auf Geräten gespeichert wurden – etwa durch automatische Downloads, Spamnachrichten oder durch das Öffnen von Links in Chats oder sozialen Netzwerken.

Auch die technische Zuordnung ist häufig fehlerhaft. Ermittlungsbehörden werten IP-Adressen und Logdaten aus, die in vielen Fällen keinen eindeutigen Rückschluss auf die handelnde Person zulassen.

Ein erfahrener Strafverteidiger prüft zudem, ob die Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren. Unzulässige Durchsuchungen, fehlende richterliche Beschlüsse oder Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können dazu führen, dass Beweise unverwertbar sind.

Gerade bei Soldaten gelingt es häufig, den Vorsatz zu widerlegen oder eine strafbare Handlung gänzlich auszuschließen – mit dem Ergebnis, dass das Verfahren eingestellt wird.


Hohe Erfolgsquote – Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren bundesweit in Verfahren wegen § 184b StGB tätig. Seine Erfahrung zeigt, dass viele Ermittlungsverfahren gegen Soldaten auf fehlerhaften Annahmen oder automatisierten Datenauswertungen beruhen.

In der überwiegenden Mehrzahl der von ihm betreuten Verfahren konnte eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden – häufig bereits im Ermittlungsstadium, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kam.

Seine Mandanten profitieren von:

  • einer präzisen technischen und rechtlichen Analyse der Vorwürfe,

  • einer umfassenden Verteidigungsstrategie, die sowohl das Strafrecht als auch das Wehr- und Disziplinarrecht berücksichtigt,

  • einer diskreten, sachlichen und konsequenten Verteidigung.

Ob in Berlin, Hamburg, Köln, München oder auf Bundeswehrstandorten – Andreas Junge vertritt Soldaten bundesweit. Sein Ziel ist stets klar: die vollständige Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung jeder Form von öffentlicher oder disziplinarischer Folge.


Frühzeitig handeln – bevor es zu spät ist

Ein Strafverfahren wegen § 184b StGB ist für Soldaten mit existenziellen Risiken verbunden. Neben dem Verlust der Freiheit drohen Karriereende, gesellschaftliche Stigmatisierung und dauerhafte berufliche Schäden. Doch gerade im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens bestehen realistische Chancen, die Situation zu entschärfen.

Wer schnell einen spezialisierten Strafverteidiger einschaltet, kann auf den Verlauf des Verfahrens entscheidend Einfluss nehmen. Rechtsanwalt Andreas Junge setzt seine Erfahrung aus zahlreichen ähnlichen Verfahren gezielt ein, um belastende Entwicklungen abzuwehren und die berufliche Zukunft seiner Mandanten zu schützen.


Fazit – Diskrete und erfahrene Verteidigung ist entscheidend

Der Vorwurf nach § 184b StGB trifft Soldaten besonders hart, weil er nicht nur strafrechtliche, sondern auch disziplinarische und persönliche Folgen hat. Dennoch sind viele Verfahren rechtlich angreifbar und beruhen auf technischen Missverständnissen oder unzureichenden Beweisen.

Rechtsanwalt Andreas Junge hat in einer Vielzahl solcher Fälle erfolgreich die Einstellung des Verfahrens erreicht. Seine bundesweite Erfahrung, seine ruhige, sachliche Art und seine Kompetenz im Straf- und Wehrrecht machen ihn zu einem zuverlässigen Partner für Soldaten, die zu Unrecht in den Verdacht geraten sind.

Er steht Ihnen diskret, entschlossen und mit fachlicher Präzision zur Seite – um Ihre Rechte zu schützen, Ihre berufliche Zukunft zu sichern und das Verfahren schnellstmöglich zu beenden.