Strafverfahren gegen Psychiater wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs – Risiken und Verteidigungsstrategien

Abrechnungsbetrug im Fokus der Ermittlungsbehörden

Psychiater stehen seit einigen Jahren verstärkt im Fokus von Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs. Hintergrund ist die enge Kontrolle von Abrechnungen durch Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und die Staatsanwaltschaft. Schon kleine Unstimmigkeiten, formale Fehler oder unklare Dokumentationen können ausreichen, um den Verdacht eines Abrechnungsbetrugs zu begründen. Der Vorwurf lautet dann, Leistungen abgerechnet zu haben, die nicht oder nicht im angegebenen Umfang erbracht wurden.

Schwere strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs ist für Psychiater besonders schwerwiegend. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen erhebliche berufliche Konsequenzen. Eine Verurteilung kann den Entzug der vertragsärztlichen Zulassung zur Folge haben und damit die wirtschaftliche Existenz einer Praxis gefährden.

Bereits das Ermittlungsverfahren ist für die Betroffenen belastend. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Patientenakten und EDV-Systemen sind keine Seltenheit. Der Ruf eines Psychiaters kann durch ein laufendes Verfahren erheblichen Schaden nehmen – unabhängig davon, wie es am Ende ausgeht. Auch die Beziehung zu Patienten leidet, wenn bekannt wird, dass gegen den behandelnden Arzt strafrechtlich ermittelt wird.

Typische Vorwürfe im Zusammenhang mit Abrechnungen

Die Ermittlungsbehörden konzentrieren sich in Strafverfahren häufig auf bestimmte Fallkonstellationen:

  • Abrechnung von Sitzungen, die nicht oder nur teilweise stattgefunden haben

  • Dokumentationsmängel, die Zweifel an der Leistungserbringung aufkommen lassen

  • fehlerhafte oder doppelte Abrechnungen

  • Abrechnung von Leistungen ohne ausreichende Qualifikationsnachweise

Selbst wenn keine bewusste Täuschungsabsicht vorlag, genügt oft schon der Verdacht einer Unregelmäßigkeit, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Verteidigungsstrategien für beschuldigte Psychiater

Trotz der Schwere des Vorwurfs bestehen zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten. Zunächst ist entscheidend, ob tatsächlich ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. In der Praxis beruhen viele Unregelmäßigkeiten auf komplexen Abrechnungssystemen, organisatorischen Fehlern oder Missverständnissen. Diese genügen für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs nicht.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Frage, ob die erhobenen Daten und Unterlagen rechtmäßig gesichert wurden. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen unterliegen strengen Voraussetzungen. Werden diese nicht eingehalten, können die gewonnenen Beweise unverwertbar sein.

Darüber hinaus muss jede einzelne Abrechnung im Detail geprüft werden. Häufig lassen sich Unstimmigkeiten auflösen oder erklären, sodass der Betrugsvorwurf nicht haltbar ist. Auch die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen kommt in Betracht, wenn der Vorwurf nicht schwerwiegend ist oder keine Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden kann.

Bedeutung frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung

Wer als Psychiater Post von der Staatsanwaltschaft oder der Kassenärztlichen Vereinigung erhält, sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Unüberlegte Reaktionen oder eigenmächtige Erklärungen verschlechtern oft die Verteidigungsposition erheblich. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage realistisch einschätzen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfahrener Verteidiger im Medizin- und Abrechnungsstrafrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren verteidigt er bundesweit Ärzte und Psychiater, die mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert sind. Seine besondere Stärke liegt in der präzisen Analyse komplexer Abrechnungsfälle und der kritischen Prüfung der Ermittlungsmaßnahmen.

Mandanten schätzen seine Fähigkeit, auch in schwierigen Verfahren frühzeitig Einfluss zu nehmen, belastende Entwicklungen abzuwehren und individuelle Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Ob in Berlin, Hamburg, München oder kleineren Städten – Andreas Junge ist bundesweit Ihr Ansprechpartner, wenn es um Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs geht.

Jetzt handeln – Ihre berufliche Existenz sichern

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann für Psychiater existenzbedrohend sein. Neben strafrechtlichen Sanktionen droht der Verlust der Zulassung und damit der gesamten beruflichen Grundlage. Wer frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einschaltet, erhöht die Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder zumindest die Folgen erheblich zu reduzieren. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.