Immer wieder werden Strafverfahren eingeleitet, weil Personen bei der Führerscheinstelle, im Rahmen eines Wiedererteilungsverfahrens oder gegenüber Behörden eine gefälschte MPU-Bescheinigung vorgelegt haben. Häufig liegt der Hintergrund in dem Versuch, nach einem Entzug der Fahrerlaubnis – etwa wegen Trunkenheit im Verkehr, Drogenkonsum oder wiederholter Verkehrsverstöße – den Führerschein schneller oder einfacher zurückzuerlangen.
Was viele Betroffene nicht wissen oder unterschätzen: Die Verwendung einer gefälschten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellt einen Straftatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB dar. Dieser kann gravierende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und wirtschaftliche Folgen haben – auch dann, wenn der Betroffene nicht selbst der Urheber der Fälschung war, sondern die Bescheinigung gutgläubig oder über Dritte erhalten hat.
Rechtsanwalt Andreas Junge, erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung auf Urkundendelikte und Fahrerlaubnisrecht, vertritt bundesweit Mandanten, gegen die wegen der Vorlage gefälschter MPU-Gutachten ermittelt wird. In zahlreichen Fällen konnte er eine Einstellung des Verfahrens erreichen – durch fundierte rechtliche Bewertung, strategische Verteidigung und frühzeitige Einflussnahme auf die Ermittlungsbehörden.
Wie kommt es zu einem Strafverfahren wegen gefälschter MPU-Bescheinigungen?
Die Strafverfahren beginnen häufig mit einem Hinweis oder einer Prüfung durch die Führerscheinstelle. Viele Fahrerlaubnisbehörden gleichen eingereichte MPU-Gutachten stichprobenartig mit der jeweiligen Begutachtungsstelle ab oder verifizieren den Inhalt direkt über das zentrale Begutachtungsregister. Wird dabei festgestellt, dass das Gutachten nicht existiert, verfälscht wurde oder von einer nicht anerkannten Stelle stammt, wird automatisch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Betroffene erhalten meist zunächst Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, in der sie als Beschuldigte angehört werden sollen. In schwerwiegenden Fällen, etwa wenn mehrere falsche Dokumente im Spiel sind oder ein professioneller Anbieter involviert war, kann es auch zu Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder einer Anklageerhebung kommen.
Selbst bei einmaligem Verhalten, ohne Vortäuschung gegenüber anderen Personen, wird regelmäßig ein Anfangsverdacht angenommen. Die Ermittlungsbehörden stufen die Vorlage gefälschter MPU-Dokumente als versuchte Täuschung einer Behörde ein – mit dem Ziel, eine Verwaltungsentscheidung durch ein unrechtmäßig erlangtes Dokument zu erschleichen.
Die rechtliche Bewertung nach § 267 StGB
§ 267 Strafgesetzbuch stellt das Herstellen, Verfälschen oder Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr unter Strafe. Bereits das Verwenden einer gefälschten MPU-Bescheinigung, etwa durch Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, genügt, um den Tatbestand zu erfüllen. Ob der Betroffene selbst die Fälschung vorgenommen hat oder nur verwendet, ist rechtlich gleichgestellt.
Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen – zum Beispiel bei bandenmäßigem Vorgehen oder wiederholtem Gebrauch – drohen höhere Sanktionen. Die Gerichte werten das Täuschen staatlicher Stellen in der Regel als besonders schwerwiegend, weil das Vertrauen in die Sicherheit von Verwaltungsentscheidungen gefährdet ist.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bereits die Vorlage eines gefälschten Dokuments gegenüber einer Behörde den Gebrauch einer unechten Urkunde darstellt. Dabei ist es unerheblich, ob die Behörde die Täuschung sofort erkennt oder auf das Dokument hereinfällt – es genügt der Täuschungsversuch, um die Strafbarkeit zu begründen.
Mögliche Folgen für Betroffene
Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einer gefälschten MPU-Bescheinigung kann weitreichende Konsequenzen haben – auch über die strafrechtliche Sanktion hinaus.
Zunächst drohen:
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Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, abhängig von Schwere und Vorstrafen
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Eintrag im Bundeszentralregister, bei Verurteilungen über 90 Tagessätze
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Rücknahme der Fahrerlaubnis-Wiedererteilung oder Ablehnung des Antrags
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Verlängerung der Sperrfrist für eine neue Fahrerlaubnis
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Vertrauensverlust gegenüber der Führerscheinstelle, was künftige Verfahren erschwert
Gerade für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Personen, die auf ihre Mobilität angewiesen sind, kann dies erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Verteidigungsmöglichkeiten – fundiert und einzelfallbezogen
In vielen Fällen beruhen die Ermittlungsverfahren auf Missverständnissen oder Unwissenheit. Manche Mandanten haben das gefälschte Gutachten von vermeintlich seriösen Dienstleistern erhalten, ohne deren Echtheit zu überprüfen. Andere wussten nicht, dass es sich um eine unzulässige Stelle handelt oder dass das Dokument nicht den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung entspricht.
Rechtsanwalt Andreas Junge prüft im Rahmen der Verteidigung unter anderem:
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Ob der Tatbestand der Urkundenfälschung tatsächlich erfüllt ist, insbesondere ob das Dokument eine Urkunde im strafrechtlichen Sinn darstellt
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Ob dem Mandanten Vorsatz nachgewiesen werden kann, also ob er wusste oder hätte wissen müssen, dass das Gutachten gefälscht ist
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Ob eine fahrlässige Tat oder ein entschuldbarer Irrtum vorliegt, der eine Strafbarkeit ausschließen oder die Sanktion deutlich abmildern kann
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Ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist, z. B. bei geringer Schuld oder fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung
Gerade bei Ersttätern, bei geringer Dokumentenzahl oder fehlender Täuschungsabsicht gelingt es häufig, das Verfahren durch eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO zu beenden – ohne Eintrag ins Führungszeugnis, ohne Hauptverhandlung und ohne weitere Konsequenzen für das Fahrerlaubnisverfahren.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner ist
Rechtsanwalt Andreas Junge bringt die notwendige Kombination aus strafrechtlicher Erfahrung, Kenntnis der Behördenpraxis und fundierter Kenntnis des Fahrerlaubnisrechts mit. Er kennt die typischen Fehlerquellen in MPU-Verfahren, die Argumentationsmuster der Staatsanwaltschaften und die rechtlichen Grenzen des § 267 StGB.
In zahlreichen Verfahren konnte er erreichen, dass die Ermittlungen bereits im frühen Stadium eingestellt wurden – weil der Verdacht nicht ausreichend belegt war oder weil die rechtliche Bewertung des Falls durch gezielte Argumentation korrigiert werden konnte.
Seine Mandanten profitieren von einer diskreten, sachlichen und zielgerichteten Verteidigung, die darauf abzielt, dauerhafte Konsequenzen zu vermeiden und die eigene Mobilität rechtlich abzusichern.
Die Verwendung gefälschter MPU-Bescheinigungen kann strafrechtlich als Urkundenfälschung verfolgt werden – mit gravierenden Folgen. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte keine voreiligen Erklärungen abgeben und frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuziehen.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Betroffenen bundesweit zur Seite – mit rechtlicher Präzision, Verhandlungsgeschick und dem Ziel, das Verfahren ohne Verurteilung und ohne langfristige Nachteile zu beenden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten, bevor aus einer scheinbar kleinen Entscheidung ein ernsthaftes strafrechtliches Problem wird. Ihre Mobilität und Ihre Zukunft verdienen eine professionelle Verteidigung.
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