Das Umzugsgewerbe ist geprägt von körperlicher Arbeit, Flexibilität und einem hohen organisatorischen Aufwand. Kurzfristige Einsatzpläne, stark schwankende Auftragslagen, Aushilfen auf Abruf – all das gehört zur Praxis vieler kleiner und mittlerer Umzugsunternehmen. Doch genau diese Arbeitsrealität birgt auch Risiken: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat die Branche seit Jahren besonders im Blick.
Immer häufiger kommt es zu unangekündigten Kontrollen auf Baustellen, bei Privatumzügen oder in Lagern. Wenn dabei Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung von Mitarbeitern festgestellt werden, leitet die Behörde regelmäßig ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit (§ 266a StGB, § 370 AO, SchwarzArbG) ein. Für die betroffenen Unternehmer bedeutet das: Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung, Kontenpfändung – und nicht selten die existenzielle Gefährdung ihres Betriebes.
Rechtsanwalt Andreas Junge, erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung im Arbeits- und Steuerstrafrecht, steht bundesweit Unternehmern aus der Transport- und Umzugsbranche zur Seite, die mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert sind. Durch seine tiefe Vertrautheit mit der Arbeitsweise der FKS, der Staatsanwaltschaften und der Sozialkassen gelingt es ihm regelmäßig, solche Verfahren diskret und frühzeitig zu beenden – bevor aus einem Vorwurf ein wirtschaftlicher Totalschaden wird.
Wie geraten Umzugsunternehmer ins Visier der Ermittler?
Schwarzarbeitsverfahren beginnen fast immer mit einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Beamten führen oft bereits in den frühen Morgenstunden Personalbefragungen durch, prüfen Ausweispapiere, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsverträge – oder deren Fehlen.
Typische Anlässe für ein Verfahren:
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Beschäftigung von Helfern ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung
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Fehlende Sofortmeldungen bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten
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Minijobs ohne korrekte Versteuerung
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Barzahlungen ohne Nachweis
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fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten
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Hinweise durch ehemalige Mitarbeiter oder Konkurrenten
Der Verdacht auf Schwarzarbeit führt in der Regel zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Geschäftsführer oder Inhaber des Umzugsunternehmens – oft mit dem Vorwurf, über längere Zeit systematisch gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten verstoßen zu haben.
Schwarzarbeit als Straftat – keine Bagatelle
Juristisch handelt es sich bei Schwarzarbeit nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern regelmäßig um ein echtes Strafverfahren, das mit empfindlichen Konsequenzen einhergeht. Im Zentrum steht meist der § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Schon der Verzicht auf die Anmeldung eines Mitarbeiters zur Sozialversicherung kann strafbar sein – auch dann, wenn die Beschäftigung nur kurz oder auf Probe erfolgt.
Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, insbesondere bei mehrfachen Verstößen oder hoher Schadenssumme. In Verbindung mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – etwa bei nicht abgeführter Lohnsteuer – steigen die Risiken weiter. Zugleich drohen Rückforderungen durch die Sozialkassen, Zinsforderungen, Bußgelder und Gewerbeuntersagungen.
Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an: Er prüft im Detail, ob tatsächlich eine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt – oder ob betriebliche Notlagen, Informationsdefizite oder Missverständnisse über die gesetzliche Lage ursächlich waren. In vielen Fällen gelingt es, den Vorsatz zu entkräften, die Vorwürfe einzuordnen und eine Verfahrenseinstellung zu erreichen – oder zumindest die Konsequenzen erheblich zu mildern.
Wirtschaftliche Folgen: Kontopfändung, Einziehung, Existenzgefährdung
Zusätzlich zur strafrechtlichen Seite setzen die Ermittlungsbehörden in Schwarzarbeitsverfahren regelmäßig auch auf wirtschaftliche Druckmittel. Bereits im Ermittlungsverfahren kommt es häufig zu:
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Pfändung der Firmenkonten
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Sicherungsmaßnahmen nach § 111b StPO
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vorläufiger Einziehung von Vermögenswerten
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Sperrung öffentlicher Aufträge
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Verlust der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für Umzugsunternehmer, die oft auf laufende Liquidität und schnelle Zahlungsmittel angewiesen sind, bedeutet das: Der Geschäftsbetrieb gerät ins Wanken. Aufträge können nicht mehr erfüllt werden, Mitarbeiter sind verunsichert, Kunden wenden sich ab.
Auch hier ist schnelles, entschlossenes Handeln gefragt. Rechtsanwalt Andreas Junge beantragt frühzeitig die Überprüfung solcher Maßnahmen, legt Rechtsmittel ein und verhandelt mit Staatsanwaltschaften und Behörden über realistische Lösungen – mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten.
Verteidigung mit Sachverstand und Branchenkenntnis
Die Verteidigung in Schwarzarbeitsverfahren erfordert ein feines Verständnis betrieblicher Abläufe, eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Fähigkeit, mit Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe zu kommunizieren. Genau hier liegt die Stärke von Rechtsanwalt Andreas Junge.
Er kennt die typischen Schwachstellen in Betriebsprüfungen, die fehlerhaften Annahmen bei Mitarbeiterverhältnissen und die oft unklare Abgrenzung zwischen Subunternehmer, Scheinselbständigkeit und echter Beschäftigung. Viele Verfahren beruhen auf falschen Annahmen oder auf der Überschätzung der unternehmerischen Kontrollpflicht.
Ziel ist es, den Sachverhalt korrekt einzuordnen, Vorsatz zu verneinen und damit die strafrechtliche Bewertung zu entkräften. Nicht selten gelingt es so, Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels Tatverdacht) oder nach § 153 StPO (bei geringer Schuld) einstellen zu lassen – ohne Anklage, ohne Strafregistereintrag, ohne existenzielle Folgen.
Fazit: Schwarzarbeit im Umzugsgewerbe – ein lösbares Problem bei kluger Verteidigung
Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit ist kein Schicksal – sondern eine Herausforderung, die sich mit der richtigen Strategie, Erfahrung und einem klaren Blick für die Realität bewältigen lässt. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Unternehmern der Transport- und Umzugsbranche mit genau dieser Haltung zur Seite: diskret, sachlich, durchsetzungsstark.
Viele seiner Mandanten profitieren von frühzeitiger Akteneinsicht, ruhiger Kommunikation mit den Behörden und realistischen, aber entschlossenen Verteidigungslinien. Der Weg zurück zur Normalität beginnt mit dem ersten Schritt – einer fundierten anwaltlichen Beratung.