Das Gastgewerbe gehört zu den am stärksten überwachten Branchen im deutschen Steuerrecht. Kaum eine Branche steht so sehr im Fokus von Betriebsprüfungen, Steuerfahndung und Zollbehörden wie Restaurants, Bars, Imbisse oder Cafés. Der Vorwurf: Einnahmen seien nicht vollständig versteuert worden – oft im Zusammenhang mit Kassenmanipulationen, Schwarzlohn oder unklaren Betriebsabläufen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist für Gastronomen nicht nur ein juristisches Problem, sondern in der Regel eine wirtschaftliche und persönliche Krise. Denn neben strafrechtlichen Sanktionen drohen Betriebsstillstand, Kontopfändung, Imageschäden und steuerliche Nachzahlungen in ruinöser Höhe.
Rechtsanwalt Andreas Junge, erfahrener Strafverteidiger mit besonderer Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht, vertritt bundesweit Mandanten aus dem Gastronomiesektor, die mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sind. Seine tiefe Kenntnis der Betriebsprüfungs- und Schätzungsverfahren der Finanzämter sowie der Arbeitsweise der Steuerfahndung führt in vielen Fällen dazu, dass Verfahren frühzeitig eingestellt oder deutlich glimpflicher beendet werden.
Wie entstehen Steuerstrafverfahren gegen Gastronomiebetriebe?
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung entsteht in der Gastronomie meist aus dem Zusammenspiel verschiedener Prüfungsanlässe: Unangekündigte Kassen-Nachschauen, Hinweise von (ehemaligen) Mitarbeitern, Kontrollmitteilungen von Lieferanten oder automatisierte Risikoanalysen des Finanzamts. Besonders im Fokus stehen dabei digitale Kassensysteme, Trinkgelder, Wareneinkaufsverhältnisse und der offizielle Umsatz im Verhältnis zur Sitzplatzzahl.
Viele Verfahren beginnen harmlos: Eine reguläre Betriebsprüfung weitet sich aus, weil Buchungsabweichungen auffallen. Oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt bei einer Baustellenkontrolle Ungereimtheiten fest und gibt die Information an das Finanzamt weiter. Auch anonyme Anzeigen führen regelmäßig zu Ermittlungen.
Was dann folgt, ist für viele Gastronomen ein Schock: Die Steuerfahndung erscheint unangekündigt, durchsucht Geschäftsräume und Wohnungen, beschlagnahmt Kassen, Laptops, Rechnungsunterlagen und Kontodaten. In vielen Fällen werden Konten sofort gepfändet, um mutmaßliche Steuerschulden zu sichern. Der laufende Betrieb wird damit binnen Stunden handlungsunfähig – selbst wenn noch nicht einmal feststeht, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.
Schätzung, Kassenproblematik, Vorsatz – die Tücken des Steuerstrafrechts in der Gastronomie
Besonders tückisch ist die Kombination aus steuerlichem und strafrechtlichem Vorgehen. Denn das Finanzamt ist nicht auf harte Beweise angewiesen, um Steuernachforderungen zu erheben. Schon geringfügige Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung – etwa das Fehlen von Z-Bons, Lücken im Journal, ungeklärte Umsätze – reichen aus, um zur sogenannten Zuschätzung zu greifen.
Diese Schätzung kann sich verheerend auswirken: Aus einer angenommenen Umsatzabweichung von wenigen Prozent wird schnell eine Nachzahlung in sechsstelliger Höhe. Parallel prüft die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – mit dem Ziel einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.
In vielen Fällen basiert die gesamte Strafverfolgung allein auf solchen Zuschätzungen – ohne gesicherte Beweise, oft auf der Grundlage fehleranfälliger Softwareanalysen oder Standardannahmen. Genau hier liegt der Schlüssel zur Verteidigung.
Erfolgreiche Verteidigung beginnt bei der Analyse der Buchführung – und bei der Wahl des richtigen Anwalts
Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit vielen Jahren Unternehmer im Gastronomiebereich, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe der Steuerhinterziehung wehren müssen. Er kennt die typischen Fehlerquellen in Kassenführung, Wareneinsatzrechnungen und Schätzmethoden – und weiß, wie man solche Angriffe juristisch fundiert entkräftet.
Sein Ansatz ist klar: Präzise Akteneinsicht, technische Analyse der Kassendaten, Rekonstruktion der Betriebsabläufe – kombiniert mit einer gezielten Kommunikation mit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft. Sein Ziel ist dabei immer, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen – und so den Betrieb zu schützen, die Reputation zu sichern und einen öffentlichen Prozess zu vermeiden.
Viele seiner Mandanten profitieren genau davon: einer frühzeitigen, sachlich überzeugenden Verteidigung, die auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden stattfindet – nicht aus der Defensive, sondern mit strategischer Klarheit.
Gefahr für Betrieb und Liquidität: Kontopfändung und Vermögenseinziehung
Besonders gravierend sind in der Gastronomie die wirtschaftlichen Folgen strafrechtlicher Ermittlungen. Schon im Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft auf Antrag des Finanzamts Konten sperren oder Vermögenswerte einfrieren lassen, um die Einziehung angeblich hinterzogener Steuern vorzubereiten.
Diese Maßnahmen treffen Gastronomen oft vollkommen unvorbereitet: Mieten können nicht gezahlt werden, Lieferanten brechen die Geschäftsbeziehung ab, Mitarbeiter erhalten kein Gehalt. Selbst bei laufendem Betrieb kann das Unternehmen durch eine Pfändung praktisch handlungsunfähig werden – mit Dominoeffekten bis zur Insolvenz.
Auch hier setzt die Verteidigung von Andreas Junge an: Er beantragt die sofortige Überprüfung und Aufhebung solcher Maßnahmen, stellt Anträge auf Freigabe von Konten oder Betriebsausgaben, prüft die rechtliche Grundlage der Vermögensabschöpfung und wehrt sich gegen überhöhte Schätzbeträge, die oft jeder realen Grundlage entbehren.
Sein Ziel ist klar: Den Geschäftsbetrieb schützen, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erhalten – und damit die Grundlage für jede sinnvolle Verteidigung schaffen.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl für Gastronomen ist
Wer als Gastronom in ein Steuerstrafverfahren gerät, steht nicht nur vor juristischen Fragen, sondern vor einem bedrohlichen Machtungleichgewicht: Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft arbeiten mit technischem Vorsprung, mit Zugriff auf Ihre Daten, mit der Kraft des Gesetzes.
Rechtsanwalt Andreas Junge kennt dieses Ungleichgewicht – und hat sich darauf spezialisiert, es auszugleichen. Er vereint wirtschaftsstrafrechtliche Expertise, tiefes Verständnis für die Praxis im Gastronomiesektor und langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden. Seine Stärke liegt darin, Verfahren realistisch einzuschätzen, Gefahren früh zu erkennen und gezielt gegenzusteuern – mit dem Ziel, Verurteilungen zu vermeiden und Existenzen zu erhalten.
Er nimmt sich Zeit, analysiert gründlich, argumentiert sachlich – und verteidigt mit Nachdruck. Nicht mit lauter Rhetorik, sondern mit überzeugender Strategie.
Frühzeitig handeln – klug verteidigen – wirtschaftlich überleben
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kann jeden Gastronomiebetrieb treffen – oft ohne bewusste Absicht, manchmal wegen kleiner Fehler, manchmal wegen ungenauer Buchführung. Doch aus steuerlichen Abweichungen werden schnell strafrechtliche Vorwürfe. Und aus Ermittlungsmaßnahmen eine wirtschaftliche Katastrophe.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Gastronomen in dieser Lage zur Seite – mit Fachwissen, Erfahrung und klarer Verteidigungslinie. Viele Verfahren lassen sich frühzeitig beenden. Doch je früher die Beratung beginnt, desto besser stehen die Chancen.