Strafverfahren wegen Schwarzarbeit: Was Bauunternehmer wissen sollten

Der Vorwurf der Schwarzarbeit wiegt schwer – nicht nur strafrechtlich, sondern auch wirtschaftlich. Besonders betroffen ist das Baugewerbe. Staatsanwaltschaften und Zollbehörden richten ihren Fokus gezielt auf mittelständische Unternehmen, Bauleiter und Subunternehmer. Ein Ermittlungsverfahren kann existenzbedrohend sein: Konten werden gepfändet, Vermögenswerte gesichert, Geschäftsbetriebe faktisch lahmgelegt – oft noch bevor überhaupt ein Strafgericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat.

Doch nicht jede behördliche Maßnahme ist rechtmäßig. Nicht jeder Verdacht führt zu einer Verurteilung. Und nicht jede Forderung des Zolls muss akzeptiert werden. Rechtsanwalt Andreas Junge, langjährig spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitgeberdelikte, vertritt bundesweit Bauunternehmer, Handwerksbetriebe und Selbstständige, die sich mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert sehen.

Er kennt nicht nur die Gesetzeslage bis ins Detail, sondern vor allem die praktische Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Diese Kombination aus juristischer Expertise und strategischer Erfahrung führt regelmäßig dazu, dass viele Verfahren gegen seine Mandanten bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden – bevor ein wirtschaftlicher oder persönlicher Schaden entsteht.

Schwarzarbeit im Baugewerbe – Ein juristisch komplexer Vorwurf

In der öffentlichen Diskussion wird Schwarzarbeit häufig auf „bar bezahlen ohne Rechnung“ reduziert. Doch in der rechtlichen Praxis ist das Bild weitaus vielschichtiger. Besonders im Baugewerbe geraten Unternehmer schnell ins Visier der Ermittler – sei es wegen vermeintlicher Lohnabrechnungsfehler, angeblicher Scheinrechnungen oder Subunternehmerverhältnissen, die als Umgehung des Sozialversicherungsrechts gewertet werden.

Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung ist vor allem das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch IV und dem Strafgesetzbuch (insb. §§ 266a, 370 AO, 263 StGB). Der Tatvorwurf lautet meist auf Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung oder sogar Betrug. Der Strafrahmen reicht bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe, auch ohne Vorstrafen – insbesondere, wenn gewerbs- oder bandenmäßiges Vorgehen unterstellt wird.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren – und was droht Bauunternehmern konkret?

Die meisten Verfahren beginnen mit Betriebsprüfungen, Zollkontrollen auf Baustellen oder anonymen Anzeigen. Oft werden auch Buchhaltungen, Arbeitszeitnachweise, Personalunterlagen oder elektronische Kassensysteme ausgewertet. Auslöser kann bereits ein formaler Fehler sein: etwa der Einsatz von Subunternehmern ohne nachweislich korrekte Sozialversicherungsmeldung oder Rechnungen, die durch die Ermittlungsbehörden als „Scheinrechnungen“ eingestuft werden.

Im Zuge der Ermittlungen kommt es dann regelmäßig zu Hausdurchsuchungen, zur Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, EDV-Systemen und Mobiltelefonen. Parallel wird nicht selten auch eine Kontenpfändung oder Sicherung von Vermögenswerten nach § 111b StPO beantragt – oft ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, etwaige „Taterträge“ vorläufig zu sichern, um später eine Vermögenseinziehung durchzusetzen.

Gerade diese Maßnahmen können für Unternehmer existenzbedrohend sein: Projekte kommen ins Stocken, Gehaltszahlungen sind gefährdet, Kunden verlieren Vertrauen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie gegenzusteuern.

Verteidigung gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit – frühzeitig, gezielt, durchsetzungsstark

In der Verteidigung solcher Verfahren zeigt sich die Stärke von Rechtsanwalt Andreas Junge: Er kennt die Argumentationslinien der Ermittlungsbehörden, weiß um deren technische und taktische Mittel – und setzt genau dort an, wo Spielräume bestehen. Denn viele Ermittlungen beruhen auf Annahmen, die einer kritischen Prüfung nicht standhalten.

Nicht selten stellt sich heraus, dass Subunternehmer tatsächlich sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte beschäftigt haben, dass Rechnungen korrekt gestellt und versteuert wurden oder dass unklare Regelungen zu unrechtmäßigen Verdächtigungen geführt haben. Gerade im Dickicht aus Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist fundiertes juristisches Wissen entscheidend.

Andreas Junge analysiert jede einzelne Maßnahme der Ermittler: Wurden die Durchsuchungen rechtmäßig angeordnet? Ist die Vermögensabschöpfung verhältnismäßig? Besteht wirklich ein hinreichender Tatverdacht – oder handelt es sich um bloße Vermutungen?

Er stellt Anträge auf Einstellung des Verfahrens, greift die Pfändung von Geschäftskonten direkt an, beantragt die Herausgabe beschlagnahmter Unterlagen und verhindert so, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren zum Stillstand des gesamten Unternehmens führt.

Seine Mandanten profitieren von einer konsequenten, zugleich sachlichen Verteidigung – die bei den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten auf Augenhöhe wahrgenommen wird. Kein Aktionismus, keine Ausflüchte – sondern präzise Argumentation und juristisch fundierte Gegenwehr.

Vermögenseinziehung, Kontensperrung, Existenzbedrohung – wie Rechtsanwalt Junge dagegen vorgeht

Ein besonderer Fokus liegt auf der Verteidigung gegen wirtschaftlich ruinöse Maßnahmen wie die Kontenpfändung (§ 111d StPO) oder die vorläufige Einziehung von angeblich erlangten Vermögenswerten (§ 73 StGB). Diese Maßnahmen erfolgen oft bereits zu Beginn eines Verfahrens – lange bevor geklärt ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.

Hier setzt Andreas Junge gezielt an: Er prüft, ob die Höhe der angesetzten Summen gerechtfertigt ist, ob tatsächlich ein Zusammenhang zur vorgeworfenen Tat besteht und ob die Voraussetzungen der Sicherungsmaßnahmen überhaupt gegeben sind. Nicht selten lassen sich solche Pfändungen erfolgreich angreifen – durch Beschwerdeverfahren, durch Auflagenlösungen oder durch konkrete Widerlegung der behaupteten Berechnungsgrundlagen.

In vielen Fällen gelingt es so, Konten wieder freizugeben, Verfügungen über Firmenvermögen zu sichern und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten – ein entscheidender Schritt, um langfristige Schäden zu verhindern.

Schwarzarbeitsverfahren sind existenziell – die Verteidigung muss es auch sein

Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit ist kein bloßer Verwaltungsvorgang – es geht um die berufliche Zukunft, um unternehmerische Existenz, um persönliche Integrität. Wer als Bauunternehmer ins Visier der Ermittler gerät, muss frühzeitig handeln – nicht mit hektischer Reaktion, sondern mit durchdachter, rechtlich fundierter Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist in diesem Bereich seit vielen Jahren bundesweit tätig. Er weiß, wie Ermittler denken, wie Behörden arbeiten – und vor allem, wo die rechtlichen Grenzen solcher Verfahren verlaufen. Seine Mandanten profitieren von überdurchschnittlich vielen Verfahrenseinstellungen, weil die Verteidigung nicht nur formal, sondern auch inhaltlich überzeugt.

Wenn auch Sie betroffen sind – warten Sie nicht. Lassen Sie sich diskret, schnell und professionell beraten.