Strafverfahren wegen Doping: Was tun bei einem Ermittlungsverfahren nach dem AntiDopG?

Das Thema Doping ist längst nicht mehr nur auf internationale Wettkämpfe oder professionelle Sportverbände beschränkt. Seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) im Jahr 2015 geraten zunehmend auch Freizeitsportler, Fitnesstrainer, Apotheker und sogar medizinisches Fachpersonal ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen. Schon der bloße Besitz bestimmter Substanzen kann ausreichen, um eine Hausdurchsuchung auszulösen – mit weitreichenden Konsequenzen für das berufliche und private Leben der Betroffenen.

In dieser schwierigen Situation ist rechtlicher Beistand nicht nur ratsam, sondern entscheidend. Denn wer nicht rechtzeitig und strategisch auf ein Ermittlungsverfahren reagiert, läuft Gefahr, durch belastende Aussagen oder ungeschickte Kommunikation den Weg zur Anklage zu ebnen. Rechtsanwalt Andreas Junge, langjährig tätig im Bereich der Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Arzneimittel- und Dopingstrafrecht, begleitet Mandanten in ganz Deutschland durch solche Verfahren. Dank seiner engen Kenntnis der spezialisierten Abteilungen der Staatsanwaltschaft und deren Arbeitsweise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren bereits im frühen Stadium zu einer Einstellung zu führen.

Wodurch geraten Betroffene ins Visier der Ermittler?

Die Einleitung eines Strafverfahrens erfolgt in der Regel nicht zufällig. Häufig stehen internationale Paketkontrollen, anonyme Hinweise, verdächtige Online-Bestellungen oder Überwachungsmaßnahmen im Hintergrund. Die Ermittlungen beginnen oft mit einem Anfangsverdacht – und der kann sich auch gegen Personen richten, die sich der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst waren. Gerade Fitnessbegeisterte, die Substanzen zur Leistungssteigerung einnehmen, ohne sich als Dopingverbrecher zu verstehen, erleben eine böse Überraschung, wenn plötzlich Polizei oder Zollbeamte vor der Tür stehen.

Was viele nicht wissen: Schon der Besitz von sogenannten nicht geringen Mengen bestimmter Mittel wie Anabolika, Wachstumshormonen oder EPO kann ausreichen, um den Straftatbestand zu erfüllen – selbst wenn keine Weitergabe oder Einnahme beabsichtigt war. Auch der bloße Versuch des Erwerbs kann strafbar sein. Wer also etwa bei einem ausländischen Onlineshop bestellt, sieht sich schnell mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das AntiDopG konfrontiert.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Doping ab?

Ist ein Anfangsverdacht erst einmal begründet, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. In diesem Stadium sammelt sie Beweise – oft durch Telefonüberwachung, Durchsuchungen, Sicherstellung von Computern, Handys und Medikamenten sowie durch Vernehmungen. Für die Betroffenen ist dies eine belastende Phase: Der Schock über die Durchsuchung, die Sorge um berufliche und soziale Folgen, die Unsicherheit im Umgang mit Behörden – all das führt zu verständlicher Nervosität.

Gerade jetzt ist es von größter Bedeutung, die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen. Viele Mandanten glauben zunächst, sie könnten durch eine offene Aussage bei der Polizei die Angelegenheit aufklären oder verharmlosen. In der Praxis ist jedoch das Gegenteil der Fall: Aussagen ohne anwaltliche Beratung führen häufig dazu, dass sich der Tatverdacht erhärtet. Deshalb lautet die wichtigste Empfehlung: Keine Aussage ohne Verteidiger.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es – und warum ist Erfahrung entscheidend?

Die Erfahrung zeigt, dass Strafverfahren wegen Doping nicht selten auf wackeligen Beinen stehen. Oft bestehen Zweifel an der tatsächlichen Besitzmenge, an der Qualität der beschlagnahmten Substanzen oder an der Beweisführung durch die Ermittlungsbehörden. Gerade im Bereich internationaler Lieferungen, bei Recherchen im Darknet oder beim Versand aus Drittstaaten entstehen häufig Beweisprobleme, die ein erfahrener Strafverteidiger gezielt nutzen kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an: Mit fundierten juristischen Argumenten, aber auch mit einem realistischen Blick auf die Ermittlungsakte, gelingt es ihm regelmäßig, Zweifel zu streuen und auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Seine besondere Kenntnis der Praxis in Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaft ist dabei ein entscheidender Vorteil. Er weiß, welche Argumente Gehör finden, wann ein Antrag auf Verfahrenseinstellung sinnvoll ist und wie man eine Eskalation – etwa in Form einer öffentlichen Hauptverhandlung – vermeiden kann.

Viele Verfahren lassen sich bereits im Ermittlungsstadium beenden – sei es mangels hinreichenden Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder auf dem Weg über eine einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft. Gerade Ersttäter profitieren häufig von dieser Strategie. Entscheidend ist jedoch: Der Verteidiger muss frühzeitig eingeschaltet werden.

Was droht im schlimmsten Fall – und wie kann man das verhindern?

Das AntiDopG sieht zum Teil empfindliche Strafen vor. Wer nachweislich Dopingmittel in strafbarer Weise besitzt, weitergibt oder einnimmt, riskiert Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Besonders hart trifft es Wiederholungstäter oder Personen, denen ein gewerbsmäßiges Handeln nachgewiesen wird. Aber selbst bei weniger schwerwiegenden Fällen drohen Einträge ins Führungszeugnis, Probleme mit Arbeitgebern oder ein erheblicher Reputationsverlust.

Die gute Nachricht: In sehr vielen Fällen lässt sich ein solcher Ausgang verhindern. Mit einer sachlichen, aber entschlossenen Verteidigung gelingt es, das Verfahren in einem frühen Stadium zu beenden – ohne öffentliches Aufsehen, ohne Verhandlung vor Gericht. Das Ziel ist nicht nur die Vermeidung einer Strafe, sondern vor allem die Wahrung der beruflichen und persönlichen Integrität.

Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Partner für diskrete und durchsetzungsstarke Verteidigung

Mandanten, die sich an Rechtsanwalt Andreas Junge wenden, profitieren nicht nur von juristischer Fachkompetenz, sondern vor allem von seiner langjährigen praktischen Erfahrung im Umgang mit Dopingverfahren. Seine Spezialisierung im Bereich des Arzneimittel- und Dopingstrafrechts sowie sein Netzwerk innerhalb der Justiz ermöglichen es ihm, Verfahren strategisch zu führen und Ergebnisse zu erzielen, die weit über dem Durchschnitt liegen.

Diskretion, Zielorientierung und ein realistischer Blick auf die Möglichkeiten der Verteidigung stehen dabei im Mittelpunkt. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, kann in vielen Fällen nicht nur eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden, sondern das Verfahren gänzlich hinter sich lassen.

Früh handeln – klug verteidigen

Wenn Sie mit einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das AntiDopG konfrontiert sind, sollten Sie nicht zögern. Die ersten Schritte entscheiden oft über den Ausgang. Je früher Sie sich professionelle Hilfe sichern, desto größer sind die Chancen auf eine diskrete und erfolgreiche Lösung. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit Erfahrung, Engagement und klarer Strategie zur Seite.