Alkohol am Steuer – eine oft unterschätzte Straftat
Ein Moment der Unachtsamkeit, eine Fehleinschätzung nach einem geselligen Abend oder schlicht die Überschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit – und schon droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB). Alkohol am Steuer gehört zu den häufigsten Verkehrsstraftaten in Deutschland und wird von Gerichten und Behörden entsprechend ernst genommen.
Dabei geht es nicht nur um den Führerschein. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird – oder auffällig fährt –, muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen: Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und im Wiederholungsfall sogar mit einer Freiheitsstrafe. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, wenn ein Unfall verursacht wurde oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, berät und verteidigt bundesweit Mandanten, die wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verfolgt werden. Durch seine langjährige Erfahrung im Verkehrs- und Strafrecht kennt er die typischen Fallkonstellationen und die erfolgversprechendsten Verteidigungsstrategien – diskret, sachlich und auf das Ziel ausgerichtet, die Folgen so gering wie möglich zu halten.
Wann liegt eine Trunkenheitsfahrt im strafrechtlichen Sinne vor?
Der Tatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) ist erfüllt, wenn jemand ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit beginnt für Autofahrer bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration – unabhängig davon, ob Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen vorliegen. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann bereits eine relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn der Fahrer zusätzlich Ausfallerscheinungen zeigt – etwa Schlangenlinien fährt, andere gefährdet oder einen Unfall verursacht.
Zusätzlich kann ab 0,5 Promille ein Bußgeldverfahren gemäß § 24a StVG eingeleitet werden, das unabhängig von einem Strafverfahren hohe Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg zur Folge hat. Wer unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht, riskiert neben dem Strafverfahren auch zivilrechtliche Haftungsfolgen und den Verlust des Versicherungsschutzes.
Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt
Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer zieht in der Regel eine Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Beschuldigten und wird in sogenannten Tagessätzen bemessen. Ab 91 Tagessätzen gilt die Verurteilung als Eintrag im erweiterten Führungszeugnis.
Der Fahrerlaubnisentzug erfolgt in der Regel für sechs Monate bis zu fünf Jahren, abhängig von Alkoholisierung, Vorstrafen und dem Verlauf des Verfahrens. Zusätzlich wird eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis angeordnet (§ 69a StGB). Nach Ablauf der Sperrfrist ist in vielen Fällen eine MPU erforderlich, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird – insbesondere bei Alkoholwerten ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern.
Kommt es im Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt zu einem Unfall, einer Körperverletzung (§ 229 StGB) oder gar zu einer fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB), erhöhen sich die strafrechtlichen Risiken erheblich. In solchen Fällen droht neben dem Führerscheinentzug auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Verkehrsstraftaten – insbesondere bei Trunkenheit im Straßenverkehr. Seine Verteidigungsstrategie basiert auf einer sorgfältigen Analyse des Sachverhalts, der Blutalkoholwerte und der polizeilichen Maßnahmen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Beweismittel: Wurde die Blutentnahme ordnungsgemäß angeordnet? Wurden Verfahrensrechte beachtet? Gibt es Widersprüche zwischen den Aussagen von Zeugen, der Polizei und den Messergebnissen? Gerade bei Messfehlern, zeitlichem Abstand zwischen Fahrt und Blutentnahme oder fehlenden Ausfallerscheinungen lassen sich oft entlastende Argumente finden.
In vielen Fällen kann durch gezielte Stellungnahmen, aktive Schadenswiedergutmachung oder die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens eine Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung erreicht werden – insbesondere bei Ersttätern oder geringen Promillewerten.
Rechtsanwalt Junge vertritt Mandanten diskret, effektiv und mit Blick auf das Wesentliche: die Vermeidung oder Verkürzung der Führerscheinsperre, die Begrenzung der Geldstrafe und – wo möglich – die Vermeidung einer Eintragung im Führungszeugnis.
FAQ – Trunkenheit am Steuer
Ab wann gilt Trunkenheit am Steuer als Straftat?
Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt automatisch eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn es zu Ausfallerscheinungen oder Verkehrsverstößen kommt.
Was passiert bei einer ersten Trunkenheitsfahrt?
In der Regel wird ein Strafverfahren eingeleitet. Es drohen Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung. Bei Einsicht und Kooperation ist oft eine milde Strafe möglich.
Muss ich mit einer MPU rechnen?
Ja, insbesondere ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) entscheidet über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Kann ich durch eine gute Verteidigung den Führerschein behalten?
In Ausnahmefällen ja – z. B. bei Promillewerten unter 1,1, fehlender Fahruntüchtigkeit oder Verfahrensfehlern. Ziel ist aber meist eine Verkürzung der Sperrfrist und der Verzicht auf eine MPU.
Wie unterstützt mich Rechtsanwalt Andreas Junge?
Er prüft die Beweislage, sichert entlastende Umstände, verhandelt mit der Staatsanwaltschaft und setzt sich für eine Einstellung oder Strafmilderung ein. Sein Ziel ist ein realistisches und tragbares Ergebnis für seine Mandanten.
Wer frühzeitig handelt, kann viel erreichen
Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer ist kein Bagatelldelikt. Die Folgen sind oft weitreichender, als viele Betroffene erwarten – strafrechtlich, beruflich und persönlich. Doch mit einer professionellen Verteidigung lassen sich viele Nachteile begrenzen oder ganz vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen als erfahrener Verteidiger zur Seite – mit klarer Strategie, diskretem Auftreten und dem Ziel, Ihre Mobilität und Ihre persönliche Integrität zu bewahren.