Abrechnungsbetrug in der Pflege – ein existenzbedrohendes Risiko
Pflegestationen und ambulante Pflegedienste geraten immer häufiger in den Fokus von Ermittlungsbehörden, wenn Unregelmäßigkeiten bei der Leistungsabrechnung auftreten. Bereits kleinere Dokumentationsfehler oder Missverständnisse in der Leistungsbeschreibung können den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) nach sich ziehen.
Ein Strafverfahren wegen Betruges in der Pflegebranche gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Einrichtung, sondern kann auch zu Regressforderungen, Zulassungsentzug und einem erheblichen Reputationsverlust führen. In dieser Situation ist eine fachkundige Strafverteidigung unerlässlich.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht, vertritt bundesweit Pflegeeinrichtungen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Seine juristische Präzision, seine Kenntnis der Pflegepraxis und sein sachlicher Umgang mit Behörden machen ihn zu einem gefragten Verteidiger in diesem Bereich.
Typische Fallkonstellationen beim Abrechnungsbetrug in der Pflege
Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs beginnen häufig mit einer Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder die Pflegekassen. In anderen Fällen gehen Hinweise von Angehörigen, Patienten oder ehemaligen Mitarbeitenden voraus.
Besonders häufig stehen folgende Vorwürfe im Raum:
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Abrechnung von Pflegeleistungen, die nicht oder nicht vollständig erbracht wurden
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fehlerhafte oder doppelte Abrechnung von Betreuungs- und Pflegeleistungen
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Einsätze nicht ausreichend qualifizierter Pflegekräfte bei gleichzeitiger Abrechnung vollwertiger Fachleistungen
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Rückdatierungen oder fiktive Leistungsnachweise
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systematische Überhöhung des Pflegeaufwands im Rahmen der Pflegedokumentation
Auch wenn viele dieser Fälle auf organisatorischen Mängeln, Personalengpässen oder Missverständnissen beruhen, werten die Ermittlungsbehörden dies häufig als Anfangsverdacht für einen Betrugstatbestand.
Rechtliche Grundlagen: § 263 StGB – Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Nach § 263 StGB macht sich strafbar, wer durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt und dadurch einen Vermögensvorteil erlangt. Im Zusammenhang mit Pflegediensten liegt die Täuschung häufig in der Einreichung unrichtiger Leistungsnachweise. Der Irrtum betrifft die Pflegekasse als Zahlungspflichtige – der Vorteil ist der Erhalt nicht gerechtfertigter Vergütung.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 12.12.2018 (Az. 5 StR 46/18) klargestellt, dass bereits das wiederholte Einreichen überhöhter Abrechnungen als gewerbsmäßiger Betrug gewertet werden kann. Dies kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen.
Auch der Versuch des Betrugs ist bereits strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB). Das bedeutet: Selbst wenn die fehlerhafte Abrechnung entdeckt wurde und keine Zahlung erfolgte, ist eine Strafverfolgung möglich.
Rückforderungen – wirtschaftliche Gefahr auch bei geringen Fehlern
Parallel zum Strafverfahren machen Pflegekassen oder Sozialhilfeträger Rückforderungsansprüche geltend. Diese Rückforderungen stützen sich auf § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und erfolgen unabhängig von einer Verurteilung. Selbst fahrlässig oder versehentlich abgerechnete Leistungen können zurückgefordert werden.
In der Praxis fordern die Kassen häufig sämtliche Zahlungen für die betroffenen Zeiträume zurück – selbst wenn nur einzelne Leistungen beanstandet werden. Diese Rückforderungen können sich schnell auf hohe fünf- oder sechsstellige Beträge belaufen.
Hinzu kommen Zinsen, Verwaltungsgebühren und unter Umständen auch die Kündigung der Versorgungsverträge. Für viele Pflegeeinrichtungen bedeutet dies eine ernsthafte Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug: Wie lässt sich der Vorwurf abwehren?
Die Verteidigung gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs erfordert eine juristisch und fachlich durchdachte Strategie. Rechtsanwalt Andreas Junge beginnt stets mit einer sorgfältigen Analyse der Akte und der Leistungsdokumentation, um den tatsächlichen Umfang der Vorwürfe zu prüfen.
Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Frage des Vorsatzes. Nicht jeder Abrechnungsfehler ist gleich ein Betrug. Häufig liegt ein Missverständnis über Leistungspositionen, eine falsche Auslegung von Dokumentationspflichten oder ein interner Kommunikationsfehler vor.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.12.2003 – 5 StR 278/03) hat klargestellt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs nur dann in Betracht kommt, wenn der Beschuldigte mit Täuschungsvorsatz handelt. Eine fehlerhafte Einschätzung allein reicht nicht aus.
Rechtsanwalt Junge prüft auch, ob die Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig durchgeführt wurden. Fehler bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder dem Zugriff auf Patientendaten können zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen.
Selbst wenn sich der Vorwurf im Grundsatz bestätigt, gibt es gute Möglichkeiten, das Verfahren mit einer milden Sanktion oder sogar durch Einstellung (§ 153a StPO) zu beenden – insbesondere bei kooperativem Verhalten, einem geringeren Schaden oder klaren Korrekturmaßnahmen im Betrieb.
Die Rolle der Steuer- und Sozialbehörden – § 370 AO und Rückforderungen
In vielen Fällen leiten die Finanzämter zusätzlich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ein – insbesondere wenn Leistungen abgerechnet und versteuert wurden, obwohl die Vergütungen nun als unrechtmäßig gelten. Auch bei Rückforderungen ergeben sich steuerliche Korrekturbedarfe. Werden diese nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies wiederum als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Zudem müssen viele Einrichtungen mit Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger rechnen, etwa wenn Pflegekräfte ohne entsprechende Qualifikation eingesetzt und gleichwohl voll abgerechnet wurden.
Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Buchhaltungen die korrekte steuerliche Behandlung und verteidigt Mandanten auch gegen diese flankierenden Vorwürfe.
Die besondere Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Gesundheits- und Abrechnungsstrafrecht. Er vertritt regelmäßig Betreiber ambulanter Pflegedienste, Pflegeheime und stationärer Einrichtungen in Ermittlungsverfahren bundesweit.
Was ihn auszeichnet, ist sein fundiertes Fachwissen im Strafrecht in Verbindung mit einem tiefen Verständnis für die Pflegestrukturen, Dokumentationspflichten und rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungsabrechnung.
Sein Ziel ist es, belastende Verfahren frühzeitig zu entschärfen, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu sichern. Viele seiner Mandate konnten bereits im Ermittlungsverfahren durch eine fundierte Stellungnahme oder einvernehmliche Lösung mit der Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann für Pflegeeinrichtungen existenzbedrohend sein – sowohl strafrechtlich als auch wirtschaftlich. Wer sich dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ausgesetzt sieht, sollte nicht abwarten, sondern frühzeitig rechtlichen Beistand einholen.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet fundierte, erfahrene und diskrete Verteidigung – mit dem Ziel, das Verfahren schnell, sachlich und wirtschaftlich tragfähig zu lösen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Abrechnungsbetrug in der Pflege
Was zählt in der Pflege als Abrechnungsbetrug?
Abrechnungsbetrug liegt vor, wenn Pflegeleistungen gegenüber den Pflegekassen oder anderen Kostenträgern abgerechnet werden, obwohl sie nicht oder nicht in der abgerechneten Form erbracht wurden. Das kann etwa falsche Pflegegradangaben, manipulierte Leistungsnachweise oder überhöhte Stundenzahlen betreffen.
Ist jeder Abrechnungsfehler automatisch strafbar?
Nein. Nicht jeder Fehler bei der Abrechnung ist gleich eine Straftat. Voraussetzung für eine strafbare Handlung ist unter anderem, dass ein vorsätzliches Täuschungsverhalten vorliegt. Viele Fälle beruhen auf unklaren Vorgaben, Schulungsdefiziten oder Dokumentationslücken – hier ist eine differenzierte rechtliche Bewertung entscheidend.
Welche Strafen drohen bei einem Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs?
Je nach Umfang und Schwere des Vorwurfs drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Bereits bei einem Schaden von 50.000 € kann ein besonders schwerer Fall angenommen werden. Daneben können Rückforderungen, Regress, Zulassungsverluste und berufsrechtliche Konsequenzen folgen.
Wie erfährt man von einem laufenden Strafverfahren?
Oft wird zunächst durch eine Prüfbehörde (z. B. MD, Pflegekasse) ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wird informiert, wenn der Verdacht einer vorsätzlichen Täuschung besteht. Spätestens mit einer Vorladung, einer Durchsuchung oder einem Anhörungsbogen ist klar, dass ein Ermittlungsverfahren läuft.
Was soll ich tun, wenn ich Post von der Staatsanwaltschaft erhalte?
Äußern Sie sich nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung. Auch scheinbar harmlose Angaben können später gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Verteidiger, um Ihre Rechte effektiv zu wahren.
Kann ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs eingestellt werden?
Ja, in vielen Fällen ist das möglich – insbesondere bei geringer Schuld, fehlendem Vorsatz oder kooperativem Verhalten. Auch Rückzahlungen oder Nachbesserungen können sich positiv auf den Verfahrensausgang auswirken. Ziel ist häufig eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen.
Wie unterstützt mich Rechtsanwalt Andreas Junge in einem solchen Verfahren?
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet eine fundierte, diskrete und praxisnahe Strafverteidigung im Gesundheitswesen. Er prüft die Vorwürfe juristisch und fachlich, entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie und verhandelt frühzeitig mit den Behörden – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst ohne Anklage und öffentliche Belastung zu beenden.
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