Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Bauunternehmer – wirksame Verteidigungsmöglichkeiten

In kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist das Risiko für Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit so hoch wie im Baugewerbe. Die vielschichtige Struktur der Branche, der intensive Preisdruck und die Einbindung von Subunternehmern führen dazu, dass Bauunternehmen häufig in das Visier der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Staatsanwaltschaft geraten. Der Vorwurf lautet dann regelmäßig, gegen § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), gegen § 370 AO (Steuerhinterziehung) oder gegen §11 SchwarzArbG (illegale Beschäftigung) verstoßen zu haben.

Die Folgen solcher Ermittlungen können für Unternehmer existenzbedrohend sein: hohe Nachforderungen der Sozialversicherungsträger, erhebliche Steuernachzahlungen, strafrechtliche Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe sowie gewerberechtliche Konsequenzen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und sachkundige Verteidigung, die den Sachverhalt präzise einordnet und die Interessen des Mandanten wirksam vertritt.

Häufige Fallkonstellationen

Ermittlungsverfahren gegen Bauunternehmer werden häufig durch Betriebsprüfungen, Zollkontrollen auf Baustellen oder anonyme Hinweise ausgelöst. Besonders im Fokus stehen folgende Konstellationen:

  • Einsatz nicht angemeldeter Arbeitskräfte: Hierbei arbeiten Personen auf Baustellen, die weder zur Sozialversicherung gemeldet noch steuerlich erfasst sind. Oft handelt es sich um ausländische Arbeitskräfte ohne Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis.
  • Verwendung von Subunternehmern, die als Scheinfirmen gelten: Ein Unternehmen tritt formal als Subunternehmer auf, tatsächlich besteht aber keine eigene betriebliche Infrastruktur. Die tatsächliche Weisungsgebundenheit der Mitarbeiter deutet dann auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit hin.
  • Barlohnauszahlung ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben: Gerade bei kurzfristigen Einsätzen auf Baustellen wird Lohn teilweise in bar gezahlt, ohne dass Abgaben abgeführt werden. Dies lässt sich durch Zeugenaussagen, Unterlagen oder verdeckte Ermittlungen nachweisen.
  • Verstöße im Rahmen von Generalunternehmermodellen: Der Generalunternehmer vergibt einzelne Gewerke an Subunternehmen, die selbst wiederum keine Abgaben leisten oder nicht ordnungsgemäß registriert sind.

Die möglichen Folgen

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit kann für einen Bauunternehmer schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Neben einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe (ggf. auch zur Bewährung) drohen insbesondere:

  • Nachforderungen der Sozialversicherungsträger: Wird festgestellt, dass Abgaben nicht gezahlt wurden, erfolgt eine Nachberechnung über mehrere Jahre, oft verbunden mit erheblichen Beträgen.
  • Steuerliche Folgen: Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt führt zu hohen Nachzahlungen der Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen: Bei Verurteilungen wegen Schwarzarbeit kann ein Unternehmen zeitweise nicht mehr an Vergabeverfahren teilnehmen.
  • Gewerberechtliche Sanktionen: Die Ordnungsbehörde kann bei schwerwiegenden oder wiederholten Vergehen die Gewerbeerlaubnis widerrufen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine effektive Verteidigung in diesen Verfahren setzt zunächst eine gründliche Aufarbeitung der Sachlage voraus. Dabei prüft Rechtsanwalt Andreas Junge für seine Mandanten im Detail, ob die erhobenen Vorwürfe auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen. Von besonderer Bedeutung ist die Differenzierung zwischen echter Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit. Hier kommt es auf viele Faktoren an: Wie frei ist der eingesetzte Mitarbeiter in seiner täglichen Arbeit? Besteht ein Unternehmerrisiko? Gibt es eigene Betriebsmittel, eigene Preisgestaltung oder Werbemaßnahmen?

Auch die Frage, ob der Unternehmer selbst von der Illegalität wusste oder sich auf die formale Anmeldung der Subunternehmer verlassen durfte, spielt eine große Rolle. In der Praxis kann die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, etwa durch Prüfung von Gewerbeanmeldungen, Freistellungsbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweisen, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit entkräften oder mindern.

In vielen Fällen lassen sich Verfahren durch gezielte Stellungnahmen und die Einreichung entlastender Dokumente bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen. Ist dies nicht möglich, wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt, die auf eine möglichst milde Sanktionierung oder eine beschleunigte Verfahrensbeendigung zielt. Rechtsanwalt Junge achtet hierbei stets auf die Gesamtinteressen seiner Mandanten, auch im Hinblick auf gewerberechtliche und wirtschaftliche Folgen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bringt für die Verteidigung in diesen Verfahren eine seltene Kombination aus juristischer Tiefe und praktischer Erfahrung mit. Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht ist er mit der komplexen Materie der Wirtschafts- und Steuerdelikte bestens vertraut. In seiner langjährigen Verteidigungstätigkeit hat er zahlreiche Verfahren gegen Bauunternehmer begleitet, in denen es um Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit oder Subunternehmermodelle ging.

Ein besonderes Augenmerk legt er auf die frühzeitige Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und die kritische Prüfung der Ermittlungsakten. Dank seiner fundierten Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht gelingt es ihm immer wieder, komplexe Sachverhalte juristisch zu entflechten und die Verantwortung seiner Mandanten differenziert darzustellen.

Andreas Junge kennt die Herangehensweise der Zollbehörden und Staatsanwaltschaften aus zahlreichen Fällen, weiß um die internen Abläufe bei Betriebsprüfungen und hat Erfahrung im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Sonderdezernaten. Diese Erfahrung kommt seinen Mandanten unmittelbar zugute – sei es bei der Argumentation im Ermittlungsverfahren, bei Verhandlungen mit den Finanzbehörden oder in der Hauptverhandlung vor Gericht.

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit treffen Bauunternehmer oft hart und unvermittelt. Die juristischen und wirtschaftlichen Konsequenzen können gravierend sein. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig fachkundig beraten und vertreten zu lassen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet durch seine Spezialisierung und langjährige Erfahrung eine fundierte und engagierte Verteidigung in diesen Verfahren. Seine strukturierte Herangehensweise, seine Kenntnis der Ermittlungsbehörden und sein strategischer Blick auf die Gesamtlage sorgen für eine effektive Wahrung der Rechte seiner Mandanten – mit dem Ziel, Schaden abzuwenden und wirtschaftliche Perspektiven zu sichern.