Strafverfahren wegen Doping durch Bestellungen bei catcafe.is – Möglichkeiten der Verteidigung

Die Beschaffung leistungssteigernder Substanzen über das Internet nimmt seit Jahren zu. Eine der Plattformen, die in diesem Zusammenhang immer wieder in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten ist, lautet catcafe.is. Die Seite gilt als einschlägige Bezugsquelle für Anabolika, Steroide und andere Substanzen, die unter das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen. Für die Nutzer dieser Seite bedeutet dies ein erhebliches Risiko, ins Visier von Strafverfolgungsbehörden zu geraten.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht hat sich auf die Verteidigung in komplexen und diskreten Strafverfahren spezialisiert. Gerade in Dopingverfahren, die durch Internetbestellungen ausgelöst werden, verfügt er über umfangreiche Erfahrung und exzellente Verteidigungsstrategien.

Typische Konstellationen der Entdeckung

Ermittlungsverfahren wegen Bestellungen bei catcafe.is beginnen häufig durch internationale Kooperationen von Strafverfolgungsbehörden. Wenn Server beschlagnahmt oder Plattformbetreiber festgenommen werden, gelangen Daten wie Bestelllisten, Zahlungsnachweise oder IP-Adressen an deutsche Ermittlungsbehörden.

Besonders relevant sind dabei folgende Konstellationen:

  • Die Übermittlung von Kundendaten durch ausländische Ermittlungsbehörden an das Bundeskriminalamt (BKA),
  • Paketkontrollen durch den Zoll, insbesondere bei internationalen Sendungen mit auffälligen Absendern oder deklariertem Inhalt,
  • Zahlungen über Kryptowährungen, die durch Wallet-Analysen oder Chain-Tracking identifizierbar gemacht werden,
  • Selbstanzeigen Dritter oder Hinweise aus dem beruflichen bzw. privaten Umfeld.

Bereits der Besitz von Dopingmitteln in „nicht geringer Menge“ kann nach § 2 Abs. 3 AntiDopG strafbar sein, selbst wenn kein Handel oder Verkauf erfolgt ist.

Strafrechtliche Risiken und mögliche Folgen

Das Anti-Doping-Gesetz sieht empfindliche Strafen vor: Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen sind die Regel, bei banden- oder gewerbsmäßigem Vorgehen drohen sogar höhere Strafen. Je nach Substanz kann auch das Arzneimittelgesetz Anwendung finden, das ebenfalls erhebliche Sanktionen vorsieht.

Darüber hinaus besteht für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Mediziner, Sicherheitsmitarbeiter oder Sportler eine hohe Gefahr, dass berufsrechtliche oder disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann eine vorläufige Suspendierung oder arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch sozialversicherungsrechtlich oder steuerlich können sich indirekte Folgen ergeben, wenn z. B. Leistungssteigerung zur Erwerbsfähigkeit oder zur Werbung für Dienstleistungen eingesetzt wird.

Verteidigungsmöglichkeiten

Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt in diesen Verfahren eine frühzeitige, diskrete und technische fundierte Verteidigungsstrategie.

Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt. Viele Substanzen sind nur dann verboten, wenn sie in bestimmten Mengen oder zum Zweck der Leistungssteigerung im Sport verwendet werden. Auch die Abgrenzung zu Nahrungsergänzungsmitteln oder medizinisch indizierten Therapien kann entscheidend sein.

Ein weiterer Ansatz ist die Anfechtung der Beweismittel. Oft stützen sich Ermittlungen auf Daten, die aus dem Ausland stammen und deren Verwertbarkeit im deutschen Strafverfahren fraglich ist. Ebenso müssen Durchsuchungen und Beschlagnahmen rechtlich einwandfrei sein.

Auch die Einordnung als „nicht geringe Menge“ erfordert ein toxikologisches Gutachten, das durch die Verteidigung angezweifelt werden kann. Rechtsanwalt Junge arbeitet in solchen Fällen mit erfahrenen Sachverständigen zusammen.

Zudem kann das Verfahren unter Auflagen eingestellt werden (§ 153a StPO), insbesondere wenn erstmalig eine geringe Menge bestellt wurde oder kein Bezug zum Wettkampfsport besteht.

Die besondere Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit tätig und hat sich auf Fälle spezialisiert, die technische Ermittlungen, internationale Daten und gesundheitliche Fragen miteinander verbinden. Gerade bei Verfahren rund um catcafe.is oder ähnliche Plattformen verfügt er über exzellente Kenntnis der behördlichen Ermittlungswege, der strafrechtlichen Bewertung und der Verteidigung gegen Übergriffe in die Privatsphäre seiner Mandanten.

Viele seiner Fälle konnten bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt oder mit einem besonders milden Ausgang abgeschlossen werden. Diskretion, strategisches Vorgehen und individuelle Beratung zeichnen seine Verteidigung aus.

Die Bestellung von Dopingmitteln über Plattformen wie catcafe.is kann schwerwiegende strafrechtliche und berufliche Folgen nach sich ziehen. Wegen der oft unklaren Rechtslage und der technischen Komplexität der Ermittlungen ist eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung unerlässlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten mit langjähriger Erfahrung, juristischem Feingefühl und technischer Expertise zur Seite. Wer sich einem solchen Verfahren gegenübersieht, findet in ihm einen starken und erfahrenen Partner zur Wahrung der eigenen Rechte und zur bestmöglichen Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe.