Doping ist nicht nur im Spitzensport ein Thema von strafrechtlicher Relevanz. Auch Beamte geraten zunehmend in das Visier der Strafverfolgungsbehörden, wenn der Verdacht besteht, sie hätten verbotene leistungssteigernde Mittel erworben, besessen oder verwendet. Die rechtliche Grundlage bildet dabei vor allem das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG), das seit 2015 eine klare strafrechtliche Handhabe bietet. In Kombination mit beamtenrechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen kann ein solches Verfahren erhebliche Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Zukunft haben.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, hat sich auf die Verteidigung in sensiblen Strafverfahren spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung in Verfahren, in denen Doping, Arzneimittelrecht und Beamtenrecht zusammentreffen. Seine sachkundige und diskrete Verteidigung hat schon vielen Beschuldigten geholfen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Rechtlicher Hintergrund: Doping als Straftat
Gemäß §§ 2 ff. AntiDopG macht sich strafbar, wer ohne medizinische Indikation Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Anabolika, Testosteron oder anderen Substanzen erwirbt, verkauft, besitzt oder verwendet, um die körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Besonders relevant für Beamte ist dabei der bloße Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge, der allein schon für eine Strafbarkeit ausreicht.
Ermittelt wird oft auf Grundlage von Hinweisen aus dem privaten oder beruflichen Umfeld, durch Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen oder durch die Auswertung von Bestellungen über das Internet, etwa bei einschlägigen Versandhändlern oder im Darknet. In solchen Fällen werden auch Postlaufdaten, Zahlungsinformationen und E-Mail-Kommunikation ausgewertet.
Typische Fallkonstellationen
Häufig betroffen sind:
- Polizeibeamte oder Vollzugsbeamte, die Testosteron oder anabole Steroide bestellen,
- Lehrer oder Verwaltungsbeamte, bei denen entsprechende Substanzen im Spind oder bei einer Durchsuchung zu Hause gefunden werden,
- Beamte, die in sozialen Medien oder Foren über leistungssteigernde Mittel kommunizieren und in Ermittlungsverfahren Dritter auffallen,
- Fälle, in denen Dopingmittel im Rahmen einer anderen Untersuchung entdeckt werden, z. B. im Zuge von Ermittlungen wegen Betäubungsmittelvergehen oder Steuerhinterziehung.
Die strafrechtlichen und disziplinarischen Folgen
Ein Strafverfahren wegen Dopings kann schwerwiegende Folgen haben: Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen sind gemäß AntiDopG möglich. Noch einschneidender sind in vielen Fällen die dienstrechtlichen Konsequenzen. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann zur Suspendierung führen. Ein rechtskräftiges Urteil oder gar ein Disziplinarverfahren kann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach sich ziehen.
Darüber hinaus drohen Eintragungen ins Bundeszentralregister, Verlust der Dienstbezüge, Versagung von Beförderungen oder Versetzung in den Ruhestand. In manchen Fällen kann auch die Pension dauerhaft verloren gehen.
Verteidigungsmöglichkeiten
Rechtsanwalt Andreas Junge setzt genau hier an. Seine Verteidigungsstrategie zielt darauf ab, bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Häufig kann argumentiert werden, dass kein Vorsatz vorlag oder die Menge der sichergestellten Substanzen unter der strafrechtlich relevanten Grenze lag. Auch medizinische Indikationen, etwa im Rahmen einer Hormonersatztherapie, können eine Strafbarkeit ausschließen.
Ein weiterer Ansatz liegt in der Anfechtung der Ermittlungsmaßnahmen: Durchsuchungsbeschlüsse oder Beschlagnahmen müssen rechtlich einwandfrei sein. Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen.
Insbesondere bei Beamten ist außerdem eine enge Koordinierung mit einem eventuell laufenden Disziplinarverfahren notwendig. Hier sorgt Rechtsanwalt Junge dafür, dass Aussagen im Strafverfahren nicht zu Nachteilen im Disziplinarverfahren führen und verteidigt seine Mandanten ganzheitlich.
Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist als Fachanwalt für Strafrecht seit vielen Jahren auf die Verteidigung in sensiblen Verfahren spezialisiert. Er kennt nicht nur die strafrechtliche Materie, sondern auch die disziplinarrechtlichen Auswirkungen für Beamte im Detail. Seine Erfahrung mit Ermittlungsbehörden, seine Vertrautheit mit den behördlichen Abläufen und seine strategische Verteidigungsweise machen ihn zum idealen Ansprechpartner für Betroffene.
Viele seiner Mandate enden mit einer Einstellung des Verfahrens, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung oder einer disziplinarrechtlichen Maßnahme kommt. Gerade in Dopingverfahren ist das Wissen um die medizinischen Hintergründe, die stofflichen Details und die rechtlichen Wertungen entscheidend – Kompetenzen, die Andreas Junge seit Jahren erfolgreich vereint.
Ein Strafverfahren wegen Dopings ist für Beamte mit hohen beruflichen und persönlichen Risiken verbunden. Neben der strafrechtlichen Ahndung drohen disziplinarische Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Umso wichtiger ist eine spezialisierte und vorausschauende Verteidigung.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Beamten bundesweit als erfahrener und diskreter Verteidiger zur Seite. Seine Kompetenz, seine Kenntnis der behördlichen Abläufe und seine individuelle Strategie machen ihn zur ersten Wahl für alle, die sich einem solchen Vorwurf ausgesetzt sehen.