Das deutsche Waffengesetz verfolgt das Ziel, den Umgang mit Waffen und Munition streng zu kontrollieren, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Strafverfahren gegen Privatpersonen oder Gewerbetreibende, denen Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden. Diese reichen vom unerlaubten Besitz über unsachgemäße Aufbewahrung bis hin zum illegalen Erwerb und Handel mit Waffen.
Ein solcher Vorwurf kann weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur strafrechtlich, sondern auch im Hinblick auf waffenrechtliche Erlaubnisse, berufliche Perspektiven oder etwaige Disziplinarverfahren. Umso wichtiger ist eine fachlich fundierte und erfahrene Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten als Fachanwalt für Strafrecht und Kenner der waffenrechtlichen Rechtsprechung bundesweit zur Seite.
Typische Fallkonstellationen
In der Praxis häufen sich bestimmte Sachverhalte, die zu Ermittlungsverfahren führen:
- Illegale Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen: Selbst bei legal besessenen Waffen kann bereits eine falsche Lagerung in einem nicht zertifizierten Waffenschrank zu einem Straftatbestand führen.
- Besitz ohne entsprechende Erlaubnis: Viele Betroffene besitzen Waffen, ohne sich der Erlaubnispflicht bewusst zu sein, etwa bei Erbwaffen oder Altbeständen aus Sammlungen.
- Führen von Anscheinswaffen oder Messern: In öffentlichen Bereichen kann bereits das Mitführen von Messern über einer bestimmten Klingenlänge strafbar sein.
- Import aus dem Ausland über Online-Plattformen: Der Kauf von Waffen oder ähnlichen Gegenständen über ausländische Händler im Internet kann eine Strafbarkeit begründen, wenn keine Einfuhrgenehmigung vorliegt.
Mögliche strafrechtliche Folgen
Die strafrechtlichen Konsequenzen für einen Verstoß gegen das Waffengesetz sind erheblich. Gemäß § 52 WaffG droht bei vorsätzlichem oder auch nur fahrlässigem Verhalten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei banden- oder gewerbsmäßigem Handel, sieht § 51 WaffG eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor.
Ergänzend kommen verwaltungsrechtliche Folgen hinzu: Wer eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert, muss mit dem Widerruf aller Waffenbesitzkarten und Jagdscheine rechnen. Gerade für Berufswaffenträger, etwa Jäger, Sportschützen oder Sicherheitsmitarbeiter, steht damit oft die berufliche Existenz auf dem Spiel.
Verteidigungsmöglichkeiten
Eine effektive Verteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Hier kann durch die Frühzeitige Einschätzung der Sach- und Rechtslage – etwa durch Einholung technischer Gutachten oder Klärung der Besitzverhältnisse – entscheidend Einfluss auf den Ausgang genommen werden.
Ein zentraler Punkt der Verteidigung ist die Frage, ob das Tatobjekt überhaupt unter das Waffengesetz fällt. Immer wieder zeigt sich, dass Gegenstände unzutreffend als Waffen eingestuft werden. Fachgutachten können in solchen Fällen entlastend wirken. Auch die Frage, ob der Besitz tatsächlich vorsätzlich oder nur fahrlässig erfolgte, ist entscheidend für die Strafzumessung.
Daneben ist die Prüfung der behördlichen Maßnahmen wesentlich: Durchsuchungen und Sicherstellungen müssen bestimmten rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Sind diese verletzt, können Beweise unter Umständen nicht verwertet werden, was im Ergebnis zur Einstellung des Verfahrens führen kann.
Rechtsanwalt Andreas Junge verfolgt bei der Verteidigung stets eine individuelle und zielgerichtete Strategie. Er analysiert nicht nur die materiellrechtlichen Aspekte, sondern auch taktisch alle verfahrensrechtlichen Angriffspunkte. Ziel ist es, belastendes Material zu entkräften und wenn möglich eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder in der Hauptverhandlung ein mildes Urteil zu erzielen.
Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in strafrechtlich komplexen Verfahren spezialisiert. Seine Erfahrung im Bereich des Waffenrechts, kombiniert mit einem tiefen Verständnis der strafprozessualen Besonderheiten, machen ihn zum kompetenten Ansprechpartner in Waffensachen.
Überdurchschnittlich viele der von ihm betreute Verfahren enden bereits im Ermittlungsstadium mit einer Einstellung. Dabei kommt ihm seine enge Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen und seine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zugute. Mandanten profitieren zudem von seiner strategischen Fähigkeit, Konflikte mit Waffenbehörden oder Disziplinarverfahren in den Gesamtkontext der Verteidigung einzubinden.
Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, von Beginn an auf eine erfahrene und spezialisierte Strafverteidigung zu setzen. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet hier fachliche Tiefe, langjährige Erfahrung und eine klare Strategie – für eine effektive und engagierte Verteidigung im Waffenstrafrecht.